Wunsch Arbeitnehm auf rückdatierten Arbeitsvertrag

Guten Tag,

ich habe folgende theoretische Frage:

man ist in der Forschung tätig und hat Drittmittel eingeworben, mit denen man die eigene Stelle für ein Jahr finanzieren kann. Die Förderung läuft von Seiten der Stiftung ausdrücklich von 1.1. 2010 bis 31.12.2010.
Wenn wegen zeitlicher Engpässe in der Verwaltung der Vertrag dann erst ab 1.2.2010 laufen soll, kann man als AN eine Rückdatierung des Arbeitsvertrages fordern/anregen? Späterer Einstieg nicht akzeptabel wegen A) wegen der Befristung, aber auch B) wegen des höheren Gehalts, dass natürlich so schnell wie möglich her sollte.
Der Bearbeiter lehnt natürlich ab, dass eine Rückdatierung arbeitsrechtlich nicht möglich sei. Durch Internetrecherche hab ich gelernt, dass ich das als AN nicht rückdatiert unterschreiben sollte, aber wenn man doch selbst die Rückdatierung möchte???
Wer weiß, wie es arbeitsrechtlich tatsächlich für AN und AG aussieht?
Vielen, vielen Dank für eure Antworten…

Hallo,
auch nur rein theoretisch geantwortet - durch die Rückdatierung eines Arbeitsvertrages, egal von wem der Wunsch ausgeht, werden Sachverhalte dokumentiert, die einfach nicht stimmen -ich sage nur „Scheinarbeitsverhältnis“ und das widerspricht meiner Meinung nach geltendem Recht.

Gruß
Czauderna

Genauso hab ich es für mich jetzt auch verstanden und es bleibt theoretisch also nur der spätere Gehaltsumstieg.
Vielen Dank!