Hallo!
Wenn eine Erfindung durch den Hauptanspruch einer Patentanmeldung geschützt wird, welchen Zwek haben dann Unteransprüche?
Anders formuliert:
Wenn der Hauptansprüch bereits ALLE denkbaren Ausführungen schützt, wozu sollte man dann einzelne Ausführungsarten extra schützen? Wenn diese zusätzlichen Textteile keinen Sinn machen, kann man sie sich dann nicht einfach sparen?
Beispiel:
Hauptanspruch: „… dadurch gekennzeichnet, dass die Teile fest miteinander verbunden sind.“
Unteranspruch eins: „… dadurch gekennzeichnet, dass sie miteinander verschraubt sind.“
Unteranspruch zwei: „… dadurch gekennzeichnet, dass sie miteinander verschweißt sind.“
Grüße
Andreas