Wucher bei der 'rückbuchungsgebühr'

hallo.

habe seit kurzem eine neue bankverbindung. leider habe ich vergessen, einen online-bezahlservice (nennen wir ihn der einfachheit halber mal förstgäit) davon zu unterrichten.
dummerweise hatte ich diesen dienst kürzlich beansprucht. also flattert mir heute eine rechnung in die mailbox: 12 euro 80, weil die 0,80 EUR für einen runtergeladenen testbericht nicht abgebucht werden konnten. 12 euro „rückbuchungsgebühr“ haben sie draufgeschlagen.

es ist ja in ordnung, mahngebühren zu verlangen, wenn man aufwand mit säumigen kunden hat.
wenn z.b. der einzelhändler um die ecke sich an den rechner setzen müßte, um mir eine mahnung per brief zu schreiben und diesen zur post zu bringen.
aber in diesem system läuft doch alles vollautomatisch, es fallen nichtmal portokosten an!

verlangen die banken etwa bearbeitungsgebühr, wenn eine lastschrift fehlschlägt?

zwar heißt es in den AGBs „Wählt der Kunde als Zahlungsweg das Lastschriftverfahren, berechnen wir für zurückbelastete Banklastschriften, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, eine anfallende Rückbuchungsgebühr von EUR 12,-.“, aber man kann ja auf kulanz hoffen. ich werde da also mal anrufen.

unterstützen die genannten argumente meine behauptung „die ‚rückbuchungsgebühr‘ ist nur geldmacherei und die fehlgeschlagene lastschrift bedeutet keinerlei mehraufwand für förstgäit, außer daß sie die 0,80 EUR eine woche später überwiesen bekommen“, bzw. was sollte man anbringen, um die sache „erfolgreich“ abschließen zu können?

gruß

michael

Ombudsmann? Re:wucher bei der ‚rückbuchungsgebühr‘
Moin,

Wenn es eine deutsche Bank ist, dann gab es mal Gerichturteile wegen den „Servicegebühren“ Mangels Kontodeckung.
Die Banken werden dann abblocken und sich sturr stellen. Egal, auch wenn man denen die Gerichtsurteile vor die Nase hält.
Auf Kulanz braucht man da nicht hoffen, nur eine Meldung beim Ombudsmann oder gar eine Klage wird vielleicht helfen. Die Klage wird ggf. wegen Geringfügigkeit gar nicht angenommen.

Kopf hoch, bist nicht der Erste, der diese Servicegebühren zahlen durfte. Nur 12 Euro sind schon happig…

Olaf

Hallo,

Wenn es eine deutsche Bank ist, dann gab es mal Gerichturteile
wegen den „Servicegebühren“ Mangels Kontodeckung.

Kann es sein, dass Du da was falsch verstanden hast? Imho bezog sich dieses Urteil auf Gebühren, die dem Kontoinhaber aufgebrummt wurden, wenn eine Abbuchung nicht vollzogen werden konnte. Diese Gebühren sind in der Tat nicht erlaubt.
Beim Fragesteller geht es aber um Gebühren, die seine (Ex-)Bank dem Abbucher in Rechnung gestellt hat. Und die sind völlig okay.

Die Klage wird ggf. wegen Geringfügigkeit gar nicht angenommen.

Es gibt keine Klage, die wegen Geringfügigkeit nicht angenommen wird. Frag im Rechtsbrett nach, wenn Du mir als Nichtanwalt das nicht glaubst.

Kopf hoch, bist nicht der Erste, der diese Servicegebühren
zahlen durfte. Nur 12 Euro sind schon happig…

Die 12 Euro sind nicht happig, sondern normal. Immerhin läuft das nicht automatisch, sodern wird von jemand kontrolliert, das kostet nunmal. Und sie sind auch unabhängig von der Höhe der nicht abgebuchten Summe. Bei 589€ Abbuchung wird es auch nicht teurer.

Es gibt hier nur eins: Zahlen. Und beim nächsten Mal nicht den gleichen Fehler nochmal machen. Es war ja der Fehler des Fragestellers, nicht ein Fehler der Bank und auch kein Fehler des Abbuchers. Warum sollten die dann dafür gradestehen?
Gruß
loderunner

Die 12 Euro entspringen den AGB des Anbieters und sind nicht die Bankgebühren, die im übrigen wie bereits erwähnt dem Einreicher der Lastschrift durchaus aufgeschlagen werden dürfen (und gem. deinem zitierten Urteil von diesem dem Verursacher in Rechnung gestellt werden dürfen).

Da es sich nicht um Gebühren der Bank handelt, nützt auchb der Gang zum Obudsmann nichts.

Desweiteren sind 12 Euro auch nicht übertrieben.
Rechnen wir mal die Gebühren der Banken m,it jeweils 3 Euro, bleiben 6 Euro für den manuellen Aufwand der Bearbeitung beim Einreicher inklusive Porto für die Mahnung übrig.
Insgesamt natürlich ärgerlich wenn dies wegen 80 cent passiert… aber kein Wucher.

Gruss Ivo

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[MOD] Titel des Artikels geändert auf Standard-Re:…