Ich habe eine Frage an euch hoffe das ihr mir da weiterhelfen könnt , erstmal zu mir bin alleinstehende Mama von zwei Kindern 7 und 8 habe bis vor kurzem vormittags gearbeitet leider ging das auch nicht mehr wegen der unterschiedlichen Zeiten meiner Kinder Schulschluß ect. naja beziehe leider Hartz 4 seit ein paar Jahren , aufjedenfall bin ich vor einem Jahr Umgezogen doch ich denke und weis das ich den größten Fehler meines Lebens gemacht habe naja möchte unbedingt wieder ausziehen es muß einfach sein denn der Vermieter und ich verstehen uns überhaupt gar nicht, fühle mich auch nicht wohl möchte nur raus hier meine Frage an euch, wegen was für einen Grund kann der Vermieter mir die Wohnung kündigen so das auch das Arbeitsamt es akzeptieren würde . Ps: der Kündigungsgrund spielt keine Rolle der Vermieter würde alles schreiben um mich loszuwerden es muß nur mit Rechtswegen erfolgen… ich denke auch das er seine Tochter reinhaben möchte die vor kurzem geheiratet hat aber er ist Ausländer und versteht leider nicht viel. Bitte bitte helft mir bin für jede Antwort dankbar…bitte. Bedanke mich im vorraus .
Hallo Sarah,
also du solltet natürlich, bevor du eine Kündigung aussprechen lässt, eine andere Wohnung haben! Und dann soll dir der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Ind einem Fall, da das Mietverhältnis ja recht kurz war, 3 Monate. Solltest du jedoch eine andere Wohnung haben, dann so schnell als möglich! Das geht,w enn ihr beide einverstanden seid.
Versuche, dass du die Wohnung nicht bei Auszug renovieren musst!
Und dann wünsche ich dir viel Glück in der neuen Wohnung.
Hallo,
wieso brauchst du einen Grund? Such dir eine Wohnung die der Arge passt, begründe es mit bessere Möglichkeiten Arbeit zu finden, Kinder zur Schule / Kindergartenwege leichter, oder gar nicht. So lange es im Rahmen bleibt dürfte es kein Problem geben.
Außerdem kannst du hinziehen wo du willst. Macht nur wegen der Kostenübernahme für den Umzug Probleme.
Gruß
Hallo Sarah33,
es gibt mehrere Möglichkeiten dich zu kündigen. Wichtig
wäre zu wissen wieviel Wohnungen in dem Haus sind und ob der Vermieter auch mit im Hause wohnt. Auf alle Fälle hätte er die größte Aussicht auf Erfolg einer Kündigung, wenn er wegen Eigenbedarf für seine Tochter kündigt.
Hallo Zaubermaus erstmal guten morgen wünsche ich dir und möchte mich bedanken, als eigenbedarf ist gut hoffe aber nur das das Arbeitsamt nicht sagt das ich als alleinstehende Mutter das Recht habe in der Wohnung zu bleiben, da ich als alleinstehende mehr Rechte habe, denke ich habe halt auch Angst das das ARGE Nein sagt.Und ich muß die Wohnung nicht Renovieren.
Aber ich habe da mal eine andere Frage vielleicht kansst du sie mir auch beantworten wenn nicht auch ok und trotzdem Danke.
Wie gesagt bin ich ja vor einem Jaht Umgezogen da hat die ARGE mir die Umzugskosten bezahlt Kation brauchte ich nicht wie ist das würden die mir den Umzug noch einmal bezahlen? Kaution denke ich schon da ich es niemals beantragt hatte aber umzug das weis ich leider nicht mit zwei Kids kann ich mir das auch nicht leisten wenn ich das Auto dazu hätte würde ich sogar über Nacht selber alles ausräumen ich schäme mich so sehr zu Fragen beim Amt…
Danke noch einmal .
Hallo Sarah,
also du solltet natürlich, bevor du eine Kündigung aussprechen
lässt, eine andere Wohnung haben! Und dann soll dir der
Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen. Es gilt die gesetzliche
Kündigungsfrist. Ind einem Fall, da das Mietverhältnis ja
recht kurz war, 3 Monate. Solltest du jedoch eine andere
Wohnung haben, dann so schnell als möglich! Das geht,w enn ihr
beide einverstanden seid.
Versuche, dass du die Wohnung nicht bei Auszug renovieren
musst!
Und dann wünsche ich dir viel Glück in der neuen Wohnung.
Hallo Volvo100 Danke erstmal das du mir Antwortest.
Es ist ein Reienhaus mein Vermieter Wohnt oben und ich wohne unten also auch im Haus ich bin sein einziger Mieter.sozusagen oder denke ich jedenfalls …
Danke nochmal für die Antwort.
Jetzt wünsche ich dir erst einmal einen wunderschönen guten Morgen, Sarah.
Also - Kündigung wegen Eigenbedarf geht, denn das kann man machen bei direkten Verwandten (Eltern und Kinder) Onkel und Tanten, Cousinen etc. fallen nicht in diese Regel.
Im schlimmsten Fall (für dich) kann die Kündigungszeit auf 6 Monate (Verdopplung) verlängert werden, damit die junge Mama mehr Zeit zur Wohnungssuche hat.
Wenn du die Kündigung bekommst, dann zahlt die Arge dir den Umzug. Kündigung wegen Eigenbedarf - WO ist da deine Schuld, dass du wieder umziehen musst?
Siehst du. Mit der Kaution sieht es natürlich anders aus! Da wirst du einen Antrag stellen müssen.(Aber die wird übernommen und du müsstest sie evtl. abstottern - das ist aber pro Monat nicht viel - kommt auf die Arge an, wo du bist.)
Wegen Auto zum Umzug: So, wie du den Umzug planst, liegst du genau auf der Schiene der Arge: die wollen ja, dass man so viel Eigenleistung wie möglich reinsteckt. Allerdings musst du nicht alles allein wuchten. Suche dir Helfer!!! Hast du Freunde, die mit hinlangen können? Hast du niemanden, dann (wenn du in größerer Stadt wohnst - schau nach einem kleinen "Umzugs-"Unternehmen. Kleinanzeigen in der Zeitung/Wochenendzeitung - da bieten viel diese Dienste mit Wagen sogar an - und die sind preiswert!)
Da gehst auch auf’s Amt und machst den Deal wegen dem Wagen klar!
Wie schaut es denn? Hast du schon eine andere Wohnung in Aussicht? Auf jeden Fall schnell HoppHopp los und suchen!
So sehr es dir auch pressiert mit der neuen Wohnung, schau dir den neuen Vertrag, die neue Wohnung und die neuen Vermieter gut an! (Mein Sohn wohnte auch einmal bei Türken - es war DER GRAUS!) Ich kann nur jedem davon abraten! Da stoßen 2 Kulturen aufeinander! Das ist nicht mal bös gemeint, aber die passen in einem Haus m.E. einfach nicht zusammen - und wenn, ist es eine sehr löbliche Ausnahme.
So - und nun etwas ganz Wichtiges:
Sarah, du hast Anspruch auf diese Zuwendungen und Gelder!!! Ich will da aber gar nichts mehr hören, dass du dich schämen würdest!!! Denk an deine Kinder, geh los und kämpfe! Für sie, für dich - für Euch!
Ich wünsche dir ganz viel Kraft!
zaubermaus, die ganz ramdösig wird, wenn sie aus dem Fenster schaut… fog - Nebel des Grauens rings um mich rum.
Hallo Volvo100 Danke erstmal das du mir Antwortest.
Es ist ein Reienhaus mein Vermieter Wohnt oben und ich wohne
unten also auch im Haus ich bin sein einziger Mieter.sozusagen
oder denke ich jedenfalls …
Danke nochmal für die Antwort.
Hallo Sarah33,
in deinem Fall kann er sogar kündigen, weil die Zerwürfnisse zwischen euch so groß sind, dass es ihm als Vermieter nicht zuzumuten ist weiter mit dir unter einem Dach zu wohnen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn du als einziger Mieter im Hause wohnst.
Danke Zaubermaus
Nein ich habe noch keine Wohnung es wird auch nicht leicht sein eine zufinden mit zwei Kindern und Hartz4 emfängerin aber ich werde nicht aufgeben ich suche weiter.Ich habe hier nur eine Schwester die selber viel um die Ohren hat und mir nicht helfen kann , Freunde naja alle haben Kinder können mir auch nicht helfen,
Ich werde dann anfangen jetzt alles nach der Reihe zu machen , dank deinen Rat habe ich auch mehr Mut bekommen eigentlich bin ich sehr stark und kämpfe gerne aber irgendwann kann ich einfach nicht mehr ich bin ausgelaugt denke ich mal naja danke nochmal für die super Antwort …du bist ein wahre Zaubermaus ich wünsche dir das beste im Leben machs gut by…
Hallo Volvo
Ja ich bin die einzige Mieterin im Haus , ich habe gedacht das man mir deswegen nicht kündigen kann grade weill ich schutz habe (alleinstehend mit 2 Kindern ) aber gut das wäre auch eine überlegung.
Danke dir ganz herzlich .
Hallo Volvo100 Danke erstmal das du mir Antwortest.
Es ist ein Reienhaus mein Vermieter Wohnt oben und ich wohne
unten also auch im Haus ich bin sein einziger Mieter.sozusagen
oder denke ich jedenfalls …
Danke nochmal für die Antwort.Hallo Sarah33,
in deinem Fall kann er sogar kündigen, weil die Zerwürfnisse
zwischen euch so groß sind, dass es ihm als Vermieter nicht
zuzumuten ist weiter mit dir unter einem Dach zu wohnen. Diese
Möglichkeit besteht aber nur, wenn du als einziger Mieter im
Hause wohnst.
Hallo tarnkappe
Ja aber das habe ich doch schon beim erstenmal gesagt das ich umziehen möchte weil da bessere schulen für meine Kinder sind und so deswegen denke ich nicht das die Frau bei der ARGE es mir erlaubt nochmal umzuziehen die machen bei jedem immer ein große Problem beim Umzug .
Und ich brauche doch den Umzugsdienst ich habe hier niemanden der mir hilft auch keine Verwandte auser meiner Schwester deswegen bin ich angewiesen . Leider .
Danke noch einmal .
wieso brauchst du einen Grund? Such dir eine Wohnung die der
Arge passt, begründe es mit bessere Möglichkeiten Arbeit zu
finden, Kinder zur Schule / Kindergartenwege leichter, oder
gar nicht. So lange es im Rahmen bleibt dürfte es kein Problem
geben.
Außerdem kannst du hinziehen wo du willst. Macht nur wegen der
Kostenübernahme für den Umzug Probleme.Gruß
Da er seine Tochter i. d. Wohnung haben will, könnte er einen Eigenbedarf geltend machen-Sie könnten zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen, entweder mit Beratungsschein oder der Vermieter bezahlt ihn, um die Sache wasserdicht zu machen.
Ich habe eine Frage an euch hoffe das ihr mir da weiterhelfen
könnt , erstmal zu mir bin alleinstehende Mama von zwei
Kindern 7 und 8 habe bis vor kurzem vormittags gearbeitet
leider ging das auch nicht mehr wegen der unterschiedlichen
Zeiten meiner Kinder Schulschluß ect. naja beziehe leider
Hartz 4 seit ein paar Jahren , aufjedenfall bin ich vor einem
Jahr Umgezogen doch ich denke und weis das ich den größten
Fehler meines Lebens gemacht habe naja möchte unbedingt wieder
ausziehen es muß einfach sein denn der Vermieter und ich
verstehen uns überhaupt gar nicht, fühle mich auch nicht wohl
möchte nur raus hier meine Frage an euch, wegen was für einen
Grund kann der Vermieter mir die Wohnung kündigen so das auch
das Arbeitsamt es akzeptieren würde . Ps: der Kündigungsgrund
spielt keine Rolle der Vermieter würde alles schreiben um mich
loszuwerden es muß nur mit Rechtswegen erfolgen… ich denke
auch das er seine Tochter reinhaben möchte die vor kurzem
geheiratet hat aber er ist Ausländer und versteht leider nicht
viel. Bitte bitte helft mir bin für jede Antwort
dankbar…bitte. Bedanke mich im vorraus .
Hallo,
wenn er wirklich seine Tochter in die Wohnung haben will, dann soll er dich wegen Eigenbedarf kündigen, das müsste auch das Amt akzeptieren
Ich brauch mal ein paar genauere Info´s:
Die Wohnung an sich ist vom Amt abgesegnet, nicht zu gross nicht zu teuer? Und nicht zu abgelegen was Arbeitsmöglichkeiten und Verkehrsanbindung angeht?
Räumliche Mängel (gesundheitsgef. Schimmel z. B.) liegt auch nicht vor?!
Hast Du denn andere Wohnungen in Aussicht, die den Vorgaben des Amtes entsprechen?
Es ist eine rein persönliche Antipati zwischen Deinem Vermieter und Dir? (ggfs. psychiche Belastung vorhanden?)
Hat er „eigenbedarf“ oder hat er nicht?
lg tanja
Hallo,
es tut mir leid, aber dies ist ein Betrugsversuch und dabei unterstütze ich leider nicht.
MfG
Hallo,
der Vermieter kann dich nur kündigen, wenn Du Deinen „Mieter - Pflichten“ nicht nachkommst.
Das heißt z. B. Deine Miete nicht bezahlst, die Hausordnung nicht machst bzw. ggf. gegen die Hausordnung verstößt und er Dich dafür schon mehrfach erfolglos abgemahnt hat (laute Musik nach 22 Uhr usw.).
Natürlich hat Dein Vermieter auch die Möglichkeit aufgrund von Eigennutz (seine Verwandtschaft) Dir die Wohnung zu kündigen. Die genauen Zusammenhänge zu Deinem Fall kannst Du aber leicht über google.de bzw. über den Deutschen Mieterbund herausfinden.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Marco
Eigentlich genügt schon das du dich mit dem Vermieter nicht mehr verstehst, und dich eingeschräkt fühlst.Du hast das gefühl das er dich laufend beobachtet.Das reicht dem Amt.Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruss
Hallo Tanja
Ja die Wohnung entspricht ganz den vorstellung vom Amt nicht zu Teuer kein Schimmel also alles ok eigentlich,eine neue Wohnung habe ich noch nich in aussicht. Psychische Belastn ist bei mir sehr hoch ich bin sehr angespannt es geht schon soweit das ich meine kids ständig annörgel das sie ruhig sein sollen das belastet mich ich bin nicht frei ich fühle mich total beobachtet . danke für die Antwort.
Eigentlich genügt schon das du dich mit dem Vermieter nicht
mehr verstehst, und dich eingeschräkt fühlst.Du hast das
gefühl das er dich laufend beobachtet.Das reicht dem Amt.Hoffe
ich konnte dir helfen.
Gruss
Hallo danke erstmal für die Antwort, aber ich habe das schon dem Amt gesagt die sagen mir das es kein Grund ist eine neue Wohnung zu suchen leider .
Danke .
Hallo Sarah,
wenn überhaupt die Möglichkeit besteht, dann entweder über „Eigenbedarf des Vermieters“, oder mit ärztl. Attest über psych. Belastung…beide Wege sind sehr schwierig und garanie übernehm ich keine…
Kenn die gesetzl. Regelungen für Eigenbedarf nicht und bei psych. Belastungen stellt sich das Amt gerne lange quer…
Schau mal hier rein:
http://www.hartz4-forum.de/
die sind ziemlich fit, findest sicher noch einige Tipps und Ratschläge…
Viel Erfolg