Wucher-Verbrauchsschätzwert für Kaltwasser

Hallo,

Herr X hat berufsbedingt eine 19qm-Zweitwohnung, welche er im Monat ca. 10mal betritt, wenn überhaupt. Im Mai 2012 wurde der Kaltwasserzähler gewechselt und angeblich hatte Herr X ein paar Monate vorher zwei Ablesetermine des bzw. der alten Wasserzähler verpaßt. Nun kam die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011, in welcher die Wasserverbrauchswerte geschätzt wurden. Fazit: Der Wasserverbrauch für Kaltwasser soll nun plötzlich 19mal (!!!) höher sein als in den zurückliegenden drei Jahren. Die Schätzung bezieht sich auf den Durchschnittsverbrauch der übrigen Mieter und tatsächlich ist es sogar denkbar, daß der Durchschnittsverbrauch im Haus durchschnittlich 19mal höher ist als in der oben genannten Zweitwohnung. Herr X ist dort eben nur relativ selten anwesend und verbraucht dort nur sehr wenig Wasser. Trotzdem ist die Schätzung des Wasserverbrauchs ja wohl eine Frechheit, auf welcher nun der Vermieter natürlich auch noch beharrt, weil sich ja eine Fehlschätzung im nächsten Jahr dann wieder ausgleichen würde. Allerdings dürfte ja der Ablesefirma der Zählerstand des alten Kaltwasserzählers zum Stichtag des Auswechseltermins im Mai 2012 vorliegen und von da aus wäre es dann über den Dreisatz ein leichtes, einen realistischen Verbrauchswert für das Jahr 2011 zu erstellen. Kann man das verlangen bzw. gibt es überhaupt eine Obergrenze für Schätzwerte bzw. ist eine Ver-19-fachung des bisherigen Wasserverbrauchs als Schätzung überhaupt zulässig? Danke für Infos.

Rüdiger

Hallo!

Eine Obergrenze für Schätzungen des Verbrauchs kenne ich nicht.
Aber es wird auch nicht „geschätzt“,es kommt allenfalls ein zulässiges Hilfsverfahren zur Anwendung,wenn z.B. bei Zählerausfall eine Einzelabrechnung nicht gemacht werden kann.
Da gibts z.B. die Vergleichswohnung ähnlicher Größe und Nutzung,die man aus dem Haus zum Vergleich heranzieht.
Diese Verfahren kommen auch bei den Heizkosten zur Anwendung.

Aber wäre das im vorliegenden Fall überhaupt nötig ?
Zählerwechsel = Messwerte werden natürlich protokolliert,die braucht man doch für die Abrechnung. Denn Wechsel macht i.d.R. die Abrechenfirma. Der Wechsel wird doch im ganzen Haus stattgefunden haben,weil Eichfrist abgelaufen war.
Der angezeigte Verbrauch kann so nicht verlorengehen,wieso kommt die Verwaltung überhaupt in die Notlage,den Verbrauch zu „schätzen“ ?.

Und wenn alle Stricke reissen sollten,aus den Messdaten aller anderen Bewohner und der Bezugswasseruhr kann man auch rückrechnen um eine Plausibilitätsprüfung(nicht die exakte Verbrauchsaufteilung) zu machen.
Es wird doch stets nur der echte Wasserverbrauch des Hauses verteilt,wenn der geschätzte nun extrem abweicht,dann sollte das auffallen. Es kann zu Mehrverbrauch auf dem Papier gegenüber der Hauptwasseruhr(oder der Summe der Einzeluhrwerte) kommen,das geht ja nun nicht.

Und 19-fach überhöht mag viel klingen,aber echte Kubikmeter-Angaben machten es nachvollziehbarer.
Denn ob aus 1 m³ nun 19 m³ wurden,da könnte man sich schon fragen,wie soll es möglich sein. Selbst mit laufender WC-Spülung.

MfG
duck313

Hallo duck313,

erstmal Danke und ein Sternchen für den Tipp mit der Bezugswasseruhr, darauf war ich noch gar nicht gekommen! Klar war die Schätzung nicht nötig und heute hat Herr X seinen Vermieter gebeten, ihm eine Kopie der letzten Zählerablesung des alten Zählers zukommen zu lassen, welche am Tag des Zähleraustauschs stattgefunden hatte. Die Zähler waren in allen Wohnungen ausgewechselt worden. Der Faktor 19 stimmt übrigens nicht ganz, exakt ist es Faktor 17,7777: Aus 1,8 m³ typischem Wasserverbrauch pro Jahr wurden jetzt flugs 32 m³ geschätzt. Das Geld wird automatisch abgebucht und ist dann erstmal weg. Herr X könnte zwar auch warten, bis sich das im nächsten Jahr wieder ausgleicht, aber einzusehen ist andererseits so eine unprofessionell angefertigte Betriebskostenabrechnung nicht.

Rüdiger