Ich bin völlig verunsichert und stelle meine Frage deshalb hier. Ich nahm an einer LTA Maßnahme von der DRV teil die aufgrund einer Krankheit abgebrochen wurde.
Ich habe noch 51 Tage Krankengeldanspruch,das meinte mein Krankenkassenberater am Telefon.
Ich bin seit dem 19.7. krankgeschrieben ,aktuell bis zum 03.9. und hoffe damit ich danach wieder fit bin.
Die Maßnahme wurde abgebrochen (09.08.) ,solange läuft Zahlung des Übergangsgeldes der DRV.
Vorher war ich auf einer Reha und danach krank geschrieben bis zum Anfang der LTA.
Der Herr von der Krankenkasse rief mich heute an und berechnete das Krankengeld vom letzten Übergangsgeld das eh schon wenig war.
Das wären am Tag 28,nochirgendwas Euro AM TAG!.
Wurde das Krankengeld so richtig berechnet?
Das Arbeitsamt (ALG1,wo ich noch über ein halbes Jahr Anspruch hätte) informierte ich bereits und sie meinten die Krankenkasse springt eben die 51 Tage ein.
Wenn ich wieder fit bin,soll ich mich bei Ihnen melden,sie hat es aber notiert und vermerkt.
die Berechnung ist grundsätzlich falsch.
Wird Übergangsgeld zwischenzeitlich gezahlt in einer fortlaufenden AU, dann ruht der vorherige Anspruch auf Krankengeld nur gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V:
Dies bedeutet, das er nicht endet bei Beginn des Übergangsgeldes und somit auch nicht neu entsteht, wenn das Übergangsgeld endet und die AU fortbesteht.
Deswegen bleibt die alte Berechnungsgrundlage gem. § 47 SGB V.
Ein Berechnen mit neuer Berechnungs- bzw. Bemessungsgrundlage wäre absolut rechtswidrig.
„Der Herr von der Krankenkasse“ muß sich fragen lassen, ob er überhaupt ausreichend qualifiziert ist bzw. beim Thema Krankengeldberechnung tief geschlafen hat oder ob er hier mutwillig bzw. grob fahrlässig falsch rechnet.
Also nochmal zusammen fassend:
-War erst auf einer 5 wöchigen Reha
-danach Krankengeld bis zum Beginn der LTA Maßnahme
-war in einer beruflichen LTA-Maßnahme-
-diese wurde abgebrochen da das Ziel nicht erreicht werden kann laut dem Maßnahmeträger einen Job zu bekommen wegen der Krankheit-
-war in der Maßnahme schon krank geschrieben vom 19.7. bis heute und generell bis zum 03.09.
-Abbruch der Maßnahme war der 09.08.
Der Sachbearbeiter von der Krankenkasse rief mich an damit er das Geld vom Übergangsgeld aus berechnete und es sehr wenig ist (28 Euro rum am Tag).
Wenn das nicht rechtens ist werde ich Widerspruch einlegen.
Hallo,
das ist echt starker Tobak, nämlich insofern, als Anspruch auf Krankengeld nur dann ruhen kann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und meines Wissens liegt bei einer beruflichen Reha nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit vor.
Sicher habe ich dann beim Thema Anspruch Krankengeld auch geschlafen
Gruss
Czauderna
Hallo,
ja, und solche Fälle gibt es sehr häufig, zumal eine berufliche Maßnahme mit Übergangsgeldbezug nur dann beginnt, wenn keine attestierte Arbeitsunfähigkeit (mehr) besteht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
na ja, wenn die Berechnung nach dem Übergangsgeld erfolgt, dann wird die Höhe schon stimmen.
Krankengeld hat eine „Lohnersatzfunktion“, soll also in etwa das Einkommen ersetzen, dass vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde und das war eben das Übergangsgeld während der beruflichen Maßnahme.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für eure Antworten, jetzt bin ich auf jeden Fall beruhigter als vorher, vielleicht antwortet ja Abarracin auch noch einmal wegen dem Widerspruch.
ja, das mag „starker Tobak“ sein. Aber der Ruhenstatbestand für Krankengeld des § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Anlässen von Übergangsgeld.
Zahlung von Übergangsgeld läßt den laufenden KG-Anspruch immer ruhen und er lebt nach Beendigung der Reha-Maßnahme wieder auf, wenn er noch nicht ausgeschöpft ist.
Und nach der Schilderung des UP zu den Abläufen ist für mich kein seriöser Tatbestand erkennbar, der eine Neuberechnung des KG auf dann niedrigerer Bemessungsgrundlage rechtfertigen würde.
Ich hatte übrigens so einen Fall letztes Jahr als ehrenamtlicher Richter und die betreffende KK hat schnell eine Anerkenntnis erklärt, als mein hauptamtlicher Richter ihr dargelegt hat, warum er das Verhalten der KK für rechtsmißbräuchlich hielt.
Hallo Wolfgang,
das würde ja bedeuten, dass wir in der Vergangenheit in solchen Fällen immer falsch berechnet haben und gleichzeitig zu viel Krankengeld gezahlt haben, denn wenn die Bezugszeiten von Übergangsgeld bei beruflichen Maßnahmen gleichzeitig ein Ruhen des Krankengeldes auslösen, dann müssen ja diese Zeiten auch auf den Gesamtanspruch von 78 Wochen angerechnet werden.
Wenn ich weiter überlege, wird die Zeit des Übergangsgeldbezuges demnach auch als Arbeitsunfähigkeit gewertet.
Auch der von mir verlinkte Beitrag bei Haufe wäre rechtlich so nicht haltbar - Interessant.
Gruss
Günter