wenn man hergeht und sagen wir mal ein model auto verkauft,
maßstab 1:18 und dies bei ebay reinsetzt, fotos von einem
echten PKW einsetzt ( was dem model entspricht ), dazu noch
echte daten des pkw angibt und nur ganz unten am ende steht
das es sich bei der auktion um ein modelauto handelt
wäre da ein verkauf zulässig ? ein freund machte das mal so
und verdiente 500 euro 
oder macht man sich strafbar ?
Brilliante Geschäftsidee. Im günstigsten Fall geht der Geschäftsmann leer aus; im ungünstigsten gibt’s obendrein eine Strafe wegen Betrugs und - wenn er sich ganz besonders „geschickt“ anstellt - einen Schadensersatzanspruch, der den „Verdienst“ klar übersteigen würde.
Wenn trotz der Abbildungen eines echten PKW kein Zweifel daran besteht, dass ein Modellauto verkauft werden soll (was in jedem Fall erfordern würde, dass das Auto unter Modellbau o.ä. und nicht unter Gebrauchtwagen eingestellt wird), dürfte das zwar strafrechtlich in Ordnung sein. Realistische Aussichten, dafür den Preis eines Gebrauchtwagens erzielen (und auch behalten) zu dürfen, dürfte er aber in der Regel nicht haben. Sollte der Käufer davon ausgegangen sein, einen Gebrauchtwagen zu erwerben, so dürfte sein Gebot - sofern ein wirksamer Kaufvertrag nicht schon daran scheitert, dass keine Einigung über den Vertragsgegenstand vorliegt (Verkäufer will verkaufen: Modellauto; Käufer will kaufen: Gebrauchtwagen) - zumindest anfechtbar sein, denn ein Käufer, der auf einen Gebrauchtwagen bietet, hat ganz sicher nicht die Erklärung abgeben wollen, er erwerbe stattdessen ein Modell. Aber diese Konstellation scheint unserem Geschäftsmann ohnehin nicht vorzuschweben.
Was unseren intelligenten Geschäftsmann vorschwebt, ist vielmehr, möglichst nach Kräften den Eindruck zu erwecken, es werde ein Gebrauchtwagen verkauft, und nur irgendwo ganz versteckt („im Kleingedruckten“) darauf hinzuweisen, dass lediglich ein Modellauto verkauft werde - auf das der Käufer reichlich bieten und der der intelligente Geschäftsmann diesen Geldsegen behalten dürfe.
Das ist strafbar als (wenn der Kunde kein Geld überweist ev. nur versuchter) Betrug, wenn der Geschäftsmann das in der Hoffung oder sogar Erwartung tut, der Bieter werde „nicht so genau hinschauen“, glauben, auf einen Gebrauchtwagen zu bieten, und ein entsprechend hohes Gebot abgeben und bezahlen, und der Geschäftsmann auch von vornherein nicht die Absicht hat, ihm den erwarteten Gebrauchtwagen zu liefern. Die Tat wäre sogar so gewichtig, dass es noch nicht einmal eines förmlichen Strafantrags bedarf; das könnte die Staatsanwaltschaft sogar von sich aus aufgreifen.
Stellt sich der Geschäftsmann ganz besonders „geschickt“ an, kann er außerdem zivilrechtlich einen wirksamen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen „an der Backe“ haben. Da er den wohl kaum wird erfüllen können, wird er dem Käufer höchstwahrscheinlich Schadensersatz leisten müssen, und zwar prinzipiell in Höhe des Wertes des vermeintlichen Gebrauchtwagens. Das können dann schon ein paar Tausender sein. Dass der Verkäufer einen solchen Vertrag gar nicht abschließen wollte, wird ihm wohl nicht helfen, denn derlei geheime Vorbehalte sind unbeachtlich.
Verdient hätt’ er’s ja …