Wozu Lieferschein? gibts doch Rechnung

Hallo,
und mal wieder was spezielles:
wenn der „Lieferant“ grad mal bis zu seiner Lagerhaustür „liefert“ und der Kunde dort die Ware bezahlt - hat der Lieferant dann noch die Verpflichtung, einen Lieferschein auszustellen, wenn alle notwendigen Daten und Angaben in der ordentlichen Rechnung erscheinen?
Macht doch ALDI oder so auch nicht.

In diesem Fall wird die Ware immer von ausländischen Kunden abgeholt und nur gegen Barzahlung übergeben. Also wozu noch einen Lieferschein, wenn der Fahrer oder der Käufer selbst dann sowieso den CMR ausfüllt?

Danke, Helge

Vielleicht…
… macht der Lieferant Versuche, seinen Lagerbestand zu kontrollieren…

Soll heißen: Er bucht aus seinem Bestand die Artikel aus, die er an dich liefert.

Er hat dann nach Lieferung eine Empfangsbestäigung, und der Lieferer/Spediteur erfährt nicht, zu welchem Preis verkauft wurde…

Ich finde, das hat was…
Gruß
Hummel

***

Anmerkung zu meinem Vorredner:
Es gibt ja auch Firmen, die mittels Datentransfer einen Lieferschein erhalten, auf dem nicht nur angegeben ist, welche Waren mit welchem Transport kommen, sondern auch die (manchmal sogar stundengenaue) Ankunftszeit der Waren. In einem funktionierenden Warenwirtschaftssystem wird dann ggf. dieser Lieferschein „eingebucht“ und bei Ankunft der Ware mit den Papieren (bzw. der Rechnung) des Fahrers abgeglichen.
Zudem gibt es bei größeren Firmen (unabhängig von der Einzelrechnung und der mögliche, sofortigen Bezahlung) auch „Sammelrechnungen“, die ggf. einen Bonus ausweisen, der ggf. zum Jahresende erstattet wird.
Gruß
History55

Die Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt den Erhalt der Ware - die Unterschrift auf einer Rechnung eigentlich lediglich die Akzeptanz der Zahlungsverpflichtung, bzw. deren Erledigung.

Gruß
nicolai

…aber gibt es eine gesetzliche Verpflichtung?
Bei steuerfreien Verkäufen ins EU-Ausland muss der Empfang aus Nachweisgründen auf einem Lieferschein oder ähnliches unterschrieben werden - das kann doch mit einem entsprechenden Hinweis genauso auf der Rechnung (als „Dokument“) bestätigt werden, oder?
In diesem Fall sind Käufer und Transporteur ein und die selbe Person - also ist ein Warenpreis dadurch kein Geheimnis.

Weiss jemand konkretes?

Danke

das kann doch mit einem entsprechenden
Hinweis genauso auf der Rechnung (als „Dokument“) bestätigt
werden, oder?

In diesem Fall steht für gewöhnlich „Lieferschein/Rechnung“ auf dem Papier.

In diesem Fall sind Käufer und Transporteur ein und die selbe
Person

…rein rechtlich und genau gesehen sind sie das nicht, auch wenn sie physisch dieselbe Person sind. (persönliche Ansicht)
Etwa im (hypothetischen) Falle zweier von einander unabhängiger Firmen (Käufer und Transportfirma), deren Inhaber dennoch dieselbe physische Person ist, könnte, bzw. wird auch beispielsweise die „Käuferfirma“ wegen eines Transportschadens die „Transportfirma“ haftbar machen (und sei es nur aus buchhalterischen Gründen)…

…aber ich bin Österreicher, vielleicht ist das in Deutschland ja auch anders geregelt…

Gruß
nicolai