wann darf ein Mobilfunkanbieter Gebühren verlangen:
bei Wechsel des Tarifs oder bei Wechsel einer Option, die der Tarif gewährt bspw.
Tarifname: XX
Option: XX-1 oder XX-2
Wird nun ein „Optionswechsel“ vorgenommen, soll eine Gebühr erhoben werden, die das 7fache der monatlichen Grundgebühr der Option XX-2 beträgt
Gibt es hierfür eine richtlinie…? Ist dies nicht Wucher?
Vor Kurzem erfuhr ich, dass ein Mobilfunkanbieter Sonderangeboten, die er Neukunden macht auch nach 90 Tagen den Bestandskunden anbieten muss.Ist das richtig? Alles gooogeln half nichts,um die Wahrheit zu erfahren…
wann darf ein Mobilfunkanbieter Gebühren verlangen:
Wann er will. Er regelt das in seinen AGBs oder anderen
Vertragsgrundlagen mit den Kunden.
Wird nun ein „Optionswechsel“ vorgenommen, soll eine Gebühr
erhoben werden, die das 7fache der monatlichen Grundgebühr der
Option XX-2 beträgt
Das ist nicht schön und das kann man den Menschen auch mal mitteilen.
Wenn das nicht hilft, kann man den Anbieter wechseln. Mehr aber
nicht.
Gibt es hierfür eine richtlinie…?
Nein, warum sollte es?
Ist dies nicht Wucher?
Nein. Wucher setzt das Ausnutzen einer Zwangssituation voraus. Und es
zwingt Dich niemand, den neuen Tarif zu nehmen.
Vor Kurzem erfuhr ich, dass ein Mobilfunkanbieter
Sonderangeboten, die er Neukunden macht auch nach 90 Tagen den
Bestandskunden anbieten muss.Ist das richtig? Alles gooogeln
half nichts,um die Wahrheit zu erfahren…
Von wem hast Du das erfahren? Nein. Müssen sie nicht. Das machen
Banken und Kfz-Versicheriungen etc. schon lange. Auch hier hilft
meist: Nachfragen (nicht bei der programmierten Quasselstrippe im
Callcenter) und evtl. eben den Anbieter wechseln.