Wunschticket nicht verfügbar - Strafe zahlen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgendendem Fall:

Ein Bahnunternehmen wirbt damit, Tickets im Zug (an Board) zu verkaufen. Ein Reisender sieht dies und steigt ohne Ticket in die Bahn. Er geht in der Bahn (an Board) an den Automaten und informiert sich über die Ticketkonditionen. Entsprechend der von der Bahn am Automaten im Zug bereitgestellten Informationen ist für den Reisenden eine Wochenkarte am günstigsten, da er für eine Woche die Bahn nutzen möchte. Leider werden in der Bahn (an Board) jedoch nur Einzeltickets angeboten. Somit müsste sich der Reisende nun ein Einzelticket ziehen, obwohl er sich noch am gleichen Tag nach dem Aussteigen aus der Bahn mit einer Wochenkarte am Schalter versorgen kann, die seine aktuelle Fahrt aufgrund des Kaufdatums theoretisch einschließt, zumal er bereits an diesem Tag weitere Fahrten plant. Der Reisende hätte also beim Ziehen eines Einzeltickets für die aktuelle Fahrt Mehrkosten, die er seiner Meinung nach nicht zu vertreten hätte.

Meine Frage: Kann die Bahn in dem Fall darauf bestehen, dass der Reisende ein Einzelticket kauft oder aussteigt und sich, nachdem er sich am Schalter eine Wochenkarte gekauft hat, in die nächste Bahn, welche erst eine Stunde später fährt, begibt?

Oder kann der Reisende sich auf die Werbung „Tickets in der Bahn“ (an Board) und die gleichzeitige Nichtverfügbarkeit der im regulären Angebot befindlichen Wochenkarte berufen?

Vielen Dank vorab,

Martin

Hi,

bei Betreten eines öffentlichen Verkehrsmittels benötigt man eine gültige Fahrerlaubnis. Je nach Verkehrsmittel kann man diese beim Betreten oder bei einem Typen der herum läuft auch nach dem einsteigen kaufen.

Innerhalb des Verkehrsmittels werden nur die „teuren“ Einfachtickets verkauft.
Alles was günstiger ist nur am Schalter.

Dies ist eine knallharte wirtschaftliche Überlegung und in unserer freien Marktwirtschaft ist das halt so. Also ein bissl im Voraus planen.
Unter der Annahme, dass jemand eine Woche im Voraus plant ist das ja auch kein Problem.

Also alles in Ordnung so.
Der Schaffner könnte sogar, weil der Kunde für die eine Haltestelle die er nun einmal gefahren ist keine Fahrerlaubnis hatte, entsprechende Maßnahmen einleiten oder den Kauf eines Eine-Haltestelle-Ticket erzwingen. Dass der Kunde aussteigen darf um ein günstiges Ticket zu kaufen halte ich für überaus freundlich.