Hallo,
und mal wieder was spezielles:
wenn der „Lieferant“ grad mal bis zu seiner Lagerhaustür „liefert“ und der Kunde dort die Ware bezahlt - hat der Lieferant dann noch die Verpflichtung, einen Lieferschein auszustellen, wenn alle notwendigen Daten und Angaben in der ordentlichen Rechnung erscheinen?
Macht doch ALDI oder so auch nicht.
In diesem Fall wird die Ware immer von ausländischen Kunden abgeholt und nur gegen Barzahlung übergeben. Also wozu noch einen Lieferschein, wenn der Fahrer oder der Käufer selbst dann sowieso den CMR ausfüllt?
Danke, Helge