Würden Plagiatoren wie Giffey (bald Bgm. Berlin) verbeamtet?

Giffey, bald Bürgermeisterin in Berlin, wurde der Doktortitel wg, Plagiatsbetrug entzogen.
Welche Chancen hat ein so Verurteilter, verbeamtet zu werden?
Welche Konsequenzen hätte ein solcher Plagiatsvorgang für Beamte?

Wenn sie´s wird, dann ist sie zwangsläufig Beamtin auf Zeit.

Bei ihr jetzt keine mehr denn ihr Vergehen wurde seitens der Hochschule ja, durch den Entzug des Dr, Grades sanktioniert. Wenn, dann hätte die Hochschule oder die durch die Plagiate geschädigten Anzeige erstatten müssen.
Es ist ein nicht ganz leichtes Unterfangen einem Beamten seinen Beamtenstatus abzusprechen. Da müßten schon schwere, strafrechtliche Verfehlungen eine Rolle spielen.
ramses90

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Hallo,
sie wurde verurteilt ? - Geldstrafe, Gefängnis ? - habe ich gar nicht gelesen oder gehört.
weisst du etwas Genaues? :slight_smile: :sunglasses:
Gruss
Czauderna

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Ich gebe ein Beispiel:
Wenn ein Lehrer verbeamtet werden will und gibt bei seinem Lebenslauf an, ihm sei der Doktortitel wg. Plagiat entzogen worden:
Würde das nicht seine Chancen auf Verbeamtung verringern, minimieren oder annullieren?
Wenn ein verbeamteter Lehrer promoviert und dann wird ihm wg. Plagiat der Titel wieder entzogen: Hätte das wirklich keinerlei dienstrechtliche Konsequenzen, keine Ermahnung, Abmahnung etc.?

Moin,

gibt es nur für Beamte.

Gruß
Ralf

Ministerpräsidenten und Minister sind keine Beamte.
Franziska Giffey stand nicht vor Gericht und wurde demzufolge auch nicht verurteilt.
Zugegeben plagiiert zu haben hat sie m.W. auch nicht, nur „unsaubere Zitierweise“ eingestanden.
Ich will zwar niemanden als Bürgermeisterin haben, die ich für eine Schummlerin halte, aber es gibt hier wohl nur moralische Einwände, keine rechtlichen.

Für die Ernennung ist charakterliche Eignung erforderlich, das wäre wohl zu prüfen und kann Auswirkungen haben.
Ist jemand Beamter, besteht (auch außerhalb des Dienstes) Wohlverhaltenspflicht, es kann sonst zu einem Disziplinarverfahren kommen.

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Ist der Bürgermeister von Berlin, demnächst Giffey, nun Beamter auf Zeit oder nicht?
Falls ja, wäre doch die genannte „charakterliche Eignung“ ein Angriffspunkt?!
Wer könnte rechtlich gegen deren Ernennnung zum Bgm. mit diesem Argument vorgehen,
jede:r?

Nein, ist er/sie nicht.

Ist er ja auch nicht und sind sie nicht er ist zwar auf Grund des Stadtstaates Berlin einem Ministerpräsidenten gleichgestellt, in seiner Funktion aber ein ganz normaler Bürgermeister mit einem Senat und Senatoren von denen er auch gewählt wird.
Und in Berlin ist er während seiner Amtszeit deswegen auch Beamter auf Zeit:


ramses90

Nix Geldstrafe und Gefängnis, die Hochschule hat ihr den Doktor Grad aberkannt. Darf sich jetzt also nur noch Frau Giffey nennen.
ramses90

Der Regierende Bürgermeister von Berlin steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhaltnis zum Land Berlin. Er ist damit kein Beamter - genau wie ein Parlamentarischer Staatssekretär oder Verfassungsrichter das nicht ist.

Den Regierenden Bürgermeister eines Landes mit einem „normalen“ OB gleichzusetzen bedarf schon eines gewissen Mutes.

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Ok, das glaube ich Dir jetzt, Dank für Deinen Hinweis und die Begründung dafür!
ramses90

Darf ich dir Frage noch ergänzen? Wie sieht es denn mit „Betrug“ aus bei der Verbeamtung?

Hallo,
was hat das eine mit dem Anderen zu tun, bis auf den Namen und dass die beiden verheiratet sind -
will er auch Regierender Bürgermeister werden ?.
Gruss
Czauderna

Etwas offtopic:
Rechtlich nichts. Aber ich kann mir nicht vorstellen, wie sie nicht mitbekommen haben soll, dass ihr Mann mindestens ein Jahr lang als Beamter seinen Dienstherren bescheißt und dann nur „mein Privatleben ist privat“ dazu verlauten läßt.
Ja, das ist es. Aber von jemandem, ein Bundesland regieren möchte, erwarte ich etwas mehr und deutlichere Stellungnahme dazu.
Das verbessert ihr Image bei mir nicht wirklich, formuliere ich mal vorsichtig.
Und ich finde den Gedanken schwer zu ertragen, dass Sie Regierende Bürgermeisterin werden könnte.

Die letzten beiden Absätze nicht gelesen? Man kennt sich halt…

Hallo,
ach so, jetzt verstehe ich das, wenn sie schon nicht verurteilt werden konnte, sondern „nur“ keinen „Dr-Titel“ führen darf, dann muss der verurteilte Ehemann als Grund dafür dienen, dass sie kein solches Amt führen darf - danke für die Erklärung
Gruss
Czauderna

Das ist aber beamtenrechtlich nicht relevant. Höchstens moralisch. Aber das wird an dieser Stelle nicht bewertet.

Deswegen schrieb ich auf Günters Frage

auch Folgendes:

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Nö. Es geht um die Zeit, in der man ihn vorher NICHT verurteilt hat. Zu der Zeit, als seine Frau noch Bezirksbürgermeisterin war. Natürlich alles nur Zufall…