würde das gehen ?

hallo

hab mal eine frage in bezug auf verkauf bei ebay.

wenn man hergeht und sagen wir mal ein model auto verkauft, maßstab 1:18 und dies bei ebay reinsetzt, fotos von einem echten PKW einsetzt ( was dem model entspricht ), dazu noch echte daten des pkw angibt und nur ganz unten am ende steht das es sich bei der auktion um ein modelauto handelt

wäre da ein verkauf zulässig ? ein freund machte das mal so und verdiente 500 euro :wink:

oder macht man sich strafbar ?

mfg

Dreist

oder macht man sich strafbar ?

Also ich würde sagen das der Verkauf zwar dreist ist, aber nicht Srafbar. Da ja der Käufer auch vorher lesen sollte was er kauft.

MfG

Hi
Dann sollte dieser Hinweis aber nicht klein sondern gross und deutlich sein, denn sonst könnt jemand argwöhnen dass er ebersehen werden sollte, es gibt ja auch so Vögel die in mit 1% Schwarz färben würden… :smile:

Fehlen würde immernoch der deutliche Hinweis das keine Originalfotos die den Gegenstand der angeboten wird abbilden eingestellt wurden.

Ansonsten ist die Idee offensichtlich Kinderk**ke eines geisig Minderbemittelten.

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Hallo!

dazu noch echte daten des pkw angibt und nur ganz unten am ende steht
das es sich bei der auktion um ein modelauto handelt

Wenn das Spielzeugauto dann auch wirklich 200 PS hat und 300 km/h fährt kein Problem. Ansonsten verklagt man dich wegen fehlender zugesicherten Eigenschaften.

Gruß
Falke

Hallo,

wenn man hergeht und sagen wir mal ein model auto verkauft,
maßstab 1:18 und dies bei ebay reinsetzt, fotos von einem
echten PKW einsetzt ( was dem model entspricht ), dazu noch
echte daten des pkw angibt und nur ganz unten am ende steht
das es sich bei der auktion um ein modelauto handelt

ich würde sagen, dass hier u.U. ein Dissens (http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens) vorliegt und der Vertrag daher anfechtbar wäre.

Würde objektiv alles auf den Vertragsabschluss über einen „echten“ PKW hinweisen, die Beschreibung „echtes“ Auto also überwiegen, müsste der Verkäufer auch ein solches liefern. Das wäre dann ein teures Vergnügen.

Ggf. könnte auch der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein.

Gruß

S.J.

Zugesicherte Eigenschaften gibt es nicht mehr
Hallo,

Ansonsten verklagt man dich wegen
fehlender zugesicherten Eigenschaften.

Zugesicherte Eigenschaften kennt das Gesetz seit der Schuldrechtreform 2001 de facto nicht mehr. Das wäre dann der klassische Sachmangel nach §434 BGB.

Gruß

S.J.

wenn man hergeht und sagen wir mal ein model auto verkauft,
maßstab 1:18 und dies bei ebay reinsetzt, fotos von einem
echten PKW einsetzt ( was dem model entspricht ), dazu noch
echte daten des pkw angibt und nur ganz unten am ende steht
das es sich bei der auktion um ein modelauto handelt

wäre da ein verkauf zulässig ? ein freund machte das mal so
und verdiente 500 euro :wink:

oder macht man sich strafbar ?

Brilliante Geschäftsidee. Im günstigsten Fall geht der Geschäftsmann leer aus; im ungünstigsten gibt’s obendrein eine Strafe wegen Betrugs und - wenn er sich ganz besonders „geschickt“ anstellt - einen Schadensersatzanspruch, der den „Verdienst“ klar übersteigen würde.

Wenn trotz der Abbildungen eines echten PKW kein Zweifel daran besteht, dass ein Modellauto verkauft werden soll (was in jedem Fall erfordern würde, dass das Auto unter Modellbau o.ä. und nicht unter Gebrauchtwagen eingestellt wird), dürfte das zwar strafrechtlich in Ordnung sein. Realistische Aussichten, dafür den Preis eines Gebrauchtwagens erzielen (und auch behalten) zu dürfen, dürfte er aber in der Regel nicht haben. Sollte der Käufer davon ausgegangen sein, einen Gebrauchtwagen zu erwerben, so dürfte sein Gebot - sofern ein wirksamer Kaufvertrag nicht schon daran scheitert, dass keine Einigung über den Vertragsgegenstand vorliegt (Verkäufer will verkaufen: Modellauto; Käufer will kaufen: Gebrauchtwagen) - zumindest anfechtbar sein, denn ein Käufer, der auf einen Gebrauchtwagen bietet, hat ganz sicher nicht die Erklärung abgeben wollen, er erwerbe stattdessen ein Modell. Aber diese Konstellation scheint unserem Geschäftsmann ohnehin nicht vorzuschweben.

Was unseren intelligenten Geschäftsmann vorschwebt, ist vielmehr, möglichst nach Kräften den Eindruck zu erwecken, es werde ein Gebrauchtwagen verkauft, und nur irgendwo ganz versteckt („im Kleingedruckten“) darauf hinzuweisen, dass lediglich ein Modellauto verkauft werde - auf das der Käufer reichlich bieten und der der intelligente Geschäftsmann diesen Geldsegen behalten dürfe.

Das ist strafbar als (wenn der Kunde kein Geld überweist ev. nur versuchter) Betrug, wenn der Geschäftsmann das in der Hoffung oder sogar Erwartung tut, der Bieter werde „nicht so genau hinschauen“, glauben, auf einen Gebrauchtwagen zu bieten, und ein entsprechend hohes Gebot abgeben und bezahlen, und der Geschäftsmann auch von vornherein nicht die Absicht hat, ihm den erwarteten Gebrauchtwagen zu liefern. Die Tat wäre sogar so gewichtig, dass es noch nicht einmal eines förmlichen Strafantrags bedarf; das könnte die Staatsanwaltschaft sogar von sich aus aufgreifen.

Stellt sich der Geschäftsmann ganz besonders „geschickt“ an, kann er außerdem zivilrechtlich einen wirksamen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen „an der Backe“ haben. Da er den wohl kaum wird erfüllen können, wird er dem Käufer höchstwahrscheinlich Schadensersatz leisten müssen, und zwar prinzipiell in Höhe des Wertes des vermeintlichen Gebrauchtwagens. Das können dann schon ein paar Tausender sein. Dass der Verkäufer einen solchen Vertrag gar nicht abschließen wollte, wird ihm wohl nicht helfen, denn derlei geheime Vorbehalte sind unbeachtlich.

Verdient hätt’ er’s ja …

wo steht das geschrieben ?
wo steht geschrieben das das so stark geahndet wird ?

natürlich würde man das auto unter modelautos anbieten und auch einen festpreis einstellen ( 200 euro ). somit wäre das nicht zu teuer und würde niemals auf ein gebrauchtwagen hindeuten.

es geht ja eigentlich immer nur darum den dummen zu finden der das alles schlicht überliesst und darauf bietet, bzw sofortkauf macht

immerhin ist es ja immer das gleiche. ein dummer steht immer auf, jeden tag, und diesen gilt es zu finden :wink:

so werden ja sehr viele geschäfte gemacht

mfg

Hi
genau das nennt man Betrug.
A

wo steht geschrieben das das so stark geahndet wird ?

Strafgesetzbuch, Besonderer Teil, 22. Abschnitt - Betrug und Untreue, § 263 Betrug

es geht ja eigentlich immer nur darum den dummen zu finden der
das alles schlicht überliesst und darauf bietet, bzw
sofortkauf macht

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Nun verstanden?

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