Hallo,
Herr X hat berufsbedingt eine 19qm-Zweitwohnung, welche er im Monat ca. 10mal betritt, wenn überhaupt. Im Mai 2012 wurde der Kaltwasserzähler gewechselt und angeblich hatte Herr X ein paar Monate vorher zwei Ablesetermine des bzw. der alten Wasserzähler verpaßt. Nun kam die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011, in welcher die Wasserverbrauchswerte geschätzt wurden. Fazit: Der Wasserverbrauch für Kaltwasser soll nun plötzlich 19mal (!!!) höher sein als in den zurückliegenden drei Jahren. Die Schätzung bezieht sich auf den Durchschnittsverbrauch der übrigen Mieter und tatsächlich ist es sogar denkbar, daß der Durchschnittsverbrauch im Haus durchschnittlich 19mal höher ist als in der oben genannten Zweitwohnung. Herr X ist dort eben nur relativ selten anwesend und verbraucht dort nur sehr wenig Wasser. Trotzdem ist die Schätzung des Wasserverbrauchs ja wohl eine Frechheit, auf welcher nun der Vermieter natürlich auch noch beharrt, weil sich ja eine Fehlschätzung im nächsten Jahr dann wieder ausgleichen würde. Allerdings dürfte ja der Ablesefirma der Zählerstand des alten Kaltwasserzählers zum Stichtag des Auswechseltermins im Mai 2012 vorliegen und von da aus wäre es dann über den Dreisatz ein leichtes, einen realistischen Verbrauchswert für das Jahr 2011 zu erstellen. Kann man das verlangen bzw. gibt es überhaupt eine Obergrenze für Schätzwerte bzw. ist eine Ver-19-fachung des bisherigen Wasserverbrauchs als Schätzung überhaupt zulässig? Danke für Infos.
Rüdiger