Könntet oder würdet ihr eurem Insolvenztreuhänder schriftlich eure Schulden erklären?
Wer hat damit Erfahrung?
Hallo Notnagel,
mit „Wohlverhalten“, zumal in der Eröffnungsphase, ist genau das gemeint.
Dem Insolvenzverwalter sind unaufgefordert alle Umstände mitzuteilen, die dieser für die Sichtung und Sicherung des Masse benötigt.
Das geht so weit, dass die Verpflichtung des Schuldners, im Insolvenzverfahren über alle das Verfahren betreffende Verhältnisse Auskunft zu geben, nicht einmal nur davon abhängig ist, dass an den Schuldner entsprechende Fragen gerichtet werden.
Der Schuldner muss vielmehr die betroffenen Umstände von sich aus offenlegen, soweit sie offensichtlich für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und nicht klar zu Tage liegen.
Dies dürfte immer dann anzunehmen sein, wenn neben der Höhe auch die Umstände der Schulden unklar sind.
Bei einer Weigerung oder nur unzureichenden Offenlegung riskiert der Schuldner seine Restschuldbefreiung.
HTH
G imager
Mit der Wahrheit (owT)
…und zwar der schonungslosen.
*wink*
Petzi