Wozu brauchen wir Gefängnisse?

Hallo!

Ganz unabhängig vom zockenden Ballspielvereinsmenschen: Wozu
brauchen wir Freiheitsstrafen?

Das ist eine schwierige Frage. In Wahrheit deshalb, weil uns nichts besseres bisher eingefallen ist. Es hat sich gezeigt, dass Freiheitsstrafen zwar meistens relativ schlechte Auswirkungen haben, dass aber der vollständige Verzicht darauf auch nicht funktioniert.

Man geht aber bei uns davon aus, dass Freiheitsstrafen die ultima ratio sein sollen.

Es gibt Täter, insbesondere Gewalttäter, vor denen sich die
Gesellschaft schützen muß. In solchen Fällen hat Einsperren
einen erkennbaren Sinn, einen gesellschaftlichen Nutzen.

Ja, gerade auch aus meiner Sicht, ist das ein wesentlicher Punkt, der von manchen radikalen Gegner von Freiheitsstrafen unterschätzt wird.

In
allen anderen Fällen sollte man den Sinn von Freiheitsstrafen
hinterfragen.

Hinterfragen sollte man den Sinn immer. Ein weiterer Punkt ist die abschreckende Wirkung, die ist aber nicht so hoch, wie man oft glaubt. Sie hängt aber auch von der Art der Straftat ab.

Irgendeine strafbare Tat wurde begangen. Sie läßt sich nicht
ungeschehen machen und der Täter sieht ein, Mist gebaut zu
haben. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Es geht mir nicht
darum, Straftaten womöglich nicht zu verfolgen. Es geht mir
vielmehr um den Sinn von Freiheitsstrafen und darum, ob wir
durch Nachdenken zu einer anderen, möglicherweise besseren
Methode kommen können, Straftaten zu ahnden.

Darüber wird aber eh ständig nachgedacht, ist aber ein umstrittenes Thema. Ich persönlich stehe Strafen zwar prinzipiell auch kritisch gegenüber, meine aber, dass man sie braucht.

Die Diskussion in der Öffentlichkeit schwankt oft zwischen zwei relativ hirnlosen Extremen: Die einen sind die rachsüchtigen Sündenbocksucher, denen (die anderen) nie hoch genug gestraft werden können, die anderen die politisch Korrekten, nach denen sich stets die Gesellschaft bei einem Täter entschuldigen dafür muss, dass sie den Täter dazu gezwungen hat wehrlose Menschen zu verprügeln.

Ich denke ein Staat, dem es in erster Linie darum geht Menschen wieder auf den rechten Weg zu führen, der muss prinzipiell eine positive Einstellung auch gegenüber einem Straftäter haben und soll ihm auch Chancen geben. Nur ist eben wichtig, dass eine Konsequenz insoferne dahinter sein muss, dass Tätern klar wird, dass sie sich das nicht aussuchen können, ob sie die Hilfe in Anspruch nehmen oder nicht.

Im Regelfall (vielleicht nicht bei Herrn Hoeneß, aber um den
geht es mir gar nicht) wirkt eine Gefängnisstrafe über den
Freiheitsentzug hinaus existenzvernichtend.

So ist es und das ist auch in der Praxis ein riesengroßes Problem. Freiheitsstrafen machen deshalb ja oft aus einem Kleinkriminellen einen richtig Kriminellen.

Die Folgen trägt
der Betroffene, aber auch die Gesellschaft in Euro und Cent
verdammt teuer. Außerdem wird u. U. wertvolles Potential durch
Stigmatisierung dauerhaft der Gesellschaft entzogen. Besonders
betroffen ist das persönliche Umfeld des zu Freiheitsstrafe
Verurteilten. Familien werden zerstört, soziale Bindungen
gekappt. Das alles kann kein sinnvolles Ziel von
Strafverfolgung sein.

So ist es. Ich finde daher auch sanftere Formen der Haft, wie z.B. der elektronisch überwachte Hausarrest (weiß nicht, ob das in Deutschland auch schon so möglich ist). Das ist zwar auch eine Strafe, nur halt sanfter, weil zu Hause, gleichzeitig ist der Täter aber gezwungen sich von Bewährungshelfern betreuen zu lassen und auch verpflichtet jeden Tag zur Arbeit zu gehen, widrigenfalls er ins Gefängnis muss. Das ist wesentlich effektiver als die echte Haftstrafe.

Zugegeben, eine Patentlösung habe ich nicht parat.

Wenn du eine echte Patentlösung hättest, wäre das mehrfach nobelpreisverdächtig…

Die bisher praktizierten Methoden erscheinen mir
mittelalterlich, obrigkeitlich tradiert, für die Betroffenen
dauerhaft fatal und das Gemeinwesen wird durch Kosten und den
Entzug von menschlichen Ressourcen belastet. Gibt es bereits
konstruktivere Ansätze als die überwiegend unsinnigen
Freiheitsstrafen?

Wie gesagt, das versucht man eh. Nur glaube ich schon, dass man solche Strafen auch braucht. Dabei gehts aber nicht darum, möglichst hoch zu bestrafen, ich glaube nicht das weir höhere Strafen brauchen, nur geht es um Konsequenz.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Dinge, die mir jedenfalls bei uns negativ auffallen (und ich glaub in Deutschland ist das nicht viel anders). 1) alles was mit Vermögen zu tun hat, inkl. Steuern, steht tendenziell unter höherer Strafe als Taten gegen Leib und Leben und 2) (an sich richtige) sanfte Maßnahmen stehen zu lange nicht unter konsequenter Strafdrohung

Beispiele:

ad 1) Ich kenne einen Fall, da hat ein junger Kleinunternehmer Umsatzsteuer hinterzogen. Sicherlich eindeutig vorsätzlich hinterzogen über ein österreichisch - deutsches Firmenkonstrukt. Unbescholten und geständig war der. Strafe war 500000,- EUR…das heißt praktisch: es wird zunächst sein gesamtes Privatvermögen vom Staat verwertet bzw. verscherbelt, wo auch Haus und alles, wo der mit Familie wohnt dazu gehört, und weil das dann geldmäßig nicht reicht, muss er auch noch eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten - heißt also vollständige Existenzvernichtung. Ich war da als Zuschauer beim Prozess und hab nur den Kopf geschüttelt, wie ich das Urteil gehört habe.

ad 2) dieses Problem findet man oft bei jugendlichen Tätern, die den Hang zur Gewalt haben und sich deshalb zu Intensivtätern entwickeln. Wenn man da nur mit sanften Maßnahmen kommt dann wirkt das nicht (bzw. der Effekt ist praktisch verkehrt, solche Leute fühlen sich dazu ermutigt weiter zu machen, das sagen dir mir als Verteidiger im Vieraugengespräch auch direkt so). Da wäre ich für mehr Härte, aber nicht im Sinne von höheren Strafen, sondern von mehr Konsequenz. D.h. solche Leute sollen die beste Betreuung durch Bewährungshilfe, Sozialarbeit etc. erhalten, ihnen muss aber klar sein, dass sie sofort einsitzen, wenn sie diese Hilfe nicht annehmen, also z.B. eine Bewährungsauflage nicht einhalten. In solchen Fällen sind Freiheitsstrafen z.B. durchaus wirksam.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern ich für die
Taten/Untaten einer jedweden Person die Verantwortung hätte
oder gar übernehmen könnte. Insofern ist Abschreckung
vielleicht ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung
von Straftaten, für die ein jeder ausschließlich selbst
verantwortlich ist. Mit allen Konsequenzen seines Umfelds und
seiner Zukunft.

Ich gehöre zwar nicht zu denen, die einzelnen Personen ihre eigene Verantwortung absprechen, aber was du schreibst widerspricht statistischen Korrelationen. Man braucht sich nur die ganze Welt anschauen und die Kriminalitätsstatistiken und dann sieht man, dass niedrige Kriminalitätsraten sehr stark mit gesellschaftlicher Stabilität und sozialem Ausgleich korrelieren. Natürlich gibt es auch andere Einflussfaktoren, aber diese Korrelation ist doch recht eindeutig und deutet darauf hin, dass es vermutlich einen Zusammenhang gibt. Sie ist auch ein relativ deutlicher Hinweis, dass die konkrete Gesellschaftsordnung einen starken Einfluss auf die Delinquenz hat.

Umgekehrt gibt es keine starke Korrelation zwischen Strafhöhe und Kriminalitätsrate. D.h. das gibt es schon, die ist nur sehr sehr schwach.

Sie trägt auch die Kosten der
Nachverfolgung/Überwachung/Sicherstellung anderer Strafen wie
etwa Wiedergutmachung gegenüber Opfern.

Die Freiheitsstrafe führt gerade nicht zur Wiedergutmachung gegenüber Opfern, sondern schließt sie normalerweise aus. Deswegen erhalten Opfer bei Freiheitsstrafen gegenüber dem Täter meist nur dann eine Wiedergutmachung, wenn der Staat und damit die Gesellschaft für den Täter einspringt (Verbrechensopferschutzgesetz heißt das bei uns).

Rein psychisch stimmt das insoferne, als das Bestrafungsbedürnis damit befriedigt wird.

Man sollte nicht den Eindruck des persönlich wahrnehmbaren
Schadens (wie in einem Fall Uli) als Maßstab für
grundsätzliche Betrachtungen machen. Gelegentlich hilft hier
die nüchterne Betrachtungsweise, dass andere geschädigt oder
ihnen etwas vorenthalten wurde.

Das stimmt, woraus aber nicht zwangsläufig der Schluss gezogen werden kann Strafen würden dies verhindern - darauf bezog sich nämlich die Kritik vom Dreyer.

Gruß
Tom

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Lieber Wolfgang,

„in jeden einzelnen Bürger wurden 20 Jahre elterlicher
Erziehungsmühe investiert“? In welchem Land lebst Du denn? Es
gibt Lehrerinnen und Lehrer, die morgens mit einer Tüte
Brötchen in die Klasse kommen, weil die Schüler zuhause nicht
mal ein Frühstück bekommen. Die Zahl verwahrloster, in Armut
lebender Kinder nimmt in Deutschland zu. Sehr viele von denen
geraten auf die schiefe Bahn.

Dass der „liebe Wolfgang“ solche Verhältnisse nicht auf dem Schirm hat, kann ich mir gut vorstellen, vermutlich gehört er noch zu der Generation, die ihre Schullaufbahn in einem unbereicherten Deutschland fristen musste.

Wenn die gesellschaftlichen
Organisationen und Initiativen diese Jugendlichen nicht
erreichen, beginnen sie eine kriminelle Laufbahn, die oft
genug im Knast endet.

Die gesellschaftlichen Organisationen und Initiativen werden diese Jugendlichen zuverlässig nicht erreichen. Dafür sorgen schon ihre Eltern, Onkels und Brüda. Und die Imame natürlich. Schließlich haben alle gesellschaftlichen Organisationen und Initiativen aus deren Sicht nur ein Ziel: Die Kinder von ihrem Glauben abzubringen, sie aus traditionellen partriarchalen Familienhierarchien herauszulösen und am Ende durchzugendern, bis sie so wachsweiche unfruchtbare Schlaffis sind wie die meisten jungen Deutschen. Angesichts der zum Greifen nahen historisch einmaligen Möglichkeit, dieses Land in ein, zwei Generationen per demografischer Bombe übernehmen zu können, haben die doch keinen Grund, so blöd bunt zu sein wie die einheimischen Gutmenschen, die auch 2014 noch reihenweise den globalistischen Sedativa linksalternativer und neoliberaler Gesellschaftszersetzer erliegen.

s.

Hallo!

Das mit der sogenannten neutralen Regelung ist allgemein gesagt Unsinn. Eine politische Regelung - und ein Gesetz ist eine verbindlich erklärte politische Entscheidung - ist niemals neutral. Genauso wie jede gesetzliche Regelung eine Diskriminierung ist, indem sie nämlich eine Unterscheidung trifft zwischen Sachverhalten, an die eine Rechtsfolge angeknüpft ist und solche, an die keine angeknüpft ist.

Was du mit angeblicher Neutralität meinst ist nichts anderes als die Anwendung der Gesetze auf Jedermann. Das gilt aber unabhängig vom Inhalt eines Gesetzes und ist eine Frage der Anwendung, hat also mit einer Neutralität gar nichts zu tun.

Die Diskussion hier dreht sich um die politische Frage - diese kann man nicht mit der Anwendung der Gesetze auf Jedermann beantworten.

Gruß
Tom

Freiheitsstrafen waren im Mittelalter und davor wegen der
Kosten nicht „angesagt“…

Man wollte keine Verbrecher „durchfüttern“,sondern sie
entweder sofort hinrichten oder durch das
Brandmarken/Abtrennen von Körperteilen Stigmatisieren.
Was im übrigen erst recht zur Kriminialität beitrug.

Ich habe aus der für damalige Verhältnisse großen Stadt Konstanz eine Statistik auf Basis der Ratsprotokolle gesehen, und demnach wurde dort alle Jubeljahre mal jemand hingerichtet. Wenn Aussicht auf Resozialisierung bestand, gab es die Peitsche oder den Pranger, wenn nicht, wurde man gebrandmarkt und der Stadt verwiesen. Damit war das Problem ins „Ausland“ verlagert, denn durchs Stadttor kam man nicht wieder rein mit dem Schandmal.

s.

Hallo,

Ultra hat ja schon Zahlen geliefert, an denen man erkennen kann, dass wir in der deutschen Justiz nicht viel vom „Wegsperren“ halten. Und jeder, der mal als Referendar ein paar Wochen in der Staatsanwaltsrobe über Land gefahren ist, kann dies bestätigen. Es braucht - gerade für Jugendliche - schon ganz erheblicher Dinge, um als Ersttäter hinter Gittern zu landen, und um mit weniger schweren Dingen da zu landen, darf man schon eine ganze Liste anhäufen, die mit Ermahnungen, Arbeitsauflagen/Sozialstunden, Freizeit- und Wochenendarresten, Geldstrafen, Freiheitsstrafe auf Bewährung, … bedient worden sind, und dann bitte auch noch einschlägig sein sollten. Leute mit mehr als einem Blatt Registerauszug, die noch nie gesessen haben, kommen nicht so selten vor, und gelegentlich fragt man sich sogar, was eigentlich noch passieren muss, damit es jemand endlich mal erwischt (was nicht heißt, dass man sich nicht auch umgekehrt fragt, warum es jemand so schnell erwischt hat).

Weiterhin hat der Spruch, dass es nirgends so viel Rabatt, wie vor dem Strafrichter gibt, seine vollkommene Berechtigung, wenn man sich ansieht, was da alles im Rahmen von Einstellungen und Gesamtstrafenbildung - gerade auch bei Bewährungsversagern - so runter gerechnet wird.

Und auch wer tatsächlich dann mal gesiebte Luft atmen muss, hat gute Chancen frühzeitig in den offenen Vollzug zu kommen, kann Maßnahmen der Ausbildungsförderung wahr nehmen, bekommt Therapieangebote, … Wer dann nach 1/2 oder 2/3 auf Bewährung raus kommt, bekommt einen Bewährungshelfer, es gibt einen Sozialdienst, … Also gar so schlecht ist das deutsche Strafvollzugssystem gar nicht aufgestellt.

Trotzdem gebe ich Dir insoweit Recht, dass es selbstverständlich nicht perfekt ist, oder fehlerfrei arbeiten würde/man nicht immer nach weiteren Möglichkeiten suchen sollte, einerseits unnötige Existenzvernichtung und Labeling zu vermeiden, andererseits Kosten zu sparen, und schließlich sogar noch einen positiven Effekt auf die Täter zu erreichen.

Da viele junge Täter leider nicht die von Dir angesprochene Erziehung und Ausbildung genossen haben, die es ihnen ermöglicht hätte, einen sicheren Stand in der Gesellschaft zu finden, wären z.B. relativ kleinteilig organisierte Wohnformen mit begleitendem erzieherischen Konzept und Tagesstruktur (inkl. organisierter Arbeit) sicherlich auch etwas, dass man ggf. längerfristig „verordnen“ könnte. D.h. ähnlich wie bei einer Sicherheitsverwahrung Täter mit deutlich geringerem Gefährdungspotential dazu zu verdonnern, so lange in einer betreuten, aber eben deutlich offeneren Wohnform zu verbleiben, bis sie durch entsprechend begleitende Maßnahmen in der Lage sind, ein selbstverantwortetes und kriminalitätsfreies Leben zu führen.

Wenn ich so an meine Zivizeiten zurückdenke, dann gab es in dem Heim für geistig behinderte junge Erwachsene eine ganze Handvoll „hängen gebliebene“ Bewohner aus der früheren Nutzung als „Arbeiterheim“, die man mE dann zu Unrecht „krank gestempelt“ hat, damit sie dort wohnen bleiben konnten, die aber in der Tat genau den Halt einer solchen Einrichtung brauchten, und sonst ein hohes Verwahrlosungsrisiko nebst Straffälligkeit trugen. Die blieben da freiwillig. Aber so etwas könnte man auch „verpflichtend“ aufziehen.

Interessant finde ich übrigens auch einen Ansatz aus den USA, im Rahmen der (Re)Sozialisierung von Straftätern auch ganz konkrete Dinge anzubieten, um die Chance zu erhöhen, dass jemand nach seiner Haft nicht gleich wieder als zugehörig zu entsprechenden Kreisen gelabelt wird. Dazu gehören z.B. Dinge wie die Entfernung von Tattoos, Korrektur von entstellenden Körpermerkmalen, Benimm- und Sprachtraining, …, was bei Leuten, die sich freiwillig für solche Programme entscheiden, offenbar sehr gut und nachhaltig wirkt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

jetzt prügel mal hier nicht so verallgemeinernd auf den Imamen herum! Es gibt eine ordentliche Zahl sehr gut in hiesige Strukturen integrierter Gemeinden, die das beste Gegenbeispiel zu deiner Auffassung bilden.

Wenn ich mir das z.B. hier vor Ort ansehe, dann ist da bei jeder Veranstaltung der Gemeinde ordentlich hiesiges Publikum gerade auch aus Schulen und Verwaltung bis hin zur Polizei eingeladen, und sind die Kontakte im Falle des Falles belastbar. D.h. wenn da Verdacht besteht, dass aus deren Umfeld jemand Mist baut, dann kann das - natürlich unter Beachtung von Datenschutz, … - offen angesprochen werden, und die kennen ihre Pappenheimer auch. Da gibt es dann ein klärendes Gespräch, und das wirkt oft sehr gut, gerade weil der Imam entsprechendes Ansehen genießt.

Schade nur, dass die DITIB die Imame so schnell austauscht, und ihnen leider auch keine anständigen Sprachkenntnisse mit auf den Weg gibt. Sonst ließe sich da sicherlich noch deutlich mehr machen.

Gruß vom Wiz

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Moin auch,

eine Gefängnisstrafe dient m.M.n. 2 Zwecken: Sie soll strafen und sie soll abschrecken, sowohl den Straftäter selber als auch andere. Und es gibt glaube ich noch den grundsatz, dass doe Strafe mit der Straftat etwas zu tun haben muss. Führerscheinentzug für Ladendiebstahl geht also nicht. Naja, dann bleibt ja nicht viel anderes übrig. Statt 6 Monaten Haft könnte man auch 6 Monate Hausarrest verhängen, bei 8 Jahren stelle ich mir das schwierig vor. Was besseres hat noch keiner gefunden.

Ralph

Aber ich wusste, dass du nie auch nur reingesehen hast.

T.

Hallo

jetzt prügel mal hier nicht so verallgemeinernd auf den Imamen
herum!

Das tue ich keineswegs. Die Imame machen hier nur den Job, den ihnen ihr Koran (oder ihre großosmanische Religionsbehörde, so richtig ist das noch nicht raus) vorschreibt, und sie machen ihn von ihrer Warte aus betrachtet gut.

Gruß
s.

moin moin,

ich wusste gar nicht, dass du den Koran wörtlich auslegst!

irgendwas gutes mus der Islam doch auch haben oder?

irgendwo hab ich aber mal folgendes gelesen…Zitat:

„Die aus dem mosaischen Gesetz bekannte Formel „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ (Bibel, 2. Mose 21,24) ist in der Rechtssammlung des Talmuds, im römischen Recht und in anderen Gesetzeswerken wiederzuerkennen. Der Vergeltungsgedanke widerspricht zwar der christlichen Ethik, ist aber - wie diese Redensart zeigt - im so genannten gesunden Volksempfinden tief verwurzelt.“

Gruß Angus

Hallo!

…wobei nicht klar ist, ob das Zitat Auge um Auge überhaupt etwas mit Vergeltung zu tun hat…

Nach überwiegend jüdischer und historischer Auslegung ist der Satz nämlich nicht als Anordnung einer Vergeltung zu verstehen, sondern eine allgemeine Regelung des Schadenersatzrechtes, nach welchem nur genau der Schaden ersetzt werden soll (und eben nicht mehr, also keine Blutrache oder keine Strafzahlungen an den Geschädigten), also die Regelung, die den modernen kontinentaleuropäischen Zivilgesetzbüchern entspricht (wie etwa BGB oder ABGB).

Gruß
Tom

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