Angenommen, ein Mädel wohnte mal beim Vater im Norden, dann bei der Mutter im Westen und bei 3 Pflegefamilien. Zuletzt wieder bei der Mutter, die sie rauswarf. Das Mädel (jetzt 19) hat wg. sexueller Belästigung ihre Ausbildung nach 9 Monaten geschmissen.
Unterstützt wird sie von der Familie ihres Freundes, bei der sie auch lebt.
Frage: Wovon soll das Mädel leben? Sie bekommt nur ihr Kindergeld, sonst nix? Hat sie nicht evtl. Anspruch auf eine Grundsicherung ähnlich wie Hartz IV?
Ja, das ist schon klar.
Um eine neue Ausbildungsstelle wird sich gekümmert, aber bis dahin reicht das Kindergeld doch nicht. 100 Taler pro Monat muss das Mädel an die Familie ihres Freundes für Unterkunft und Verpflegung zahlen.
Wenn sie nun eine schulische Ausbildung macht, bekommt sie keine Ausbildungsvergütung. Das restliche Kindergeld geht für die Monatskarte drauf…
Und sonst ist niemand unterhaltspflichtig/-fähig? Dann sollte es angesichts dessen durchaus so etwas wie ALG II geben.
Allerdings wohnt sie offensichtlich in einer Bedarfsgemeinschaft. Was da dann rauskommt, hängt von den individuellen Umständen ab.
Um eine neue Ausbildungsstelle wird sich gekümmert,
Das Mädel soll sich bis dahin Job(s) suchen:
Kellnern, Sitte, Montage, Fließband, …
Machen meine Mädels auch. Funktioniert.
Kindergeld gibt es, wenn eine Ausbildung in Aussicht ist, trotzdeem weiter (falls man nicht gar zu viel im Jahr verdient).
Und man sollte mit ihr eine Strategie erarbeiten, falls ihr wieder mal Kollegen komisch kommen.
Eine Ausbildung ist zu kostbar, um sie wegen solcher A…lö…er hinzuschmeißen.
Manchmal gibt es auch Kurse für so was.
HAllo dann redet nochmal mit dem Amtsleiter oder den LEuten von der Rehaabteilung des Arbeitsamtes. Sie hat die Ausbildung ja nicht umsonst hingeschmissen, sondern wegen erheblicher psychischer Probleme, hoff ich doch mal. Ob mobbing oder Sexuelle BElästigung (was auch eine Art von Mobbing ist) oder gar Handgreiflichkeiten, selbst eine VErgewaltigung ganz ohne BEzug zum Job sind das durchaus gute Gründe eine Ausbildung sausen zu lassen und sich eine andere zu suchen bzw. sich eine Weile um die Wiederherstellung des eigenen Selbstwertgefühls zu kümmern. ok das Timing war schlecht, aber zumindest Harz 4 sollte dann drin sein, notfalls auch mit Gutachter, denn sonst kommt sie auch psychisch nicht wieder auf die BEine
Gruß Susanne
Und man sollte mit ihr eine Strategie erarbeiten, falls ihr wieder mal Kollegen komisch kommen.
sexuelle Belästigung mit „mal komisch kommen“ ab zu tun, ist schon hart.
Was das für ein junges Mädchen bedeuten und auslösen kann, scheint nicht klar zu sein. Vielleicht erst, wenn es der eigenen Tochter passiert??!?!? Ob da die Ausbildung wichtiger ist, als das eigene seelische Wohlbefinden ist doch fraglich. Und klar: Manchmal gibt es Kurse für sowas, die einem vormachen, dass man sich nun gegen ungewollte Belästigung wehren kann.
Angenommen eine 19-Jährige kann in der eigenen Familie nicht leben und hat die Ausbildung wegen gewichtiger Gründe (Belästigung) abgebrochen: Soll sie sich sofort arbeitsuchend melden und parallel einen ALG-II-Antrag stellen. Anspruch auf ALG II hat sie nur, wenn sie alleine wohnt, nicht in einer Bedarfgemeinschaft. Auch, wenn sie unter 25 ist, sollte sie einen Anspruch haben, aufgrund der erschwerten Bedienungen. Also ARGE wegen eigener Wohnung anfragen und Antrag auf Ersteinrichtung stellen. Und auf jeden Fall eine kompetente Beratungsstelle in Anspruch nehmen z. B.
sexuelle Belästigung mit „mal komisch kommen“ ab zu tun ist
schon hart.
Ja, es so abzutun wäre wirklich unter aller Sau.
a) Ich meinte das aber wirklich weeesentlich ernster, als Du nun vermutet hast.
b) Ich habe hier harmloser formuliert, weil in Foren so gräßlich oft gelöscht wird.
c) Die Abwehr muss m. E. wirklich schon beginnen oder zumindest geplant werden, wenn die Kollegen einem/einer „komisch kommen“.
Wenn erst gefingert wird (auch hier schließe ich alles Bösere mit ein), oder mit richtigen Zoten losgelegt wird, ist es oft schon zu spät.
Was das für ein junges Mädchen bedeuten kann und auslösen kann,
scheint nicht klar zu sein. …
Es ist mir klar. - Ich habe 2 Töchter.
Ob da die Ausbildung wichtiger
ist, als das eigene seelische Wohlbefinden ist doch fraglich.
Und klar manchmal gibt es Kurse für so sowas, die einem vor
machen, dass man sich nun gegen ungewollte Belästigung wehren
kann.
Es ist beides wichtig: Ausbildung und Stärkung der Persönlichkeit.
Im nicht vereinbaren Fall ist die Persönlichkeit wichtiger.
Mit 19 ist aber auch nachwievor das Jugendamt Ansprechpartner für sie ! Mit den Leuten, bei denen sie wohnt, kann nicht automatisch von einer „Bedarfsgemeinschaft“ ausgegangen werden…sie wohnt ja quasi als Untermieter dort und bezahlt auch Geld dafür (z.Zt. eben nur im Rahmen des ihr Möglichen). Diese Leute sind ihr gegenüber ja auch nicht unterhaltspflichtig,sondern nur zur Zeit notgedrungen behilflich, mangels Alternative.
Sie sollte sich ans Jugendamt wenden und dann ggf. (da sie ja scheinbar erwerbsfähig ist) auch einen ALG2-Antrag stellen. Dort kann man ihr sicher auch weiterhelfen wegen Ausbildungsmöglichkeiten usw.