mieter M schließt mit Vermieter V einen mündlichen Vertrag auf unbest. Zeit. Der Vermieter meldet das Vermieten jedoch nicht (keine Steuern…)-falls das was zur sache tut?
Angenommen nach 2 Jahren wird der Einbaukühlschrank defekt. WIe eben auch der Mietv.wurde ausgemacht (mündl.), dass die Wohnung so wie sie übernommen wurde zurückgegeben werden muss.
Ist M daher verpflichtet, den Einbaukühlschrank zu ersetzen, oder genügt ein ähnliches Modell das dem Vorherigen entspricht (bspw. eine kühl- und gefrierkombi)?
darf V fordern, dass M das kaputtgegangene modell ersetz werden muss?
ein mündlich vertrag hat ja ansich gleiche berechtigung wie ein schriftl., aber auch nachteile (wie beweisen)
Was meint ihr zu diesem rein hypot. fall?
MFG, Cassandra