Hallo, ein Familienmitglied hat ein Franchise Vertrag! Gebühr ist folgend vereinbart:
Auf den Einkaufspreis der Ware , werden 5 bis10% Gebühren zusätzlich berechnet! Ok…kann mn mit leben
Aber : nach 14 Tagen zahlungsziel steigt die Gebühr auf 15%
Und nach 28 Tagen zahlungsziel auf 20% !!! Und wenn du nicht zählst gibt’s lieferstop !
Sorry aber ist das legitim?
Ich hab Lieferanten , wo locker 30 bis 60 Tage zahlungsziel ist, ohne irgendwelche verzugsgebühr …
Ja, ist es!
Das ist eine Vereinbarung unter Kaufleuten, wenn diese Zahlungsziele und Modalitäten schriftlich vereinbart sind - dann ist es rechtens!
Wobei ich es für ein zweifelhaftes Geschäftsmodell halte, wenn der Franchise-Geber seinen Verdienst über den Vertrieb der Ware generiert. Das ist für mich keine Franchise, sondern Handel.
also ich kenne ja sehr viele Systeme und deren jeweiligen Abrechnungsmodalitäten… aber sowas habe ich auch noch nie gehört. Das verlässt den Rahmen der Seriösität…
Wenn der Franchisevertrag das allerdings enthält und dieser unterschrieben ist… nun ja… ich würde mir einen Anwalt nehmen…
lg Klaus
Zinsen für Zahlungsverzug sind normal, das hat nichts mit Franchise zu tun. Der Vergleich mit anderen Beispielen hat keine Relevanz, denn ein Zahlungsziel ist eine vorher getätigte Vereinbarung zwischen zwei Partner und ist Preisbestandteil. Es gibt kein allgemeines Recht auf Zahlung / Zahlungsverzug, schon gar nicht zwischen Kaufleuten.
Die Höhe der Verzugszinsen (Gebühren) sollten im Franchisevertrag zu finden sein, sonst stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Wucher wäre bei ca. 20% …pro Jahr…" wohl noch nicht gegeben (Krankenkassen sind z.T. bei 60%), aber 20% für die Zeit bis zur Zahlung (also z.B. 26 Tage) wären ca. 300%, das wäre Wucher. Eine Umgehung als „Gebühr“ in dieser Höhe, die im Vertrag schon Erwähnung findet, hätte wohl besser nicht unterschrieben werden sollen.
Für einen möglichen Liederstopp gilt das ähnliches, es sollte im Vertrag festgelegt sein, wann ein Franchisegeber Lieferungen von der Zahlung abhängig machen darf (denn der Franchisenehmer ist ja evtl. in der Lieferpflicht ggü. seinem Kunden).
Also, schwer zu beurteilen - aber einer Vertragsüber-prüfung wert.
Gruß - Kölln