Hallo,
mal angenommen, ein Bekannter ist Kunde bei Tch… und hat dort ein Kundenkonto mit Guthaben.
Dieses nutzt er aber nicht, seit er eine Bestellung retouniert hat und sagt einem Freund, bestell Du Dir doch was schönes für das Guthaben.
Gesagt getan, Kundenkonto umgeschrieben auf die eigenen Daten, alles problemlos. Guthaben beträgt knappe 30 Euro.
Bestellung klappt auch problemlos, die Ware kommt auch sehr schnell an.
Aber: Es liegt eine Rechnung über den vollen Betrag (35 Euro) bei. Erstmal nix dabei gedacht, ins Kundenkonto online gesehen, dort stand aber immer noch das Guthaben und Bestellung in Bearbeitung, und das wochenlang.
So, und nun kommt eine Mahnung über den vollen Betrag.
Laut Tch… sei das Guthaben auf einen technischen Defekt zurückzuführen. Auf einmal (also nach Kontaktaufnahme des Kunden) ist das Kundenkonto auch im Minus, aber ein Screenshot des Kontos mit Guthaben liegt vor.
Kann ja aber im Prinzip nicht sein, dass es ein technisches Problem ist, denn bei der retounierten Bestellung des Bekannten wäre das Guthaben ja anerkannt worden.
Wie würdet Ihr da die Rechtslage sehen? Zahlen, ja oder nein? Oder gebrauchte Ware zurücksenden?
Finde das schon ziemlich frech, einfach zu behaupten, ääätsch, technischer Fehler, bitte zahlen. Das wirft auf einen so bekannten Kaffeehersteller wie Tch… sicherlich kein gutes Licht. Besonders ärgerlich, wenn der „geschädigte Kunde“ ein ehemaliger Servicemitarbeiter ist, der sich jahrelang den A… für Tch… aufgerissen hat…
Was würdet Ihr nun tun? 
Gruß
spo
Hallo spo78,
sofern eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, sollte sich jemanden darum kümmern, der Ahnung davon hat, d.h. die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.
Viele Grüße aus Berlin
Bernhard.
Hallo!
Spitzen-Idee, die passt übrigens immer! Und nachdem das nun geklärt ist, können wir uns ja der aufgeworfenen Rechtsfrage zuwenden.
Mir fehlt allerdings leider die Information, ob das mit dem Guthaben auf dem Kundenkonto denn Hand und Fuß hatte oder es sich wirklich um einen Fehler gehandelt hatte. Im letzten Fall lautet meine Antwort ja, sonst nein.
Hi!
Also, der Bekannte hatte seinerzeit eine Bestellung aufgegeben und diese mit einem 30 Euro Gutschein gezahlt, der auch anerkannt wurde, hat die Bestellung aber damals zurückgeschickt und somit wurde ihm der Betrag gutgeschrieben. So hat er es mir gesagt.
Gruß
Hallo,
deine Antwort unten lässt darauf schließen, dass die 30€ Gutschrift aufgrund eines Gutscheines entstanden sind. Könnte es sein, dass der Gutschein inzwischen verfallen ist, personenbezogen war oder etwas ähnliches?
Gruß
Elke
Hallo und guten Tag,
ich vermute dringend, daß der seinerzeitig eingesetzte Gutschein personenbezogen bzw. nicht übertragbar war.
Gleiches sollte dann wohl auch für das daraus resultierende Guthaben auf dem Kundenkonto gelten.
Meine Vermutung!?!
Herzliche Grüße
Helmut
Hi!
Das war ein ganz normaler 30 Euro Geschenkgutschein, den man bei Tch… erwerben kann und dessen Zugangsdaten man per Mail dem Beschenkten zukommen lassen kann, man muss lediglich dessen Mail-Adresse eingenen. Gültig ist der Gutschein längerfristig.
Gruß