WoW Account recovered-Wer ist im Recht?

Guten Tag,ich schildere mal was möglicherweise passiert sein könnte!
Spieler A hat Spieler B einen WoW-Account abgekauft.Man weiss dass das von Blizzard weder erlaubt noch erwünscht ist, jedenfalls ist das trotzdem gängige Praxis.
Spieler A hat den Käufer darauf hingewiesen, dass er den Account auch von jemandem anderes habe, dass er also nicht erstbesitzer ist.
Er hat ihm dann 300 Euro überwiesen, der Verkäufer hat ihm die Daten gegeben die er hatte und so klappte auch alles - bis heute!
Denn, was passiert? Ja genau, der Vorbesitzer hat sich den Account zurückgeholt.
Nun droht der Käufer natürlich mit Anzeige wegen Betrugs und verlangt sein Geld zurück.
Auch wenn es moralisch verwerflich klingt - muss der Verkäufer ihm das Geld zurückzahlen?
Es gibt keinen Kaufvertrag, der Verkäufer hatte ihn auch darauf hingewiesen das er nicht der Erstbesitzer ist.

Weiss jemand, was passieren könnte?

Hallo,
sicher gibt es einen Kaufvertrag, dieser sagt 300 Euro gegen den Acc.
Nach diesem Vertrag muss der Verkäuf dem Käufer alle Rechte an dem Acc übergeben. Er muss also auch dafür sorge tragen, das niemand mehr den Acc einfach so zuück holen kann.
Hatte der Verkäufer nicht alle oder keine Rechte und kann diese auch nicht übergeben, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Also als Verkäufer schnellstmöglich mit dem Ursprungsverkäufer zusammen setzen und ihm klar machen, das die Strafanzeige auch gegen ihn laufen könnte…
gruß

Nach diesem Vertrag muss der Verkäuf dem Käufer alle Rechte an
dem Acc übergeben. Er muss also auch dafür sorge tragen, das
niemand mehr den Acc einfach so zuück holen kann.

Wobei man hier ja noch bedenken könnte, ob nicht Unmöglichkeit vorliegt, denn der Dienstleister gestattet keinen Verkauf, jeder Käufer hätte also gar nicht die gleiche Verfügungsgewalt über den virtuellen Besitz wie ein „normaler“ Käufer bzw. ob automatisch ein Rechtsmangel wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht an der Kaufsache vorliegt. IMHO käme also nur Rücktritt und ggf. Schadensersatz in Frage, eine Erfüllung scheint mir unmöglich*.
Man muss dazu allerdings wissen, daß der Hersteller Accounts sperrt, so fern er Kenntnis erlangt, daß der Account verkauft wurde. Ein Käufer, dem das gezielt vorenthalten wurde, könnte auch arglistig getäuscht worden sein, der Vertrag damit ungültig:

5. Blizzard Entertainment erkennt die Übertragung von Accounts an Dritte nicht an und jegliche unbefugte Weitergabe der World of Warcraft-Software hat eine permanente Löschung des zur Software gehörigen Accounts zur Folge. Sie dürfen einen Account nicht zum Kauf oder Handel anbieten. Eine solche Handlung:

(1) stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar;
(2) kann nach Blizzard Entertainment's Ermessen die Sperrung oder Löschung des Account zur Folge haben;
(3) kann gegenüber Blizzard Entertainment nicht angefochten werden.

Quelle: http://www.wow-europe.com/de/legal/termsofuse.html

*Möglich wäre allerdings, daß der Verkäufer für den Käufer einen neuen „unverbrauchten“ Account erwirbt. Strittig bliebe dann die „Arbeitszeit“ die notwendig ist, die virtuellen Charaktere zu „leveln“. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren könnte durchaus spannend werden… ^^
Auch sollte man fragen, ob ein solcher Account überhaupt ein verkaufbares Objekt darstellt. Damit werden sich Gerichte wohl irgendwann mal beschäftigen müssen, oder kennt das wer schon Urteile?

Urteile gibt es meines wissens nach keine.
wobei es fraglich ist, in weit blizzard das eigentum durch nachträglich agb ändern kann. meinens wissens nach sind eulas in deutschland wertlos.
fraglich ist somit, stellt der acc einen dienstleistungs vertrag da`? und in wie weit wird hier durch die arbeitsleitung bzw. die eingestellten daten ein recht begründet.
gibt einen interesanten aufsatz in die richtung, sollte man mal lesen :wink:
gruss

Urteile gibt es meines wissens nach keine.
wobei es fraglich ist, in weit blizzard das eigentum durch
nachträglich agb ändern kann. meinens wissens nach sind eulas
in deutschland wertlos.

Die Frage ist aber hier doch auch, ob das verkaufte Gut so nutzbar ist, wie man es, auch nach Treu und Glauben, erwarten kann. Und da der Dienstleister eben nun mal diese und jene Regeln hat…
Nach Auffassung des Diensteanbieters ist jeder verkaufte Account ein Verstoß gegen Urheberrechte und behält sich die Sperrung des Account vor, welcher dadurch unbenutzbar, also wertlos wird. Dieses Verhalten ist allgemein bekannt und ist nachlesbar auf seiner Webseite und in den Nutzungsbedingungen. Jeder verkaufte Account verstößt also automatisch gegen die Nutzungsbedingungen und bringt stets das Risiko einer Accountsperre mit, ein Verkauf „ohne Belastung“ ist gar nicht möglich, eine Nacherfüllung damit mMn zweifelhaft bis unmöglich, da, zumindest ja aus der Sicht des Dienstleisters, der Account gar nicht verkaufbar ist. Besser wäre vielleicht der Begriff abtretbar oder übertragbar, denn die Frage nach dem Dienstleistungsvertrag ist natürlich berechtigt. Es sei denn, der Verkäufer erreicht beim Anbieter eine - nennen wir es mal „Abtretungsgenehmigung“. Was man so liest, ist das aber unwahrscheinlich, der Verkäufer kann also keine mängelfreie Ware liefern.

fraglich ist somit, stellt der acc einen dienstleistungs
vertrag da`? und in wie weit wird hier durch die
arbeitsleitung bzw. die eingestellten daten ein recht
begründet.

Na ja, es wäre denkbar einen Vertrag zu machen, nach dem A für B einen neuen Account „hochlevelt“ und dann an B übergibt, wobei der Account die ganze Zeit über aber B „gehört hat“, also B der Vertragspartner mit dem Anbieter ist. Allerdings verstößt auch dieses Verhalten gegen die Nutzungsbedingungen:
„(7) auf dem Account eines Dritten spielen, insbesondere zum Zweck des Zurverfügungstellens sog. „power leveling services“;“
Und damit wären wir mMn wieder bei der Unmöglichkeit, denn auch der Erwerb eines neuen Accounts und „Herstellung des angebotenen Leistungsumfang“ (vermutlich ja Spielcharaktere mit Level x) wären auch hier nur machbar, wenn man gezielt gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Aber Vertragsrecht ist sicher nichts, wovon ich besonders viel Ahnung habe…

gibt einen interesanten aufsatz in die richtung, sollte man
mal lesen :wink:

Link? Oder geht es darum um das vermeintliche oder tatsächliche Eigentum an virtuellen Äxten, Schwertern und Zauberstäben? In einigen Computerzeitungen gab es ja hin und wieder mal Abrisse zu dem Thema, ich meine mich auch an einen Artikel in der c’t zu erinnern, aber so auf Anhieb fällt mir dazu nichts ein. IMHO mal ein nettes und auch aktuelles Thema für eine Doktorarbeit… ^^