Wozu AU-Bescheinigung an Krankenkasse senden?

Für Versicherte der GKV ist es ja vorgesehen, dass eine Durchschrift der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die KK gesendet wird. Hierzu ein paar Fragen:

Welchen Sinn hat das?
Was geht die Krankenkasse das an?
Was passiert, wenn man es nicht macht?

Ich habe die Dinger bisher immer weggeschmissen und wüßte nicht, daß das irgendwem geschadet hätte.

Ich habe die Dinger bisher immer weggeschmissen und wüßte
nicht, daß das irgendwem geschadet hätte.

Der zweite Zettel wird dann interessant, wenn aus der Krankheit eine längere Angelegenheit wird und die Krankenkasse einem ab einem gewissen Zeitpunkt Krankengeld zahlen würde.

Grüße,
Sebastian

Hallo,
nun, dazu muss man wissen, dass mit dem Tag nachärztlicher Feststellung grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeldbeginnt. Dieser ruht solange der Arbeitgeber Arbeitsentgelt fortzahlt - tut er dies nicht weil es schon mal eine Erkranung innerhalb der letzten sechs Monaten gab oder endet ein Beschäftigungsverhältnis während der Entgeltfortzahlung von normalerweise 6 Wochen, dann kann es zum finanziellen Verlust kommen weil eben der Kasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorliegt.
Aus meiner Praxis kann ich schon berichten dass dann aufeinmal das Wehklagen gross ist. Deshalb die Krankmeldung sofort an die Kasse
geben.
Gruß
Czauderna

1 Like

genau so gehts!!! :smile:

Hallo,

es gilt hier nach § 49 Sozialgesetzbuch V eine Frist von 1 Woche für die Einreichung.
Bei wiederholter kürzerer oder einer längeren Arbeitsunfähigkeit wird das wichtig. Da der Arbeitgeber die Erkrankungen nicht weiß, kann er bei mehreren Krankheitszeiten die Krankenkasse fragen, ob hier die gleiche Erkrankung zugrundeliegt. Wenn die Krankenkasse keine Bescheinigungen erhalten hat, wird sie ihr Mitglied (oder den Arbeitgeber) um die Einreichung bitten. Danach erfolgt ggf. eine Anfrage an den Arzt, ob medizinisch die gleiche Ursache zugrundeliegt.
Dies alles kann länger dauern und der Arbeitgeber kann in dieser Zeit ggf. die Entgeltfortzahlung verweigern (bis zur Klärung oder bei einem medizinischen Zusammenhang auch endgültig).
In den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung oder bei Beschäftigungsende (Kündigung, Zeitvertrag) ist eine schnelle Weiterleitung an die Krankenkasse wichtig.