Wozu vorläufige Deckung beim Versicherungswechsel?

Hallo,

ich möchte jetzt vielleicht meine Kfz-versicherung wechseln.
Die neue Versicherung hat mir die Vorgehensweise auf ihrer Internetseite geschildert, wobei sie erwähnt hat, dass ich ausdrücklich auch beim Versicherungswechsel eine Kfz-Doppelkarte, wie sie früher hieß, oder jetzt Deckungskarte bei der Zulassungsstelle abgeben muss.

Ich verstehe das nicht ganz; wenn ich die Versicherung wechsel, dann tue ich das doch, ohen dass eine Versicherungslücke (zeitlich) entsteht. Die eine endet am 31.12. und die andere beginnt am 1.1.

Könnte mir jemand den Sinn einer Versicherungskarte in so einem Fall erklären?

Hallo lalle,

Die Straßenverkehrsbehörde möchte schließlich wissen, wo du versichert bist.
Wenn du die alte Vers. kündigst, schicken die eine Mitteilung raus. Wenn das Straßenverkehrsamt dann aber keine neue Doppelkarte hat, erhälst du ein nettes Briefchen, in dem du aufgefordert wirst, KFZ-Schein und Nummernschilder (zwecks Entstempelung) vorbeizubringen.

Gruß
Sticky (der einen super Versicherungsmakler hat, der die neue Doppelkarte von sich aus zur Zulassungsstelle schickt)

Hallo lalle,

Die Straßenverkehrsbehörde möchte schließlich wissen, wo du
versichert bist.

Wenn du die alte Vers. kündigst, schicken die eine Mitteilung
raus.

dass du keinen Versicherungsschutz mehr hast, und da eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist, muß eine Bestätigung der neuen Versicherung vorliegen.

Wenn das Straßenverkehrsamt dann aber keine neue
Doppelkarte hat, erhälst du ein nettes Briefchen, in dem du
aufgefordert wirst, KFZ-Schein und Nummernschilder (zwecks
Entstempelung) vorbeizubringen.

Oder es erscheinen nette Herren oder Damen in Grün und schrauben das Kennzeichen ab.

Gruß
Sticky (der einen super Versicherungsmakler hat, der die neue
Doppelkarte von sich aus zur Zulassungsstelle schickt)

Heute ist es üblich, dass der Versicherer, wenn dein Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt, die Zulassungsstelle auf elektronischen Weg informiert.

Gruß

Michael

Hallo Michael,
das setzt jedoch voraus, dass der antrag rechtzeitig bearbeitet wurde. :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco,

das setzt jedoch voraus, dass der antrag rechtzeitig
bearbeitet wurde. :smile:

wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wird, wird vom vr hierüber eine garantie übernommen. ich denke mal mitte dezember ist auch für den vn ok.
außerdem werden die 29c-Anzeigen erst ende januar bis mitte februar an die zulassungsstellen versandt und das nur falls beim alten vr keine anzeige nach 29a3 vorliegt.
gruß snake (der jetzt schon keine lust mehr aufs inkasso hat ^^)

wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wird, wird vom vr
hierüber eine garantie übernommen.

Naja, ich habe da schon anderes erlebt, Garantie hin oder her…den Ärger hat der VN, wenn es doch schief geht.

Gruß Maid

Hallo,

ich kann nur sagen, dass ich das im vergangenen Jahr zum ersten Mal beobachten konnte und es kam zu keinerlei Problemen.

Gruß
Michael

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ich kann nur sagen, dass ich das im vergangenen Jahr zum
ersten Mal beobachten konnte und es kam zu keinerlei
Problemen.

Gruß
Michael

Entscheindend ist ja nicht, ob es einmal kein Problem gegeben hat. :wink:

Fakt ist, dass es bei einigen Versicherern grade in den Zeiten der großen Geschäftsverschiebungen (wir haben dieses Jahr z.B. ausnahmslos alle K-Flotten ausgeschrieben) um den Jahreswechsel zu erheblichen Personalproblemen kommen kann, da wird manchmal genommen was man an Geschäft kriegen kann…policiert wird entgegen jeder Versprechung erst nach Monaten. Da passiert es aus verschiedensten menschlichen oder technischen Gründen auch immer wieder, dass Meldungen eben nicht bei der Zulassungsstelle eingehen, dann kommt es manchmal auch auf die Zulassungsstellen an, wie problematisch die Sache im weiteren Verlauf wird. Ob das im Privatgeschäft auch so eng wird kann ich aber nicht sagen.

Gruß Maid :wink:

Sicher kann es ab und zu zu unannehmlichkeiten ind form einer stillegung kommen. ich kann leider nur vom privatgeschäft sprechen. falls dies ca. mitte februar soweit noch kommen sollte, liegt ja immernoch der antrag mit eingangsstempel vor. dann übernimmt die versicherung die anordnungskosten und policiert sofort, wenn der vn anruft (denn das wird er tun, wenn sein kfz grade stillgelegt wird). das ist sicherlich ärgerlich für den vn, aber ich selbst hab sicher 500-700 anträge letztes jahr policiert. eine anordnung hab ich nur 1 mal machen müssen. die wahrscheinlichkeit ist also nicht gerade hoch. und wenn man bedenkt, daß jetzt schon die meisten vr ihre tarife für nächstes jahr parat haben, ist m.e. noch genug zeit den antrag rechtzeitig einzureichen.