lieber Frank,
da Deine Frage recht allgemein ist, fällt die Antwort leider etwas länger aus:
- GENEHMIGUNGEN / AUF-UND ZULAGEN VOM DENKMALAMT
Unbedingt VOR dem Kauf bei der zuständigen „Unteren Denkmalschutzbehörde“ (so heißt es zumindest in Brandenburg) genauestens erkundigen. Ich habe beim Kauf unserer 120 Jahre alten „Villa“, die ein Einzeldenkmal ist, sofort die Dame vom Denkmalschutz involviert. Ein Ortstermin zusammen mit ihr, dem Makler und dem Eigentümer war letztlich eine gute Taktik: Ich stellte vorneweg klar, dass der Kauf nur möglich ist, wenn die denkmalschutzbedingten Auflagen im erträglichen Rahmen bleiben. Sie hat das akzeptiert, hielt sich sehr zurück und war froh, dass für das alte Gemäuer endlich ein Käufer gefunden war. Ich habe dann unverzüglich alles schriftlich fixieren lassen und mich gegenüber dem Denkmalamt abgesichert.
- DIE ALLSEITS BELIEBTE EINKOMMENSTEUER
Denk auch an die Steuer: § 10 f EStG fordert im Kleingedruckten, dass VOR Beginn der Sanierung eine denkmalamtliche Genehmigung aller Maßnahmen vorliegt, nachholen geht nicht ! Da es inzwischen keine „normalen“ Steuer-Förderungen wie § 10 e EStG, Eigenheimzulage oder Investitionszulage für selbstgenutztes Wohneigentum mehr gibt, bleibt uns Haussanierern nur noch die o.g. Möglichkeit. Aber wenn Du nicht alles selber machst, kannst Du natürlich die neuen sog. „Handwerkerleistungen“ gem. § 35 a EStG in Anspruch nehmen (20 % der Lohnleistung incl. MwSt, max. 600 € im Jahr). Das geht übrigens auch, wenn Du noch gar nicht drin wohnst.
- FÖRDERN & FORDERN: DER „NORMALE WAHNSINN“
3A) EINZELDENKMAL - SANIERUNGSGEBIET ?
Während Du vom Denkmalamt und ggf. auch von der Stadt selbst Auflagen erhältst, bekommst Du natürlich von denen kein Geld. Wo Du das hernimmst, ist denen egal. Darum vorher beim Bauamt erkundigen, was der Bebauungsplan hergibt: Liegt das Gebäude im Sanierungsgebiet, Altstadtkern u.ä. Die Eigenschaft „Einzeldenkmal“ öffnet längst nicht alle Fördertüren. Viele Programme knüpfen auch an die o.g. Gebiete, die von der Stadt / Kommune festgelegt wurden. Das kann u.U. ganz schnell existenzgefährdend werden: Bei Erneuerung der Straße (das kann einem schneller passieren, als man denkt) werden die tatsächlichen Kosten zur Berechnung des Kostenbeitrags für den Eigentümer zu Grunde gelegt; im Sanierungsgebiet ein sog. Ausgleichsbetrag (§§ 152-156 BauGB), der weitaus geringer ist.
3B) FÖRDER-RICHTLINIEN
Die Ministerien für Infrastruktur und Raumplanung (MIR) geben in jedem Bundesland Förder-Rilis für die unterschiedlichsten Maßnahmen heraus, z.B. Anschaffung von Einzeldenkmalen, deren Sanierung, behindertengerechter Umbau usw. Darüberhinaus kann auch die Stadt / Kommune eigene Programme haben (z.B. Wohnraum im Altstadtkern o.ä.), weil die auch Fördermittel erhalten und vergeben können. Deshalb VOR dem Kauf bei Stadt / Kommune + MIR genau erkundigen ! Es gibt nämlich (z.B. in Brandenburg) Programme mit echten Zuschüssen zum Erwerb, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Allerdings dürfen Antrag / Genehmigung niemals NACH dem Kaufvertrag erfolgen und das Programm muss „flüssig“ sein; d.h. wenn der Fördertopf für das Jahr schon leer ist, gibts NIX (ist natürlich uns passiert). Die „Rilis“ lesen sich zunächst sehr gut, wenn da nicht noch die Investitionsbanken der Länder wären. Damit denen mehr Gelder zum Spekulieren und Vergeuden zur Verfügung stehen, schaffen die sich wieder eigene Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel. Wenn’s schon nicht ganz zu verhindern ist zu fördern, dann soll man sich wenigstens verschulden. Kredite gehen natürlich besser als echte Zuschüsse. Die IL erfinden z.B. Gemeinheiten wie „die Maßnahme darf vor Beantragung und Genehmigung nicht begonnen sein“, d.h. Du darfs höchstens mal dran gedacht haben, aber sonst nix. Brandenburg hat sich auch völlig Abwegiges einfallen lassen für die Förderung vom Innenausbau von Denkmalen: Es muss MEHR Wohnraum dabei entstehen ! Ist im Denkmal kaum erlaubt, sehr clever !
- FAZIT
Das Thema sollte sicher kritisch betrachtet werden. Man sollte von Anfang an davon ausgehen, dass man ALLES aus eigener Tasche bezahlen darf. Einzige „Mini“- Förderung beim Erwerb könnte ein günstiger KfW-Kredit sein, da gibts keine Probleme. Aber jede andere Förderung ist unsicher, so lange sie nicht VORAB persönlich mit der Investitionsbank des Landes (oder wer halt im Land die Fördermittel vergibt) abgemacht UND bewilligt wurde.
Weiterer schwacher Trost: Die 600 Euro Handwerker-Steuerbonus pro Jahr und die zusätzlichen Sonderausgaben ab Fertigstellung in der Steuererklärung.
Zum Schluss was Positives:
Wenn man sich in die Immobilie „verliebt“ hat, was ja meistens nur bei schönem Altbau passiert, dann wird man sich unterm Strich trotzdem DAFÜR entscheiden und alles durchziehen, egal was die Ämter für Schikanen erfinden.
Es grüßt herzlichst
der AallRounder