würde mich freuen über eine antwort

Hallo unser früheres jugendamt welches unsere kinder nach geburt in obhut nahm sagte zu uns,das wir besuchskontakte bekommen aber nur wenn wir auf kinder rückführung verzichten.Grund:Wir hätten die ganzen jahre kein interesse gezeigt,nicht von anfang an besuchskontakte angefragt,und die kinder könnten ein psychischen schaden nehmen.Unsere tochter ist drei jahre und unser sohn 22 monate geworden. Wir wohnen nicht mehr in der stadt ,wir sind umgezogen in größere stadt und haben eine kleine tohter seit geburt im haushalt ,da dass neu zuständige jugendamt das kind uns beliess. Wir haben immer gefragt nach besuchskontakte,immer interesse gezeigt aber immer wurde es vom früheren jugendamt im gericht anders behauptet. Wir waren jetzt beim Anwalt und haben besuchskontakt beantragt vorerst für unsere in obhut genommen kinder und danach geht es über auf kinder rückführung,wir haben ganze unterlagen mit beweise der anwältin abgegeben ,haben der anwältin aber dazu gesagt,das das frühere jugendamt die vollständigen aktenunterlagen bisher noch nicht geschickt hat und sich weigern,denn dann kommt die wahrheit ans licht wie sie mit lügerei unsere kinder weg nahmen. Die anwältin sagte das wir prozesskostenhilfe bekommen,wir kontoauszüge und das was wir mtl an überweisungen haben wir einreichen sollen.Morgen reichen wir die papiere nach beim anwalt. Die Anwältin erklärte uns ungefähr den Ablauf und zwar:Wenn wir die papiere abgegeben haben stellt sie beim gericht antrag auf besuchkontakte,wir sollen uns aber darauf einstellen,das es mehr als 2 monate sind betreff besuchskontakte ,kann sein 6-8 monate,dann wird wahrscheinlich ein psychologisches gutachten auf uns zukommen das wird so sein,das die kinder befragt werden ,geschaut wird ob die kinder schon engen kontakt zu den pflegeeltern haben ,kommt zu uns schaut sich unsere wohnverhältnisse an ,wie wir unsere tochter die bei uns lebt wie sie aufwächst und dann erstellt der gutachter ein gutachten,wenn der gutachter sagt alles okj und er es für gut findet das die kinder zu uns zurück könnten,zumal besuchskontakte vorher waren,dann beantragt die Anwältin ein Antrag beim gericht auf Kindesrückführung.Wir ziehen ja oktober in eine vier zimmer wohnung. Wer kennt sich aus läuft das so ab?wie lange dauern ca besuchskontakte wenn rückführung im spiel ist?wie sieht das gutachten aus und wie lange dauert das?wie lange dauert es ca mit alles angefangen von anrag von besuchskontakten bis rückführung das die kider bei den leiblichen eltern wieder sind?

Es wird immer auf das Wohl der Kinder rücksicht genommen und ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen das die Kinder schnell zu euch zurück kommen und es auch sehr schwer wird .
Habt ihr das Sorgerecht oder wer hat das.Eine Anwältin ist auch nur ein Mensch und dem JA lügen vorwerfen ist auch so ein Ding.Ich habe meine Enkeltochter als Pflegekind und das Sorgerecht habe ich auch .Meine Tochter darf 3x in der Woche die Kl. sehen für ca.1Std. und der Vater alle 14Tage für eine Std.Ich habe das Kind auch seid der Geburt.Und wenn das JA eingeschaltet ist , ist auch irgentwas vorgefallen.