Liebe/-r Experte/-in,
lt. Bauamt unserer Stadt muß ein WU-Keller erstellt werden.
Unser Keller wurde NICHT in einem Stück gegossen (muss eventuell bei WU-Keller???) und es wurden sogenannte Fugenbänder (angeblich???) eingebracht.
-
Muss ein WU-Keller in einem Stück erstellt werden?
-
Dürfen Fugenbänder eingebracht werden?
-
Wie kann man den Nachweis der Fugenbänder überhaupt erhalten?
Ich habe das Kellerwerk fotografiert, aber ich weiß nicht, wie diese Bänder aussehen sollen.
Liegen die waagerecht oder senkrecht.
-
Auch wurde unter der Bodenplatte nicht gedämmt, wie beim Nachbargebäude wieder mit der Begründung vom Architekten, man wolle doch nicht auf „Pudding“ gründen.
Warum haben die Nachbarn unter der Bodenplatte gedämmt und wird dadurch nicht der Taupunkt nach innen verlagert?
Der Architekt behauptet man habe mit Fugenbändern gebaut, weil kein -Lastfall- bestehen würde.
Hallo,
Ein WU-Keller muss nicht in einem Stück erstellt werden, aber jede Fuge ist aufwendig und damit teuer, darum nur soviel Fugen wie unbedingt nötig einplanen.
Empfehlung:
Bodenplatte fugenfrei herstellen.
Bei Wandanschluss ist im WU-Bauwerk immer eine Fuge, hier Fugenblech, Fugenband oder Verpressschlauch verwenden.
-
Nein, Fugenbleche (oder Fugenbänder oder Verpresschläuche) dürfen nicht sondern sie müssen bei WU-Bauwerk an jeder Arbeitsfuge eingebaut werden.
-
Fugenbleche sieht man nach der Fertigstellung nicht mehr, sie werden senkrecht zur Arbeitsfuge in der Bauteilmitte eingebaut (manche elastische Fugenbänder könnten noch sichtbar sein, wenn Sie auf der Oberfläche eingebaut wurden)
-
Die Dämmung muss vorher geplant werden. Sie kann unter der Bodenplatte liegen (für den Wärmeschutz ist das besser). Bei der statischen Berechnung muss das berücksichtigt werden. Je steifer die Dämmung ist, desto geringer ist der Einfluss auf die Lastabtragung. Wozu haben Sie einen Statiker? Der berechnet das für Sie.
Auf Pudding würde ich nicht gründen, aber das war seitens Ihres Architekten keine Beratung das war Polemik.
Der Baugrundgutachter (den Sie beauftragt haben sollten) hätte einen Bemessungsgrundwasserstand ermitteln sollen, der der Planung zu Grunde gelegen haben sollte. Damit hätten Sie die Höhe der weißen Wanne festlegen können. Wenn der Wasserspiegel nur durch Pumpen gehalten wird, sollte die Höhe der weißen Wanne wie folgt festgelegt werden:
der zu erwartende Wasserpiegel bei 50 jährigem Hochwasser (ohne Pumpwerk) + geringer Sicherheitszuschlag.
Es ist Aufgabe des Architekten, Ihnen zu empfehlen, einen Baugrundgutachter hinzuzuziehen, der diese Fragen klären kann. Die Entscheidung treffen dann Sie.
Anm.;
Dies ist keine Rechtsberatung. Zu juristischen Fragestellungen sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht hinzuziehen.
mfG
Stephan Uhrig
www.IBUhrig.de
Hallo Christine, soviel ich weiß der Reihe nach:
- nein: Erst Sohlplatte, dann Wände
- Ja
- Fugenbänder stehen senkrecht in der Kellerplatte senkrecht mittig in den späteren Wänden und sollen verhindern, dass Wasser in der Arbeitsfuge zwischen Sohle und Wand (können auftreten, nicht überall, teilweise nur Bruchteile eines mm stark) in Euren Keller dringt. Wenn Du zweifel hast, lass Dir die Lieferscheine zeigen.
- Wir haben früher Häuser nie unter der Sohlplatte gedämmt, ob das heute zwingend passieren muss, bezweifele ich. Taupunkt: Weiß ich nicht, war früher aber nie ein Problem
Weiter: Wenn der Architekt den Einbau bestätigt wird das auch stimmen. Ihr habt ja schließlich auch Garantie und somit Anspruch auf ein mangelfreies Werk. Das mit dem Lastfall muss ein Missverständnis sein.
Also erstmal ruhig Blut, ich gehe davon aus, dass der Architekt weiß, was er tut. Im Zweifelsfall einen Baufachmann aus Eurem Bekanntenkreis aufnehmen und den Fachmann, den jeder irgendwie um ein paar Ecken kennt, kritische Fragen stellen lassen. Falls keiner Verfügbar kann auch die Industrie- und Handelskammer helfen.
Viel Glück und gutes Gelingen, Hans
Hallo,
Danke für die Antwort.
Meine Frage war nicht ganz präzise.
Meine erste Frage hätte lauten müssen:
Müssen die Wände, die auf der Bodenplatte stehen in einem Stück gegossen werden?
Danke nochmals für die Antwort.
Hallo Herr Uhrig,
bitte eine Rückfrage zu 3.
Hätten man die Fungenbänder in den Kellerwänden oben am Ende sehen müssen bevor die nächste Bodenplatte für das Erdgeschoss gegossen wurde.
Hätten diese nicht zwischen den Stahlmatten zu sehen sein müssen?
Leider mussten wir feststellen, dass unser Architekt überhaupt keine Ahnung hat und auch dem Gutachter falsche Auskünfte gegeben hat.
Und das Rohbauunternehmen hat uns die schlechtesten Mitarbeiter geschickt,
Unser Betontreppe ist eine Katasprophe (Lauflinie total ungleichmäßig 26 cm geplant und weicht in alle Richtung ab (mal mehr mal weniger.
Auch ist Betonmilch in die Dämmung zur Nachbardoppelhaushälfte gelaufen was den Schallschutz doch wohl in Frage stellen dürfte.
Hat unser Architekt alles nicht gesehen, ich aber auf Fotos (durch Zufall) fotografiert.
Danke nochmals für die Beantwortung der Frage.
Inzwischen stellt der Gutachter keine kritischen Fragen mehr.
Vielleicht ist der Keller nicht richtig erstellt und die Mängelbeseitigung wäre aufwendig.
Seit dem zweiten Gespräch zwischen Gutachter und Architekt scheint der Gutachter „wie gedreht“.