Guten Tag,
Ist folgende Rechnung für den Schlüsseldienst zulässig?
Bereitschaftspauschale 39 Euro
Kfz-Instandhaltungspauschale 29 Euro
Notdienst-Öffnung 119 Euro
Zylinder 70 Euro
Mehrwertsteuer 48,83 Euro
Macht 305,83 Euro
Ich beziehe mich besonders auf die Bereitschafts- und KfZ-Pauschale und die extra Mehrwertsteuer
LG und vielen Dank
Hallo,
Ich beziehe mich besonders auf die Bereitschafts- und
KfZ-Pauschale und die extra Mehrwertsteuer
was die Mehrwertsteuer angeht, mußt Du Dich beim Bundesfinanzminister beschweren, und mit der Bereitschaftspauschale bezahlt man den Umstand, daß da rund um die Uhr einer sitzt und auf Anrufe wartet. Den eigentlichen Einsatz bezahlt man dann natürlich auch noch.
Gruß
Christian
Und wie ist das mit der KfZ-Instandsetzungspauschale? Ist die zulässig?
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Und wie ist das mit der KfZ-Instandsetzungspauschale? Ist die
zulässig?
Wäre eine Gerätevorhaltungspauschale, eine Arbeitslohnauszahlungskostenpauschale oder eine Beurteilungsgesprächbesprechungszimmerabnutzungspauschale Deiner Ansicht nach auch nicht in Ordnung?
Es liegt in der Natur der Sache, daß der Kunde am Ende alle Kosten eines Unternehmens bezahlt (von ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Ob das Unternehmen nun „einmal Samstags abends Tür geöffnet“ für 427,50 in Rechnung stellt oder die Bestandteile dieses Preises explizit aufschlüsselt, ist erst einmal Ermessenssache.
Natürlich kann man unterstellen, daß einige Posten auf der Rechnung nur dazu dienen, diese (und damit den Gewinn) künstlich aufzublähen, aber da hätte man ein nicht ganz unwesentliches Beweisproblem. Rein von der Sachlage her (und um die geht es), sind die einzelnen Posten nicht zu beanstanden.
Gruß
Christian
Hallo,
also so ganz lässt sich ein Wucher-Vorwurf bei einer derart hohen Rechnung ja nicht von der Hand weisen, selbst wenn noch ein Sonn- bzw. Feiertags oder Nachtzuschlag dabei war, ist die Rechnung doch völlig überzogen!
Siehe z.B.
http://www.finanztip.de/recht/sonstig…
oder auch hier:
http://www.sueddeutsche.de/geld/ausge…
Hier gehts auch um die Zusatzkosten:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/a…
Fraglich ist natürlich auch, ob es überhaupt nötig war, das Türschloss aufzubohren und einen neuen Zylinder einzusetzen. Dazu bräuchte man aber noch ein paar mehr Informationen: zu welcher Tageszeit/an welchem Wochentag war die Türöffnung, warum musste der Zylinder ausgetauscht werden, wie lange war der Handwerker vor Ort, gab es Besonderheiten/Schwieerigkeiten bei der Türöffnung etc,…
Ich würde dem Fragesteller auf jeden Fall raten, sich mit einer Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen, bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung auch, einen Anwalt einzuschalten, die Chancen stehen m.E. nicht schlecht (außer natürlich, es hat sich wirklich um das Öffneen einer 10fach gesicherten Sicherheitsstahltür gehandelt
).
Grüße Charlotte
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Vielen Dank für die Links! Zwar kann ich den vom Abendblatt nicht lesen, aber die anderen waren hilfreich!
Also wäre es gut in dem Fall zur Verbraucherzentrale zu gehen. Aber ich frage mich, ob man gleich gegen so eine Rechnung klagen müsste- das könnten doch auch nur Menschen mit Geld machen, denn so ein Anwalt kostet ja…oder kann man einfach nur den marktüblichen Preis zahlen und weitere Zahlungen verweigen?
Hallo,
ein Anwalt kostet, das stimmt. Menschen ganz ohne Geld können aber auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Außerdem müsste der Mensch im geschilderten Fall erstmal gar nichts machen, denn die Schlüsselfirma will ja etwas, das heißt, sie müsste klagen.
Der Mensch könnte sich nach Beratung durch die Verbraucherzentrale (wie gesagt, mir fehlen hier noch die Details zum Fall) und nachdem er sich bei anderen Unternehmen schlau gemacht hat, was in einem solchen Fall denn die übliche Vergütung wäre, schriftlich an die Firma wenden und anbieten, ebendiese zu zahlen und nicht mehr. Dann kann er immer noch abwarten, wie die Firma reagiert und dann entscheiden, ob er im Fall der Fälle das Prozeßrisiko tragen wollen würde oder nicht.
Ein solcher Fall würde übrigens ohnehin vor dem Amtsgericht verhandelt werden, wo kein Anwaltszwang herrscht. Im worst case müsste aber ein evtl. gegnerischer Anwalt bezahlt werden und die Gerichtskosten.
Grüße
Hallo,
bei einem Streitwert von wenigen Euro (hier ist es doch nur die seltsame Pauschale)ist der Anwalt ausgesprochen preisgünstig. Kosten und Nutzen eines Rechtsanwalts stehen deshalb außer Frage. Man bekommt für wenig Geld qualifizierte Hife, jedenfalls wesentlich günstiger als es ein Schlüsseldienst je wäre.
Gruss
Iru
Hallo,
Du verlinkst mehrfach auf ein Urteil eines Amtsgerichtes aus dem Jahre 2004, wobei die Rechnung 2003 gestellt wurde. Im konkreten Fall entfallen 120 Euro der 305 Euro auf Material und Umsatzsteuer. Darüber hinaus ist uns nicht bekannt, ob die Türöffnung drei Minuten dauerte (wie im verhandelten und entschiedenen Fall). Außerdem verstehe ich die Ausgangsfrage so, daß es sich um einen Notdienst außerhalb der regulären Arbeitszeiten handelt und davon ist in dem Urteil auch nicht die Rede.
Gruß
Christian
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Hallo Christian,
ich habe doch geschrieben, dass mir Details fehlen, um abschließend sagen können, ob hier Wucher vorliegt. Eben, wie lange gearbeitet wurde und ob es überhaupt nötig war, den Zylinder auszutauschen. Das ist allerdings in den allerallermeisten Fällen gerade nicht nötig, wird von unseriösen Unternehmen aber trotzdem gerne gemacht.
Die von mir verlinkten Fälle sollen nur eine grobe Richtschnur geben,was üblich ist, nämlich bei einem Schlüsseldienst Kosten von ca. 50 €, dazu kann noch der Nacht-bzw. Feiertagsaufschlag von bis zu 100 % kommen.
Wenn es sich um das Öffnen einer zugefallenen Wohnungstür in der Nacht handelt, sind also höchstens 100 € üblich. Hier wurde das 3-fache verlangt.
Selbst wenn wirklich der Austausch des Zylinders nötig gewesen wäre und ich aufgrund der evtl. besonderen Schwierigkeit nochmal 50 € Arbeitszeit draufrechne, komme ich noch lange nicht auf 305 €.
Aber wie gesagt, auch mir fehlen die Details.
Grüße
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Das war mir am artikel im Abendblatt wichtig:
Teure Einbrechermethoden
Unseriöse Schlüsseldienste schicken meist nur schlecht geschulte Monteure, die „die Tür mit Einbrechermethoden öffnen und dabei absichtlich mehr kaputtmachen als nötig“, so Otto Dobbeck. Die Ersatzteile werden den Kunden dann zu völlig überhöhten Preisen angedreht, etwa ein neuer Schließzylinder für mehr als 100 Euro statt 30 Euro im Baumarkt. „Aber fast jede Tür lässt sich von einem guten Experten öffnen, ohne das Schloss aufzubohren“, sagt die Verbraucherschützerin. Dobbeck fügt an: „Da wird oft gelogen, das Schloss sei so alt, dass die Versicherung bei Einbruch nicht mehr zahle. Oder es wird von besonders vielen Einbrüchen in der Gegend erzählt, um Angst zu machen.“
Urteile zu überhöhten Preisen
Rund 100 Euro für Anfahrt und Türöffnen gilt als maximal akzeptabler Preis, so Verbraucher-Zentrale und Pro Honore. Werden 100 Prozent mehr als der ortsübliche Durchschnittspreis gefordert, liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 6 W 218/01) Wucher vor. Ein angemessener Sonn- und Feiertagszuschlag ist zwar zulässig, nicht jedoch etwas wie „Spezialwerkzeugkosten“, „Bereitstellungskosten“ für Pkw oder ein „Sofortzuschlag“, wenn in der Anzeige ohnehin mit 24-Stunden-Service geworben wird (Amtsgericht Frankfurt, Az.: 31 C 63/98-44).
Grüße
Hat sich denn die Rechtslage so sehr geändert, dass man sich nicht mehr auf ein Urteil von 2004 berufen kann?
Es ginge wirklich um einen Fall, bei dem an einem Samstag morgen um 6 Uhr die Tür geöffnet würde. Auch müsste der Zylinder ausgetauscht werden.
Aber es erscheint mir suspekt, dass die Mehrwertsteuer exklusiv ist- warum wird sie z.b nocheinmal auf den Zylinder draugeschlagen? Ich kann das nicht nachvollziehen. Genausowenig wie noch einmal die extra-Pauschalen. Es wird eine Notöffnung ausgeschrieben, also sollte das den „Mehraufwand“ durch die Uhrzeit und den Wochentag abedecken. Daher verstehe ich die extra Bereitschaftspauschele nicht. Und eine KfZ-Instandhaltungspauschale erscheint mir auch reichlich suspekt. Da könnte man doch auch Lebensmittelkosten auf die Rechnung setzen, um zu gewährleisten, dass der Monteuer nicht verhungert, bis ich ihn brauche. Ist das verständlich? Ich wüsste nicht, warum man noch extra dafür zahlen sollte, dass das Auto intakt gehalten wird. Wenn man in ein Restaurant geht, zahlt man auch nicht noch eine extra Kücheninstandhaltungspauschale.
Man könnte aber auch die ersten Postings lesen und feststellen, dass es hier nichts zu beanstanden gibt. Der Zylinder wurde netto berechnet und am Ende wurde auf Alles die Mehrwertsteuer erhoben. Was genau ist denn suspekt?
Hat sich denn die Rechtslage so sehr geändert, dass man sich
nicht mehr auf ein Urteil von 2004 berufen kann?
Es ging mir eigentlich darum, daß sich seit 2004 auch die Preise geändert haben. Im Dienstleistungssektor kann man getrost von 5% pro Jahr ausgehen, so daß da locker 40% seitdem zusammenkommen.
Aber es erscheint mir suspekt, dass die Mehrwertsteuer
exklusiv ist- warum wird sie z.b nocheinmal auf den Zylinder
draugeschlagen? Ich kann das nicht nachvollziehen.
Der Preis für den Zylinder ist netto.
Genausowenig wie noch einmal die extra-Pauschalen. Es wird
eine Notöffnung ausgeschrieben, also sollte das den
„Mehraufwand“ durch die Uhrzeit und den Wochentag abedecken.
Daher verstehe ich die extra Bereitschaftspauschele nicht. Und
eine KfZ-Instandhaltungspauschale erscheint mir auch reichlich
suspekt. Da könnte man doch auch Lebensmittelkosten auf die
Rechnung setzen, um zu gewährleisten, dass der Monteuer nicht
verhungert, bis ich ihn brauche. Ist das verständlich? Ich
wüsste nicht, warum man noch extra dafür zahlen sollte, dass
das Auto intakt gehalten wird. Wenn man in ein Restaurant
geht, zahlt man auch nicht noch eine extra
Kücheninstandhaltungspauschale.
Was der eine transparent nennt, nennt der andere suspekt. Im Restaurant zahlst Du für die Speisen, die bei jedem Gast das gleiche kosten, weil sie immer gleich hergstellt werden. Bestellst Du Dir einen Handwerker, wird der im Zweifel einen Teil der Leistung nach Stunden berechnen, einen anderen Teil als Pauschale und Material noch zusätzlich.
Du hast nach unserer Meinung gefragt und u.a. meine hast Du erhalten. Damit wirst Du leben müssen. Absolute Klarheit wirst Du nur erhalten, wenn Du eine gerichtliche Klärung herbeiführst.
C.
Hallo,
ich habe doch geschrieben, dass mir Details fehlen, um
abschließend sagen können, ob hier Wucher vorliegt. Eben, wie
lange gearbeitet wurde und ob es überhaupt nötig war, den
Zylinder auszutauschen.
ohne das zu wissen, hast Du die Rechung als völlig überzogen bezeichnet.
Gruß
Christian
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