Kauf Wohnung zum 01.06.2012. Eigentümerversammlung in Monat 08. Nehme als neuer Eigentümer teil. WP wird ohne Sonderzahlung für das Jahr 2012 auf Basis der Altdaten erstellt. Dieser beinhaltet erstmalig die Bildung einer monatlichen Rücklage.
Monatsbetrag steigt um 50% von 200€ auf 300€ (Grund: Rücklage 50E und Heizverhalten Voreigentümer 50€).
Differenz somit in den ersten 5 Monaten 5x100€ = 500€.
Diesen Betrag fordert der Verwalter von mir dem neuen Eigentümer ein. Darf er dies, oder ist er verpflichtet sich an den Vorbesitzer zu enden.
Es geht also nicht um eine Jahresabrechnungen, die kommt erst 2013, sondern um die Zahlungpflicht lt. WP des aktuellen Jahres.