Wunsch Kindergarten Platz

Hallo

meine Schwiegertochter hat ein Kind im alter von 2 Jahren.

Nun kann sie eine Wohnung in einem anderen Ort bekommen. Sie arbeitet im gleichen Ort (Wohnort) wo auch der Kindergarten ist. Folgendes Problem:

Neue Wohnung und Arbeitsplatz liegen in verschiedenen Ländern, einmal im Westerwaldkreis und einmal im Kreis Altenkirchen.

Sie möchte das ihr Kind im jetzigen Kindergarten bleibt, wo ja auch ihr Arbeitsplatz ist, obwohl sie in ein ein anderes Bundesland zieht. Nun hat man ihr im Kreis Altenkirchen gesagt das sie ihr Kind in einem Kindergarten im Kreis Altenkirchen unterbringen muss.

Ist so ein Verhalten rechtens? Gibt es eine Möglichkeit das das Kind im jetzigen Kindergarten bleiben kann?

Vielen Dank für Eure Antworten

Die Mutter soll in der Gemeinde anrufen in der das Kind jetzt im Kindergarten ist und fragen ob es seitens dieser Gemeinde erlaubt ist, dass das Kind da bleibt.
Wenn ja, kann meines Erachtens Altenkirchen niemanden dazu zwingen das Kind aus seiner Jetzigen Umgebung heraus zu nehmen.
Es ist so, dass Gemeinden genau die von Dir geschilderte Vorgehensweise beschließen. Eine Rolle spielt das aber nur wenn Kiga Plätze Mangelware sind. Das scheinen sie In AK aber nicht zu sein, sonst würde das von der Mutter ja nicht verlangt. Demzufolge scheint es eine finanzielle Angelegenheit zu sein.
Nur wenn im jetzigen Kiga ein Mangel an freien Plätzen wäre, könnte dieser verlangen dass das Kind seinen Platz räumt. ramses90

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