Wozu Polizei?

Hallo Anwar (auch an Irubis gerichtet),

Alles Falsch!!

Sobald sich der Zug der Fußballfans oder jener, welche sich selbst dafür halten, über öffentliche Wege und Plätze bewegt, ist die Polizei primär zur Sicherung (Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Schutz privater Rechte) zuständig. Sicherheitsdienst haben bei der Begleitung von Fußballfans nichts zu suchen, zumindest so lange nicht, bis auch noch die Gefahrenabwehr privatisiert wird.

MfG

Daniel

Hallo,

„Und sehr wahrscheinlich ist er bereits in seiner direkten Nachbarschaft bekannt, sonst hätten die ja reagieren müssen. Die wussten ja genau wer es ist. Aber keiner hats getan.“

Das kann auch mit dem psychologischen Phänomen des sog. „Genovese-Syndroms“ oder auch „Zuschauereffekt“ zusammenhängen. Vereinfacht ausgedrückt, nimmt jeder der unmittelbar in ihrer Nachruhe gestörten Nachbarn an, dass der jeweils andere Nachbar schon irgendwie darauf reagieren wird, um die Störung abzustellen.

Also hast Du da schon richtig gehandelt. Was indes das Ergebnis Deines Anrufes betrifft, gebe ich Manu eindeutig Recht.

MfG

Daniel

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Hallo,

Hallo Anwar (auch an Irubis gerichtet),

Alles Falsch!!

Was bitte, ist an meinen Antworten in dieser Sache falsch?

Gruss

Iru

owt

Hallo Irubis,

du führtest aus:

_"unter „Begleiten“ verstehe ich ein Fußballspiel mit An- und Abfahrt, Spiel, sowie die „Beruhigung“ von Hooligans.

Ob es sich um eine Kernaufgabe der Polizei handelt, kann strittig sein. Derzeit ist sie es jedenfalls. Knackpunkt ist, dass Einzelne - die Vereine - viel Geld verdienen, die Allgemeinheit in Form des Steuerzahlers aber die Kosten zahlt. Insofern wäre es durchaus denkbar, die Einsaztkosten in voller Höhe den Vereinen aufzubürden. Ob ein privater Sicherheitsdienst so etwas leisten könnte, wage ich zu bezweifeln. Ihm fehlt einfach die Befugnis, verschiedene Maßnahmen notfalls mit Zwang durchzusetzen."_

**Dabei handelt es sich ganz eindeutig um eine „Kernaufgabe“ der Polizei. Da ist nicht das geringste strittig.

Selbst wenn man auf die Anwesenheit von Einsatzkräften innerhalb des Stadions abzielt, ist, was Gefahrenabwehr und Strafverfolgung angeht, die Polizei primär sachlich zuständig. Ein von dem jeweiligen Verein engagierter Sicherheitsdienst kann nur im Rahmen des privaten Hausrechts tätig werden, mithin Ordnerdienste ausführen.**

Deshalb dieses Wort „Falsch“, obwohl es einen zu harten Klang hat.

MfG

Daniel

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Alles Falsch?
Aha…

und weil dir eine Äußerung nicht passt, ist „Alles Falsch“. Na ja, wenn du nichts außer deiner Meinung gelten lässt…sei’s drum.

Iru

Moin,

Sobald sich der Zug der Fußballfans oder jener, welche sich
selbst dafür halten, über öffentliche Wege und Plätze bewegt,
ist die Polizei primär zur Sicherung (Gefahrenabwehr,
Strafverfolgung, Schutz privater Rechte) zuständig.

Nein, eigentlich wäre im Fall der Fußballfans schon die Judikative zuständig und müsste diese Veranstaltung wegen des erwiesenen Gefahrenpotentials verbieten. Da dies politisch nicht gewollt ist, wird das Problem auf die Polizei abgeschoben.

Sicherheitsdienst haben bei der Begleitung von Fußballfans
nichts zu suchen, zumindest so lange nicht, bis auch noch die
Gefahrenabwehr privatisiert wird.

Wie gesagt, wenn du auf Gefahrenabwehr abzielst, diese Aufgabe teilen sich Polizei und Gericht.

Gruß

Anwar

??
Du scheinst nicht wirklich zu lesen UND zu verstehen.

Es spielt gar keine Rolle ob mir eine Äußerung passt oder eben nicht. Es geht um Deine (eben falsche) Aussage und auf diese habe ich mich bezogen.

Interpretiere bitte nichts hinein, nur weil Du nicht kritikfähig bist. Wenn Du eine rechtlich unsaubere Aussage triffst, musst Du natürlich mit Korrekturen rechnen.

Also zurück zur Sachebene.

MfG

Daniel

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Hallo,

seit wann ist im Falle einer Fußballveranstaltung unmittelbar die Justiz zuständig? Wo steht das geschrieben?

Wenn Du auf Verbote öffentlicher Veranstaltungen abzielst, ist auch hier nicht die Justiz, sondern die Veranstaltungsbehörde der betreffenden Stadt zuständig.

Und Gefahrenabwehr i.e.S ist und bleibt primär Aufgabe der Polizei. Wo da das Gericht eine Rolle spielt, erschließt sich mir momentan nicht. Wie soll das funktionieren?

MfG

Daniel

Wenn Du auf Verbote öffentlicher Veranstaltungen abzielst, ist
auch hier nicht die Justiz, sondern die Veranstaltungsbehörde
der betreffenden Stadt zuständig.

Im ersten Schritt ist das natürlich eine Entscheidung der Behörde, aber
über die Rechtmäßigkeit solcher Verbote entscheidet die Justiz. Das Ausrichten von Veranstaltungen, die für solche Aktionen Raum bieten kann ebenfalls von der Justiz untersagt werden.

Gruß

Anwar

Ja aber nur dann und zwar ausschließlich dann, wenn der Veranstalter gegen die Entscheidungen der Behörde klagt und hier eine Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit herbeiführt. Wenn sich aber, wie bei Fußballspielen üblich, die beiden Parteien Verein und Stadt am Runden Tisch einigen, spielt die Justiz keine irgendwie geartete Rolle. Auch ein Verbot durch ein Gericht kann nur dann ausgesprochen werden, wenn dieses Gericht in der Sache angerufen wird. Von selbst wird das Gericht nicht tätig.

MfG

Daniel