Wunschpolice erst nach 2 Jahren kündigen?

Guten Tag, ich habe vor einem Jahr eine Wunschpolice Strategie bei der Aachen Muenchner abgeschlossen. Nun wollte ich Sie kündigen und mir wurde geraten noch 1 Jahr zu warten, da ich sonst keinen Cent sehe. Ich habe die Versicherung jetzt für 1 Jahr freistellen lassen und kündige dann in einem Jahr.

Ist das alles rechtens, das man nach einem jahr nichts und nach 2 Jahren dann doch alles wiederbekommt? Ich habe 300€ pro Monat gezahlt.

Sollte ich die inbegriffene BU stoppen, mir wurde gesagt das es Finanziell keinen Unterschied macht ob ich sie Stoppe. Aber ich habe bedenken das die AM hinterher kommt und jede Menge von den ca. 3000€ für dieses Jahr abziehen will.

Danke

Hallo, Heißes Eisen! Die Auskunft, dass es keinen Unterschied macht wenn man die BU jetzt schon stoppt halte ich für fragwürdig. Immerhin zahlt man dafür ja einen Beitrag den man dann einsparen würde. Zu der Rückzahlung: Wenn jetzt kein Geld im Vertrag ist würde sich an der Auszahlung im nächsten Jahr nicht viel ändern. Bitte einmal in der Versicherungspolice nachschauen, da sind die Werte ja angegeben. Ansonsten am besten mit der Zentrale kommunizieren, nicht mit dem Vermittler. Viele Grüße Matthias Patzak

Hallo,

das ist schlichtweg Unsinn. Wenn Sie jetzt keine weiteren Beiträge einzahlen, kann sich auch der Rückkaufwert nur marginal erhöhen.

Schauen Sie mal in die Police, da sind die Zahlen der Rückkäufe aufgelistet. Ohne genaue Vertragsdetails kann ich da schlecht was zu sagen.

Gern an [email protected]

Hallo Buggy11544,

mir sind die Details der „Wunschpolice Strategie“ leider nicht bekannt. Im Internet finde ich keine detaillierten Angaben.

Normalerweise ist es ungünstig eine Versicherung frühzeitig zu kündigen. Sie werden immer nur den aktuellen Rückkaufswert ausgezahlt bekommen. Bearbeitungskosten und Abschlusskosten sind dabei schon in Abzug gebracht worden.

Grundsätzlich ist es günstiger Risiken separat abzusichern. So ist es zum Beispiel sinnvoll die Altersvorsorge von der Risikoabsicherung „Berufsunfähigkeit“ zu trennen. Sie bleiben dadurch flexibler und können sich auf dem Markt den jeweils für Sie besten Anbieter auswählen.

Wie alt sind Sie und wie hoch ist die BU-Absicherung? Eine BU-Absicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen. Daher sollte eine Kündigung nur erfolgen, wenn Sie bereits anderweitig abgesichert sind. Im fortgeschritten Alter kann es aufgrund der Gesundheitsprüfung schwierig werden eine neue BU-Absicherung zu erhalten.

Die Beiträge für die BU werden Sie so oder so nicht zurück erhalten, da es sich um eine Risikoversicherung handelt. Von den 300 € wird vermutlich ein Teil für die BU verwendet und der Rest, nach Abzug der Administrationskosten, wird dem Deckungsstock für die Lebensversicherung zugeführt. Normalerweise werden bei der Beitragsfreistellung der Hauptversicherung auch sämtliche Zusatzversicherung aufgehoben.

Haben Sie den Vertrag bereits vor 2005 abgeschlossen? Wenn ja, sind die Ablaufleistungen, wenn zusätzliche bestimmte Vorraussetzungen eingehalten werden, steuerfrei.

Da ich wie gesagt keine Informationen darüber habe, wie Ihre Versicherung ausgestaltet ist, kann ich nur diese allgemeinen Informationen geben.

Sie können mich aber gerne telefonisch kontaktieren, dann kann ich Ihnen im Gespräch meine Einschätzung geben. Sie erreichen mich unter: 0251 53959003 oder per Handy: 0177 777 8006. Ich bin heute bis ca. 21h zu erreichen.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende!

MfG

Christoph Altrogge

Hallo,
ich würde mir das schriftlich von der Gesellschaft und nicht vom Ausschließlichkeitsmitarbeiter (festangestellter Verkäufer) sagen lassen. Der Hintergrund dürfte sein, das er bei Kündigung vor dem Ablauf von 2 Jahren einen guten Teil seiner Provision zurück zahlen muss. Aber das sollte nicht Ihr Problem sein. Das Sie heute nichts bekommen und in einem Jahr alles, das kann ich mir nicht vorstellen.
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, warum Sie nach einem Jahr diese Police kündigen wollen?
Natürlich wäre eine separate BU immer günstiger, da Sie da flexibler reagieren könnten und die Qualität einer Alte Leipziger / Nürnberger auch nicht schlechter ist, aber Sie weniger monatlich aufwenden müssen. Die Ersparnis können Sie dann immer noch in Fonds investieren, welche separat immer günstiger sind (auch ohne Ausgabeaufschlag, aber vor allem ohne Abschlußkosten).
Rein von den laufenden Kosten kann ich es mir nicht vorstellen, daß Sie von den 3.000 € mehr wie 2.700 € sehen sollten.
Gerne stehe ich bei weiteren Fragen zur Verfügung.
LG Martin Alber

Hallo, ich habe gerade bei der AM angerufen und die sagten mir das ich jetzt nach der Kündigung circa 1.100€ ausgezahlt bekomme. Die „Beraterin“ sagte mir aber das ich jetzt nichts bekommen würde. Ich müsste den Vertrag noch 1 Jahr lang weiterführen.
Daraufhin habe ich ein Schreiben unterschrieben in dem ich die Kündigung für den 01.10.2011 zurücknehme.
Kann ich die zurückgenommene Kündigung wieder zurücknehmen, oder muß ich jetzt einen weiteren Monat zahlen? Von den weiteren 300€ würden ja nur 100€ überbleiben…

Hallo Buggy11544,

ich beisse nicht, Sie können gerne kurz anrufen! :wink:
0251 53959003 oder per Handy: 0177 777 8006

Ich bin kein Rechtsanwalt, daher kann ich nicht genau sagen, ob man eine zurückgenommene Kündigung wieder aufleben lassen kann. Wahrscheinlich bleibt nur eine erneute Kündigung zum nächst möglichen Termin. Wenn Sie wirklich sicher sind, dass Sie die Versicherung kündigen wollen.

Wurde die Versicherung vor 2 Jahren abgeschlossen? In den ersten Jahren nach Abschluss hat man normalerweise eh keinen Rückkaufswert, da zahlt man erstmal die Abschlusskosten.

Gruß

Christoph Altrogge

Mit diesem Produkt kenne ich mich nicht aus und kann Ihnen deshalb keine hilfreichen Auskünfte dazu geben. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Hallo, meine Email Addresse ist: [email protected]
Was ich noch erwähnen sollte: Ich arbeite in Holland, glaube da kann ich garnicht, in die Riesterrente oder ähnliches. Ich bin noch immer aufgewühlt von der „Beraterin“… Ich zahle also in die Holländische gesetzliche Rente.
bin 35, werde nächstes Jahr heiraten, Kinder sind nicht geplant.

mfg Dirk Verhoeven

Hallo,

das Ganze klingt eher nach ner Beitragsstundung, denn die BU entfällt, wenn keine Beiträge mehr fließen?

VG René

Sorry da kann ich ihnen gar nichts zu sagen. Ich kenn die Police und die Versicherungsbedingungen nicht. Sie sollten sich mit einem Mitarbeiter der AM zusammen setzten und sich diese Aussage schriftlich geben lassen bzw. genau erklären warum sie jetzt nichts und in einem weiteren Jahr alles zurückbekommen würden.

mfg

Guten Abend,

die Antwort wird etwas komplexer…

  1. halten Sie sich bitte in Zukunft von der DVAG, deren Beratern und deren Konzepten fern. Ich erlebe diese Firma seit 15 Jahren - ich kenne gerade zwei Berater von denen, die ich als seriös einstufen würde.

Die zwei großen Fragen sind: Wieso und wofür haben sie die vor einem Jahr abgeschlossen. Wieso wollen Sie die jetzt kündigen ?

Ob Sie die gleich kündigen oder jetzt ein Jahr freistellen und dann kündigen spielt keine Rolle. Da kein Geld mehr reinfließt, bekommen Sie auch trotzdem nichts raus. In der Police sind die Rückkaufswerte bei Kündigung und Beitragsfreistellung auf einer Seite weiter hinten dargestellt. Sie dürfen gern mal nachsehen. Selbst wenn nach 2 Jahren bei Rückkaufswert eine Zahl steht, dürfte nach 1 Jahr bei beitragsfrei eine 0 stehen. Das ist auch völlig logisch, weil BEI allen Lebensversicherungen nach ein/zwei Jahren lediglich die Gebühren des Vertrags bedient wurden, da kann noch nichts rauskommen. Auch bei 300 im Monat nicht.

Natürlich macht es finanziell keinen Unterschied, ob die BU weiterläuft oder nicht. Der BU-Baustein ist ein reiner Risikobaustein, da wird kein Kapital angesammelt, dass in den Rückkaufswert zählen konnte. Allerdings sollten sie tatsächlich über eine andere BU nachdenken. Die der AM ist sehr mittelmäßig für ihren Preis. Von den 3000 werden ohnehin die Gebühren abgezogen, so ein Vertrag ist KEIN Sparbuch !

Bei weiteren Fragen gern…

Candlejack

hallo unbekannt,

ich kenne die wunschpolice der am nicht.

Abschlusskosten werden in die Verträge einberechnet und daher erhält mann aus einem vertrag zum teil in den ersten Jahren nix.

Hallo,

BGH Urteil: mindestens 50% der eingezahlten Beiträge müssen bei Auflösung rückerstattet werden! 300 Euro ist ein Verstoß!.

  1. Ein Jahr warten bedeutet, dass die A+M mit dem Geld der Kunden arbeiten kann OHNE das der Kunde Rendite hat!
  2. In der aktuellen Situation sollte man nehmen was geht (also raus aus Geldwerten) und in Sachwerte investieren (Edelmetalle - Gold, Silber), um die kommende Währungsreform abzufedern.

Praktisch: AM darauf hinweisen und mit Anwalt oder LV-Doktor drohen. Ob es klappt ???

MfG
JOs

Hallo,
wer von der AM hat Dir das gesagt? Vermutlich der Vermittler/Vertreter. (Ihm geht es lediglich um die Provision). Es ist völlig egal, ob nach einem oder zwei Jahren gekündigt wird. Einen Teil bekommst Du nicht zurück. Z.B. anteilige Verwaltungskosten, steuerliche Vorteile, usw. Wenn Du den Vertrag nicht mehr willst, kündige ihn sofort.
Und im übrigen, lasse Dich nicht auf mündliche Aussagen ein. Schreibe denen, dann bekommst Du auch eine schriftliche Antwort. Und die ist zu 99,9% rechtlich richtig.

ALSO NOCHMALS, NICHTS MÜNDLICHES, N U R SCHRIFTLICH.

Wenn Du etwas in der Hand (und nicht im Ohr) hast, kannst Du immer etwas dagegen unternehmen. So z.B. eine Beschwerde beim Ombutsmann. Bei mündlichen Auskünften, wenn sie denn falsch sind, wird die Versicherung oder deren Vertreter die immer in Abrede stellen!!!
OK
Gruss, Egon

Hallo Buggy,

hier sind zwei Dinge klar zu trennen:

  1. Der Sparvorgang

Dass nach zwei Jahren bei einer Kündigung mehr ausgezahlt wird als nach einem Jahr, ist leicht nachzuvollziehen. Aber ist die Differenz auch höher als der zu zahlende Beitrag im zweiten Jahr? Das kannst Du vom Versicherer berechnen und dir zusenden lassen.

Von wem war denn der „gute Rat“. Etwa vom Vermittler? :wink:

  1. Die BU-Absicherung

Eine BU-Absicherung braucht fast jeder. Sie sollte gute Vertragsbedingungen haben und ausreichend hoch sein. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

„Hinterher“ wird die AM garnichts abziehen. Eine Versicherungdeckung kostet Geld und das wurde bereits abgezogen. Schließlich hättest Du in dieser Zeit krank werden können und hättest eine langjährige Leistung bekommen. Es ist wie bei einem Glas Bier: Austrinken oder verschütten … das Bier kostet in beiden Fällen das Gleiche!

Viele Grüße
oscar.

Hallo Buggy,

entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte!
Jedoch befand ich mich im Kurzurlaub :wink:

Es ist richtig, dass der Rückkaufswert bei Versicherungen (gerade Wunschpolicen!) im ersten Jahr fast bei Null liegt!
Ich kann dir nur raten, dir eine Aufstellung über deine Rückkaufswerte zukommen zu lassen, dort siehst du genau, wann du wieviel Geld bei Beitragsfreistellung zu erwarten hast.

Die BU ( ich nehme an, Beitragsbefreiung bei BU?!) kann dann auch stillgelegt werden, da ja aktuell keine aktiven Beiträge einfließen.

Sollte es eine selbstständige BU sein, muss du Dir überlegen ob du sie mit kündigen willst.

Würde ich dir nicht raten, bzw. mal vergleichen welche Gesellschaft bei BU ganz weit vorne liegt, zb Alte Leipziger (dort habe ich auch meine)

Lieben Gruß
Sina

Hallo Buggy 11544,

ich empfehle, auch wenn es sehr anstrengend wird, die Versicherungsbedingungen Deiner Police zu studieren. Notfalls suche ein Gespräch mit dem Versicherungsombudsmann. Ansprechdaten findest Du auch in Deiner Police. Zu diesem speziellen Vertrag kann ich leider nichts sagen, da ich die Tarifbedingungen nicht kenne. Für die Zukunft, lasse Dir Aussagen Deines Versicherungsvertreters schriftlich geben und von ihm unterschreiben. So hast Du später, wenn sich herausstellt, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen, einen Schadensersatzanspruch.
Imm allgemeinen hat man bei Kündigungen von Lenesversicherungen immer einen finanziellen Nachteil. Der Vermittler hat ein ca. 3 jähriges Stornohaftungsproblem. D.H. wenn ein Vertrag vor 3 Jahren gekündigt wird, muss er die Provision zurückzahlen. Ob sich das in Deinem Fall auch so darstellt, weiß ich nicht , aber vielleicht versucht Dein Vermittler mit der Hinauszögerung der Kündigung auch nur seine Provision u retten?. Klarheit findest Du nur in den Versicherungs- und Tarifbedingeungen Deines Vertrages.
MfG
r.-a.