Hallo Irubis,
du führtest aus:
_"unter „Begleiten“ verstehe ich ein Fußballspiel mit An- und Abfahrt, Spiel, sowie die „Beruhigung“ von Hooligans.
Ob es sich um eine Kernaufgabe der Polizei handelt, kann strittig sein. Derzeit ist sie es jedenfalls. Knackpunkt ist, dass Einzelne - die Vereine - viel Geld verdienen, die Allgemeinheit in Form des Steuerzahlers aber die Kosten zahlt. Insofern wäre es durchaus denkbar, die Einsaztkosten in voller Höhe den Vereinen aufzubürden. Ob ein privater Sicherheitsdienst so etwas leisten könnte, wage ich zu bezweifeln. Ihm fehlt einfach die Befugnis, verschiedene Maßnahmen notfalls mit Zwang durchzusetzen."_
**Dabei handelt es sich ganz eindeutig um eine „Kernaufgabe“ der Polizei. Da ist nicht das geringste strittig.
Selbst wenn man auf die Anwesenheit von Einsatzkräften innerhalb des Stadions abzielt, ist, was Gefahrenabwehr und Strafverfolgung angeht, die Polizei primär sachlich zuständig. Ein von dem jeweiligen Verein engagierter Sicherheitsdienst kann nur im Rahmen des privaten Hausrechts tätig werden, mithin Ordnerdienste ausführen.**
Deshalb dieses Wort „Falsch“, obwohl es einen zu harten Klang hat.
MfG
Daniel