WP erstellt nach dem Ausscheiden des Alteigentümer

Kauf Wohnung zum 01.06.2012. Eigentümerversammlung in Monat 08. Nehme als neuer Eigentümer teil. WP wird ohne Sonderzahlung für das Jahr 2012 auf Basis der Altdaten erstellt. Dieser beinhaltet erstmalig die Bildung einer monatlichen Rücklage.

Monatsbetrag steigt um 50% von 200€ auf 300€ (Grund: Rücklage 50E und Heizverhalten Voreigentümer 50€).

Differenz somit in den ersten 5 Monaten 5x100€ = 500€.

Diesen Betrag fordert der Verwalter von mir dem neuen Eigentümer ein. Darf er dies, oder ist er verpflichtet sich an den Vorbesitzer zu enden.

Es geht also nicht um eine Jahresabrechnungen, die kommt erst 2013, sondern um die Zahlungpflicht lt. WP des aktuellen Jahres.

Für den Verwalter ist der Eigentümer anzusprechen, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenabrechung im Grundbuch als Wohnungseigentümer eingetragen ist. Alle Dinge die bis dahin kostenmäßig zur regeln sind, finden ihren Niederschlag im notariellen Kaufvertrag, der wiederum diese Dinge zwischen Verkäufer und Käufer regelt. Entstehen Ihnen aus der Verwalterabrechung folglich Kosten aus der Vergagneheit bis zum Zeitpunkt ds Besitzüberganges aus dem Übergang von Besitz, Nutzen, Gefahren und Lssten, werden Sie dafür den Verkäufer in Anspruch nehmen können, wenn Ihr Kaufvertzrag etwas taugt! - einfach mal lesen, was der Notar da zu Ihrem Schutz reingeschrieben hat.

Ganz schön spät, die Versammlung.
Aber trotzdem ist alles rechtens. Der WP ist ja nur eine Schätzung. Abgerechnet wird ja 2013. Also „streckst“ Du das Geld ja nur vor. Die Rücklage ist auch rechtens, da Du ja davon profitierst. Dass Du jetzt nachzahlen sollst für die 8 Monate ist Pech. Der Voreigentümer konnte das ja nicht ahnen.

entscheidend ist der Lasten-Nutzen-Wechsel, wie er im Kaufvertrag vereinbart wurde. Danach gehen ab diesem Datum die Pflichten (und Rechte) an der Wohnung auf den neuen Eigentümer über. Ab diesem Datum hat der neue Eigentümer für die Zahlungen nach dem WP aufzukommen.

Hallo, ich bin der Meinung, dass das laufende Jahr immer im Jahr vorher beschlossen wird. Wobei ich mir wegen der Sonderzahlung nicht ganz sicher bin. Warum also war in 2012 eine Versammlung? Ich würde dir raten, dich mit der Verwaltung auseinander zu setzen und notfalls die Kosten für das bestehende Jahr zu teilen. Mehr kann ich dir nicht sagen. Gruß Uli

Hallo,

da Du seit 06/2012 Eigentümer bist, bist Du also auch verpflichtet, das monatliche Hausgeld (laut WP) zu zahlen.

Mich wundert, daß die Eigentümerversammlung so spät im Jahr gemacht wird …

Mich wundert ebenso ein wenig, daß bis dato noch kein Rücklage gezahlt wurden, weil dies eigentlich eine Pflicht ist (minimum 025€ pro m²).

Der Verwalter kann das Hausgeld angemessen anheben. Er muss ja nicht in Vorleistung gehen, wenn er z.B. Heizöl einkaufen muss … vor allem, weil Ihr ja anscheinened auch gar keine Rücklagen habt, auf die er zurückgreifen kann !!!
Er kann sich ja nur auf die realen (Heiz-)Daten beziehen, weil er nicht weiss, wie Dein Heizverhalten sein wird !
Wenn es geringer ist (für Heizperiode 12/13), wird sich das dann positive (=weniger) in dem WP für 2013 für Dich auswirken !

Je nach Gebiet und Größe der Wohung ist ein Hausgeld zwischen 200-300 recht normal.
Mein Beispiel: Rhein-Main mit 100 m² = 280 €

Noch Fragen ?

Viele Grüße
Michael

Um eine lange Auskunft kurz zu fassen, bitte nachlesen unter www.kupa.de/Eigentuemerversammlung-Jahresabrechnung…