Welcher Wert wird bei der Berechnung des Krankengeldes verwendet, wenn das Gehalt monatlich wechselt (z.B. durch Provisionen)? Wird hierfür das Gehalt eines Monats oder ein Durchschnittswert aus mehreren Monaten zu Grunde gelegt? Wenn 2. - wie groß ist der Zeitraum
Servus,
ganz so einfach ist es nicht, wenn man sich an § 47 SGB V orientiert:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/47.html
Schöne Grüße
MM
Bei monatlich unterschiedlichem Einkommen werden die Monatsgehälter der letzten 3 Monate vor Krankheitsbeginn heran gezogen.
Danke vorab. Nimmt man jetzt einfach mal an, dass ein Arbeitnehmer erstmals ab dem 22. eines Monats arbeitsunfähig ist, werden dann die drei Monate vor diesem Monat zur Berechnung verwendet oder fließen die 21 Tage aus dem Monat der ersten Krankmeldung anteilsmäßig mit ein?
Hallo,
wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Gem. dem von MM verlinkten § 47 SGB V werden keine drei Monate herangezogen. Lediglich der letzte, abgerechnete Zeitraum vor Beginn des KG wird herangezogen, wobei dieser bei Stundenlöhnern mindestens 4 Wochen umfassen muß.
Die letzten 3 Monate vor AU werden lediglich indirekt herangezogen, weil es sich idR beim letzten abgerechneten Zeitraum, auf dessen Grundlage das KG berechnet wird, um Entgeltfortzahlung handelt, die wiederum nach den Vorschriften des § 4 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
berechnet werden muß.
Über diesen „Umweg“ findet sich dann auch der Durchschnitt der nichtständigen Lohnbestandteile wie zB Zeitzuschläge, Provisionen, Leistungszulagen etc wieder in der KG-Berechnung.
&Tschüß
Wolfgang