Hallo,
das ist zwar nich ganz mein Gebiet (>eher die versicherungstechnische Beratung), ich versuche jedoch zu helfen.
Ich weise jedoch darauf hin, dass ich hier keine Rechtsberatung leiste, sondern lediglich eine Sichtung der Möglichkeiten nach subjektivem Wissen erfolgt.
ISt / war er immer als Einzelunternehmer tätig oder hatte er eine andere Rechtsform? Ich gehe hier erst einmal von einem EinzUnt aus, ohne hier auch die „nichtdeutschen“ Handels - und Gesetzesbräuche mit einzubeziehen.
Vorab sollte man sich selbst mehrer Fragen stellen:
Stehen die anderen Personen / Auftragnehmer denn auch vor Gericht als Zeugen zur Verfügung?
Gibt es so etwas wie einen Postbeleg (Einschreiben, Quittung) für den Briefwechsel/Rechnungsversand?
Warum hat er die Summen von Anderen bezahlen lassen, war er selbst vielleicht schon „pleite“ und hat nur noch „befreundete Geschäftspartner“ auszahlen lassen?
Wenn das Geburtsdatum bekannt ist, kann man ja auch eine Creditreform - Abfrage über seinen Finanzstatus machen lassen. Hier riskiert man 35,-€, und weiß dann, wie es um ihn bestellt ist.
Zukünftige Geschäfte, die größer sind als 1000,-€ kann man beim Gegenüber über eine Bürgschaft absichern lassen-. Keine Bank - sondern eine Versicherungsbürgschaft. Hier zahlt der Schuldner eine Prämie an die Versicherung (bsp: 100.000,-€ Bürgschaft kosten 900,-€) und diese haftet gegenüber dem Partner für einen eventuellen Ausfall.
Beispiel:
Ein Unternehmer bekommt von einem großen Möbelmarkt den Auftrag, sämtliche Werbeschilder zu fertigen und zu montieren.
Der Warenwert beträgt 100.000,-€. Die hat der Unternehmer aber nicht und der MöMa möchte aber eine Bürgschaft für vorab gezahltes Materialgeld (50.000,-€).
Nun kann der Unternehmer zur Bank gehen und sich eine solche Bürgschaft holen. Wenn er solvent ist und diese bekommt, kostet das wahnsinnig viel Geld (ca.3.500,-€),
und schränkt den Unternehmer stark ein, da die Bürgschaft so behaldelt wird als hätte man die Summe als Kredit bekommen.
Besser also: Mit dem Auftragspartner eine gegenseitige Bürgschaft vereinbaren, das kostet jede Partei bei der o.a. Summe 450,-€.
Im Gegenzug zur Prämie stellt die Versicherung sicher, dass die vereinbarten Verträge auch erfüllt werden.
Wenn ein Unternehmer sich auf eine - im Verhältnis zur Sicherheit - kleine Prämiensumme hier nicht einlassen möchte, stimmt meist etwas nicht. Die Versicherung prüft den Vertragspartner dabei auch noch, sodaß beide Seiten sicher gehen können, dass der Andere auch zahlen kann.
Ob und inwie weit ich hier anraten würde zum Anwalt zu gehen hängt a) von der Summe die noch zu kriegen
B) von der Solvenz des Gegners (hat er die EV vielleicht schon abgegeben?)
C) von der Rechtslage ( EU - Vertragsland, wo war laut Vertrag Gerichtsstand, wo hatte er die Firma angemeldet)
ab.
Ich vermute allerdings fast, dass ich es persönlich lassen würde - es sei denn man hätte einen guten Rechtsanwalt im (nahen) Bekanntenkreis oder eine Firmenrechtsschutz (vielleicht sogar mit Inkassoservice???).
Sorry, es gibt hier zu viele unbekannte Komponenten um eine verbindliche Aussage treffen zu können, die dann allerdings einem Anwalt vorbehalten sein sollte, der sich im EU - Vertragsrecht auskennt.
Nur für die Zukunft kann ich helfen, solche Fehler zu minimieren / zu vermeiden.
Gruß
M.Gehrke
Ich kann hier guten Gewissens die Kanzlei Manteufel und Söhne empfehlen. Wenn eine Kanzlei im Vertriebsrecht / Vertragsrecht Firm ist, dann dise Kanzlei. Herr Manteufel Sen. hat schon mehrere Klagen von AWD - Vertrieblern gegen den AWD gewonnen (Kleinunternehmer>Unternehmer), die kaum jemand mit Erfolg gesehen hätte.