Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Krankengeldes. Erstmal zu meiner Situation: Ich habe am 23.08. einen neuen Job angefangen und war leider schon ab dem 24.08. krank geschrieben. Nun hab ich zum 30.09. die Kündigung erhalten. Von der Krankenkasse habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass der Arbeitgeber ab dem 24.08. nicht mehr zahlt. Habe dann erfahren, dass man Lohnfortzahlung erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 4 Wochen bekommt, was ich vorher auch nicht wußte.
Nun meine Frage: Wovon wird das Krankengeld jetzt berechnet? Habe vorher Arbeitslosengeld II bekommen. Wird es davon berechnet oder von dem eigentlichen Gehalt, was mir zugestanden hätte? Und falls ich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch krank geschrieben sein sollte, bleibt es dann beim Krankengeld oder muss der Arbeitgeber nach Ablauf der 4-wöchigen Betriebszugehörigkeit dann doch Lohnfortzahlung leisten? Bin da ziemlich überfragt. Würde mich sehr über Antworten freuen!
Hallo,
das Krankengeld berechnet sich bei Monatslöhnern (also wenn sie monatlich einen gleichen Lohn bekommen) aus dem letzten (oder bei Abweichungen zB wg Fehltagen aus den letzten 3) Monat(en).
Sollten Sie Stundenlohn beziehen wird eine andere Berechnung hinzugezogen (per Dreisatz wird dann das durchschnittliche kalendertägliche Regelentgelt errechnet.
Diese Berechnung macht man mit Brutto- und Nettogehalt und dann nimmt man das kalendertägliche Brutto-Regelentgelt x 70% und das kalendertägliche Netto-Regelentgelt x 90% -> davon wird der niedrigere Wert als Brutto-Krankengeld genommen und Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen - das ist dann das endgültige kalendertägliche Netto-Krankengeld - ausgezahlt werden jeden Monat dann 30 Tage.
In der Theorie klingt das sehr kompliziert, folgender KRG-Rechner der TK ist sehr gut:
Hallo,
danke für die Antwort, aber wie ist es denn genau, wenn man wie ich geschildert habe, lediglich einen einzigen Tag beschäftigt war und eben nur für diesen einen Tag Gehalt bekommen hat, bevor man krank geschrieben wurde und die Krankengeldzahlung einsetzt? Meine Frage war: Wird es dann trotzdem nach dem Gehalt berechnet?
Dann wird beim Arbeitgeber angefragt, ob ein festes Monatsgehalt oder feste Stundenzahl (bei Stundenlöhnern) vorher vereinbart war oder es wird ein durchschnittliches Gehalt für Ihren Beruf herangezogen.
Also eine Fiktivberechnung.
Danke abermals! Wissen Sie auch, wovon es abhängig ist, ob eine Fiktivberechnung stattfindet oder das vom Arbeitgeber genannte Gehalt zur Berechnung herangezogen wird?
Also grundsätzlich wird als „Bemessungszeitraum“ der Monat vor der Arbeitsunfähigkeit herangezogen - das geht aber nicht, da Sie ja nur für einen Tag beschäftigt waren - daher muss das Gehalt fiktiv berechnet werden nach den oben genannten Kriterien.
Ach so. Dann noch mal vielen Dank für die Infos!
Hallo,
während der ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnis besteht kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung, dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld berechnet aus dem Gehalt. Ab Beginn der 5. Woche beginnt auch die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis Ende des Beschäftigungsverhältnis.
Als ALG II Bezieher melden Sie sich dann bei der Agentur für Arbeit.
Aber wenn ich über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus krank geschrieben bin, bekomme ich doch weiter Krankengeld und muss mich erstmal nicht bei der ARGE melden, weil ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe, oder?
Hallo,
als Hartz IV-Empfänger erhalten Sie die Leistung als Dauerleistung, auch wenn Sie weiter krank geschrieben sind.
Ich bin aber momentan nunmal kein Hartz IV-Empfänger (siehe oben beschriebene Situation). Ich bin bis 30.09.210 im Beschäftigungsverhältnis und werde aber darüber hinaus arbeitsunfähig sein. Es ist doch richtig, dass ich während ich krank geschrieben bin, mich nicht erneut bei der ARGE melden muss/kann, oder?