Wozu ist der mieter verpflichtet

mieter M schließt mit Vermieter V einen mündlichen Vertrag auf unbest. Zeit. Der Vermieter meldet das Vermieten jedoch nicht (keine Steuern…)-falls das was zur sache tut?
Angenommen nach 2 Jahren wird der Einbaukühlschrank defekt. WIe eben auch der Mietv.wurde ausgemacht (mündl.), dass die Wohnung so wie sie übernommen wurde zurückgegeben werden muss.
Ist M daher verpflichtet, den Einbaukühlschrank zu ersetzen, oder genügt ein ähnliches Modell das dem Vorherigen entspricht (bspw. eine kühl- und gefrierkombi)?
darf V fordern, dass M das kaputtgegangene modell ersetz werden muss?
ein mündlich vertrag hat ja ansich gleiche berechtigung wie ein schriftl., aber auch nachteile (wie beweisen)
Was meint ihr zu diesem rein hypot. fall?

MFG, Cassandra

Hallo,

Was meint ihr zu diesem rein hypot. fall?

Daß der Mieter letztendlich wohl nicht den gleichwertigen Ersatz vermeiden kann, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen größeren (?) Schaden zufügen könnte.
Einfach mal miteinander vernünftig reden, Mieter ist knapp bei Kasse und so.
Grüße
BW

Hallo!

Was meint ihr zu diesem rein hypot. fall?

Vielleicht liege ich total daneben. Aber wenn der Kühlschrank mit vermietet ist, hat der doch der Mieter auch einen Anspruch auf einen funktionierenden Kühlschrank. Das heißt, der Ver mieter muss ihn auf seine Kosten reparieren lassen, zumindest wenn den Mieter den Schaden nicht zu verantworten hat.
Jan