Hallo zusammen,
ich hoffe, ich finde hier etwas Hilfe:
nach einigen Jahren in einer Vertriebsinnendienstposition habe ich mich bei einem jungen Unternehmen beworben, welches innerhalb des letzten Jahrzehnts gegründet wurde.
Ich habe mich online beworben und schnell darauf eine E-Mail bekommen, dass ich in der engeren Auswahl bin. Bald bekomme ich einen festen Termin für ein Vorstellungsgespräch.
Nun bekam ich, noch bevor der Termin fest steht, die Bitte per E-Mail eine Gehaltsvorstellung abzugeben.
Natürlich habe ich eine Gehaltsvorstellung, bin mir aber nicht sicher, ob das der geeignete Augenblick ist, dem Unternehmen meinen Gehaltswunsch per E-Mail zukommen zu lassen.
Da kann ich ja fast nur verlieren???
Ich möchte natürlich gerne erstmal mit denen ins Gespräch kommen und denen aufzeigen, was ich kann und das ich die richtige für die Stelle bin, dann ist man ja in einer ganz anderen Verhandlungsposition, oder sehe ich das falsch?
VG
Hinzufügen möchte ich, dass ich bisher in einer ähnlichen Postion arbeite.
Zudem habe ich noch keine Information darüber, wie hoch die Stundenarbeitswoche ist.
VG
Hallo,
Ich möchte natürlich gerne erstmal mit denen ins Gespräch
kommen und denen aufzeigen, was ich kann und das ich die
richtige für die Stelle bin, dann ist man ja in einer ganz
anderen Verhandlungsposition, oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst du falsch.
Weil das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt deine Gehaltsvorstellungen haben will, nicht erst später.
Du hast insofern Recht, dass du sehr gut verlieren kannst, wenn du die falsche Gehaltsvorstellung hast. Aber du verlierst auf jeden Fall, wenn du jetzt nichts angibst.
Die einzige Chance (außer dem Glückstreffer, dass du genau die Zahl erwischt, die sich die Firma vorstellt), die du hast, ist, deine Gehaltsvorstellung
a) gut zu begründen
b) flexibel zu gestalten.
Also ungefähr so:
„Zurzeit verdiene ich x Euro pro Jahr (ggf. inklusive variable Anteile und sonstige Gehaltsbestandteile (Auto etc.); ggf. differenzieren zwischen Fest- und variablem Gehalt). Aufgrund der höheren Verantwortung (oder Ähnliches) strebe ich ein Gehalt von x+15% (oder so) Euro pro Jahr an. Entscheidend für einen Arbeitsplatzwechsel ist für mich aber die Aufgabenstellung (oder so etwas).“
Gruß Bombadil2
Ok.
Es ist leider so, dass ich auch für meine jetzige Postion sicherlich nicht angemessen bezahlt werde (daher will ich ja auch wechseln), hat mehrere Gründe, für die ich nichts kann. Somit möchte ich ungern den Vergleich ziehen.
Dann schreibst du
„Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in den Bereichen (Auflistung der relevanten Bereiche für die neue Stelle, in denen du Erfahrungen hast) und im zu adressierenden Marktsegment (nennen) liegen meine Gehaltsvorstellungen …“
(oder so ähnlich.)
Also die Gehaltsvorstellung verpacken in die Gründe, die für dich und für das Gehalt sprechen.
Viele Grüße,
Bombadil2
Vielen Dank Bombadil!
UNd wie soll ich das Gehalt angeben?
Bruttomonatsgehalt oder Bruttojahresgehalt?
Wenn Bruttojahresgehalt, wie läuft das dann mit eventuellen W-Geld und U-Geld? Das wird doch dann vom neuen AG nicht miteinberechnet sondern kommt noch oben auf oder?
VG
Servus,
wenn Du von jemandem etwas willst, ist es nicht sinnvoll, wenn Du Deine eigenen Aussagen so formulierst, dass für ihn möglichst viel Arbeit dran ist.
Wenn nun der andere wissen will, was Du kostest, ist es nützlich, ihm das zu sagen. z.B. 25 k€ im Jahr. Punktum.
Ob dieser Betrag in zwölf oder 13,1275 oder 14,75 oder 12,5 Teilen bezahlt wird, und ob die einzelnen Teile Osterhasengeld oder Dauerwellenrenovierungsgeld oder Extra-Schmankerl heißen, sind Details, die in diesem Zusammenhang nicht interessieren und im Gespräch behandelt werden können.
Schöne Grüße
MM
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Bruttojahresgehalt.
Das enthält alles, Urlaubsgeld, 13., 14., 15., 37. Monatsgehalt - alles halt, was du zwischen 1.1. und 31.12. erhältst - bis auf eventuelle variable Anteile.
Und somit das einzig Interessante - auch für dich.
Gruß,
Bombadil2
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Logisch, aber erschwert mir nun doch die meinen Gehaltsvorschlag.
rechne ich ohne W- und Urlaubsgeld und die zahlen, hab ich im Monat weniger.
Rechne ich mit W- und Urlaubsgeld und die zahlen nicht, bin ich ggfls. zu teuer.
Find ich echt kompliziert
So, eine Frage habe ich noch 
KAnn ich eine Spanne angeben? Beispielsweise zwischen 23 k und 24 k und schieß ich mir dabei ins eigene Bein?
Hallo,
KAnn ich eine Spanne angeben? Beispielsweise zwischen 23 k und
24 k und schieß ich mir dabei ins eigene Bein?
handeln kannst Du später immer noch. Was ist daran so schwer, seine Vorstellungen zu äußern. Wenn Du zu teuer bist, ist das wenigstens von vornherein klar.
Gruß
S.J.
Servus,
hier nochmal zum Vergleich:
12 Gehälter à 2.000 = 24.000
13 Gehälter à 1.846,15 = 24.000
13,5 Gehälter à 1.777,78 = 24.000
14 Gehälter à 1.714,29 = 24.000
Rechts steht in allen vier Fällen 24.000, und darum geht es.
Unterschiede ergeben sich allenfalls, wenn besondere Regelungen z.B. für Rückzahlung des 13. oder 14. Gehaltes bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses vor einem bestimmten Datum etc. bestehen. Aber das sind Einzelheiten, die erstmal keine Rolle spielen - die kann man dann festklopfen, wenn der Rest vom Vertrag klar ist.
Und nochmal: Für den Arbeitgeber ist Gehalt das, was ein Arbeitnehmer bekommt. Ganz unabhängig davon, welchen Namen man dem Kind gibt. Es gab im letzten Jahrhundert mal eine besondere Behandlung von „Weihnachtsgeld“ in Sozialversicherung und ich glaube auch in Lohnsteuer, aber das ist lange her.
Wenn jemand, der sich bei meiner Chefin vorstellt, viel Zeit mit der Frage verbringt, ob das Gehalt in zwölf oder vielleicht doch lieber in vierzehn Teilen jährlich bezahlt werden soll oder kann, ist das für sie ein Indiz dafür, dass sich der Kandidat in Einzelheiten verliert und mit Belanglosigkeiten aufhält, also ein KO-Kriterium.
Schöne Grüße
MM
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Hallo,
was ich dir aus eigener Erfahrung noch mit auf den Weg geben kann. Du bist in der engeren Auswahl, also gehe mal davon aus, dass es noch andere Bewerber in der engeren Auswahl gibt. Und auch die werden dann mit Sicherheit um eine Gehaltsvorstellung gebeten. Klar, dass du dich mit der falschen Vorstellung vielleicht ins Aus setzt, kann aber den anderen auch passieren und du bist der Gewinner.
Ich habe mich damals anhand Gehaltslisten informiert was in der Branche und genauer bei meiner auszuführenden Arbeit von bis möglich ist. Ebenso die Berufserfahrung mit angesetzt und dann deutlich mehr als der Durchschnitt, aber auch deutlich weniger als das höchste in der Tabelle angesetzt. Gerne auch mit dem Hinweis, dass diese, meine festgesetzte Höhe dann erst nach Einarbeitung und mit Beendigung der Probezeit erreicht wird.
Ich bin damit gut gefahren, habe aber tagelang Vergleichstabellen in Internet durchforstet und hatte das Glück einen noch gültigen Tarifvertrag zum Vergleich zu haben.
Ich wünsche dir viel Glück
Ute
Und nochmal: Für den Arbeitgeber ist Gehalt das, was ein
Arbeitnehmer bekommt. Ganz unabhängig davon, welchen Namen man
dem Kind gibt.
Völlig richtig und deshalb ist die Bezeichnung „Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung“ ein Märchen. Das Geld ist nämlich auch Teil des Gesamtgehaltes, allerdings steuerfrei
Hat zwar mit der ursprünglichen Fragestellung nix zutun, aber die
Aussage ist mir Anreiz für eine Antwort