Wurde bei rot geblitzt mit fremden auto doch

…er verweigere die bestätigung das er diese person war auf dem bild, da der fahrzeughalter ihm noch geld schuldet. (paar hundert eu) Er hatte zu dem zeitpunkt als er geblitzt wurde einen mütze auf. wenn er die bestätigung verneint das er diese person ist können sie es als handfester beweis benutzen wenn er eine mütze auf hatte und der fahrzeughalter muss für alles aufkommen???

Hi,

der Halter hat einen Anhörungsbogen oder Zeugenbefragunsbogen bekommen. Dort eintragen, und der Rest ist Sache der Bußgeldstelle.

Q-Gruß

Ist doch schon mal ein Hinweis, dass er überhaupt dazu befragt wurde, oder? Da es nicht sein Fahrzeug war?

Ich kapiere nur die Hälfte.

Also:
Wenn jemand bei ROT geblitzt wurde, dann bekommt zunächst der Halter einen Anhörungsbogen.
Den hat der Halter auszufüllen und zu unterschreiben, da füllt der Fahrer NICHTS aus (sofern nicht identisch mit dem Halter).

Der Halter kann nun sagen:

  • ich war es (dann bekommt er Bußgeld, Punkte, Fahrverbot)
  • ich war es nicht, aber der Fahrer war Herr Müller, Musterstraße 123, Musterstadt. Dann bekommt Herr Müller einen Anhörungsbogen. Dort wird Herr Müller dann wieder den Verstoß zugeben oder abstreiten können, die Identifikation erfolgt dabei ggf. durch Abgleich mit Ausweisfoto, Nachbarn, Polizeibesuch bei Herrn Müller oder sogar durch einen Gutachter, der ggf. dann an Hand der Ohrenform den Fahrer identifiziert
  • ich war es nicht und ich weiß nicht, wem ich den Wagen geliehen habe. Dann wird weiter ermittelt (Polizeibesuch zum Beispiel), das Verfahren eingestellt oder die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt (sehr ärgerlich!)