Würde euch das zu denken geben?

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, was ihr von folgendem fiktivem Fall halten würdet:

Angenommen Person A und Person B haben von Person C Geld zu bekommen.
Person A hätte sich schon z.B. vor einem Jahr daran gemacht dieses Geld gerichtlich einzuklagen und das Verfahren gewonnen. Person B könnte ein etwas langsam denkender Zeitgenosse sein und könnte erst ein Jahr später als Person A ein Verfahren anstreben.

Alles was dem Anwalt von Person A noch zu tun bliebe, wäre sich die Mühe zu machen, den Vollstreckungsbescheid gegen Person C fertig zu stellen.
Doch mal angenommen er ließe sich damit sehr viel Zeit, sagen wir mal, drei Monate. Auf Nachfragen seines Mandanten, würde er die Verzögerung mit „sehr viel zu tun“ begründen. Erst wenn sein Mandant sehr ungehalten werden würde, würde er sich daran machen, und den Vollstreckungsbescheid ausstellen. Der riesengroße Vorsprung, den Person A gegenüber Person B gehabt hätte, hätte sich dadurch entschieden reduziert.

Einige Wochen später würde Person A ein Schreiben seines Anwalts erhalten, in dem stehen würde, dass Anwalt von Person A in die Kanzlei zu Anwalt von Person B gewechselt ist.

Könnte das Person A nicht irgendwie zu denken geben?
Würde man Person A in so einem Fall vielleicht raten, sich einen neuen Anwalt zu suchen? Es könnte ja sein, dass das Vertrauensverhältnis von Person A zu seinem Anwalt empfindlich gestört wäre, oder?

Vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen diese Gedanken durchzulesen und mir ihre Meinung dazu zu schreiben.

LG Melanie

Servus,

es wäre hier hübsch zu wissen, wie genau sich der genannte „Vorsprung“ von A auswirkt, und welchen Unterschied genau hier ein zeitlicher Abstand von z.B. einem Tag in Vergleich zu einem Abstand von drei Monaten ausmacht. Unterm Strich: Ob und welcher Nachteil dem A aus dem zögerlichen Handeln seines Anwaltes denn nun eigentlich erwachsen ist.

Falls es keinen konkret benennbaren Nachteil gibt, täte ich überhaupt keinen Gedanken an die ganze Geschichte aufwenden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

man könnte davon ausgehen, dass Person C nicht besonders liquide sein könnte. Evtl. noch pfändbares Kapital vielleicht noch nicht einmal die Forderungen von Person A abdecken würden.
Getreu dem Motto: Wer zuerst kommt malt zuerst, würde in diesem Fall Person A wohl sehr viel daran liegen den Gerichtsvollzieher vor Person B bei C eintrudeln zu lassen.
Mal angenommen, bis das Urteil von Person A bei Gericht gefällt worden wäre, wären drei Monate vergangen. Bis der genaue Schaden beziffert wäre, noch die restlichen neun Monate, bis dann auch Person B dann auf die Idee gekommen wäre, Person C zu verklagen.
Das würde bedeuten, dass dieser Vorsprung von drei Monaten, die die Urteilsprechung in Anspruch genommen hätte, durch die verzögerte Arbeitsweise des Anwalts von A, genau diese drei Monate wieder relativiert hätten. Also kein Vorsprung mehr von A, sondern evtl. Gleichstand mit B. Natürlich ganz im Sinne von Person B und dessen Anwalt…

LG Melanie

Hiho,

was ist nun Sache? Wann wurde welche Pfändung konkret wirksam? Wurde überhaupt schon eine Pfändung wirksam?

Wenn ja, ist es grad egal, ob die nächste einen Tag oder neun Monate später erfolgt: Bedient wird zuerst die, die zuerst wirksam war.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder