Hallo,
wenn an dem, was in dem blog angedeutet wird- was durchaus
nicht nur in diesem artikel angesprochen wird- etwas
nachweislich falsch ist, dann will ich mir das gerne merken
und habe sowieso weiter einen offenen radar.
die Behauptung, Süßmuth und Rau seien anders behandelt worden, ist tendenziös und zielorientiert. Die Verfehlungen, die man ihren vorwarf, waren von einem ganz anderen Kaliber. Die Süßmuth’sche Dienstwagen"affäre" wurde von der Bundestagsverwaltung als rechtmäßige Nutzung des Dienstwagens bezeichnet und die Rau’sche Flugaffäre beruhte auf der dienstlichen Nutzung der Flugbereitschaft der WestLB, die seinerzeit eine Anstalt öffentlichen Rechts und Tochter des Landes NRW war.
Daß es sich bei Wulffs Reisen um reine Freundschaftsdiensten handelte, kann wohl sein, nur ist es eben problematisch, wenn man mit den Freunden auch politische und geschäftliche Kontakte unterhält. Das ist ja auch genau das, was man ihm anfänglich vorgeworfen hat. Die gesamte Vorgehensweise bei der Kreditgeschichte, zeigt, daß man von vornherein die Mittelherkunft verschleiern wollte. Hinzu kommt, daß der Kredit nicht zu marktüblichen Konditionen vergeben wurde: der Betrag war im Verhältnis zum finanzierten Objekt zu hoch, es gab keine Sicherheiten und der Zins war zu niedrig.
Die Behauptung, Wulff sei u.U. bei der Unterzeichnung der Verträge kritischer als sein Vorgänger, entbehrt jeder Grundlage. Köhler verweigerte die Unterschrift unter Gesetze so oft wie kein anderer Bundespräsident: Flugsicherungsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, Lissabon-Vertrag, Internetsperre.
Mal abgesehen davon, daß man an den juristischen Qualitäten Wulffs inzwischen auch Zweifel haben muß. So behauptete er im Interview, der Kreidtvertrag habe Handschlagqualität und hätte zum Abschluß eines schriftlichen Vertrages nicht bedurft. Daß ein Kreditvertrag mit einem Verbraucher (und das ist auch der Bundespräsident) der Schriftform bedarf, weiß jeder Bankazubi im ersten Lehrjahr.
Die Behauptung, die Affäre sei nun gezielt zu diesem Termin lanciert worden, ist auch ziemlich daneben. Das Urteil des BGH zur Frage der Einsichtnahme in das Grundbuch der Wulff’schen Hütte, das der Spiegel erwirkt hat, stammt aus dem August 2011. Erst danach ist die Bild in die Sache eingestiegen. Daß die nachfolgenden Recherchen nicht von heute auf morgen abgeschlossen werden können, ist nur logisch. Entscheidender ist aber ein anderer Punkt: die Rücktrittsforderungen kamen erst auf, nachdem Wulff die unsäglichen Anrufe tätigte.
Und noch etwas führt den Artikel ad absurdum: es ist nicht die Bundesregierung, die Wulff absägen will, sondern die Opposition. Es ist aber die Regierung, die an einer problemlos durchlaufenden Gesetzesvorlage zum ESM interessiert ist und deswegen den vermeintlich kritischen Wulff durch einen vermeintlich willfährigeren Präsidenten ersetzt sehen wollen müßte.
Gruß
Christian