Hallo zusammen!
Meine Frage bezieht sich auf die Notwendigkeit eines Prospekts bei einer Aktiengesellschaft. Nach §3 WpPG gilt:
(2) Die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts gilt nicht für ein Angebot von Wertpapieren,
2. das sich in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger richtet,
Was wäre jetzt bei einem Private Placement von Aktien einer deutschen AG (
Hallo zusammen!
falls wirklich ein private placement vorliegt (wenn es sich an einen begrenzten, individualisierten Personenkreis richtet; das ist nach BaFin der fall, wenn die betreffenden Personen dem Anbieter im Einzelnen bekannt sind, von ihm aufgrund einer gezielten Auswahl nach individuellen Gesichtspunkten angesprochen werden und eine Aufklärung durch einen Verkaufsprospekt im Hinblick auf das Informationsbedürfnis der Anleger nicht erforderlich ist.)
Die Zahl der angesprochenen Personen spielt grundsätzlich keine Rolle, der Adressatenkreis muss aber hinreichend individualisiert sein.),
dann spielt das wppg sowieso keine rolle, siehe § 1 wppg. das wppg ist nämlich auf öffentliche angebote begrenzt.
also sollte man sich die frage stellen, ob eine prospektpflicht in der schweiz bei pps einzuhalten ist…
Super!
http://www.lenzstaehelin.com/uploads/tx_netvlsldb/20…
Werden neue Aktien öffentlich zur Zeichnung angeboten, so hat die Gesellschaft (Emittent) gemäss Art. 652a Abs. 1 OR einen Emissionsprospekt18
zu
erstellen. Damit eine gesetzliche Prospektpflicht besteht, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: (i) Es muss sich um neue Aktien handeln, (ii) diese
neuen Aktien müssen den Investoren zur Zeichnung angeboten werden, und
(iii) das Angebot zur Zeichnung muss öffentlich erfolgen.
Somit analog zu Dtl.
Danke!