Wozu benötigt der Arbeitgeber eine

… Geburtsurkunde des Kindes. Das Kind hat schon lange die volljährigkeit erreicht.

… Geburtsurkunde des Kindes. Das Kind hat schon lange die
volljährigkeit erreicht.

wenn es keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gibt, wie z.B. Kindergeld (wird bei grösseren Arbeitgebern von dort aus bezahlt und gibt es länger als die Volljährigkeit) braucht er die Urkunde nicht…
Gruss Helmut