Wurde der Mietvertrag um 5 Jahre verlängert?

Der erste Gewrbemietvertrag für ein Bürogebäude wurde am 26.02.1992 zum 01.03.1992 bis zum 01.03.2002 geschlossen.

Der Folgevertrag wurde am 25.06.2001 für ein gesamtes Bürogebäude abgeschlossen.

Im § 2 über die Mietdauer ist folgendes festgehaltenen:

"Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2002. Der Mietvertrag wird für die Dauer von zehn Jahren geschlossen und endet am 28.Februar 2011. Er verlängert sich jeweils um fünf Jahre, falls er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird.

Bis zum 28.12.2010 wurde weder eine schriftliche Korrektur gemacht noch wurde darüber nicht gesprochen.
Kann man davon ausgehen, dass sich die Mietdauer um 5 Jahre verlängert hat, da bis Ende Februar 2010 nicht gekündigt wurde. Weiter war der Mieter interessiert, dass man im gesamten Gebäude Aussenjalusien anbaut werden, was im Frühling 2010 geschieh. Am 28.12.2010 hat der Mieter erkläert, dass sich hier um ein Tippfehler handelt und der Mietvertrag am 28.12.2012 endet. Kann man diesen Fehler, den bisher Niemand bemerkt hat, auch als ein Rechenfehler bezeichnen, in dem der Mietvertrag für neun Jahre bis zum 28.02.2011 geschlossen wurde.

Wann kann der Mieter kündigen? Hat sich die Mietvertragdauer verlängert?

Vielen herzlichen Dank!

Jola Pechner

Hallo.

Es gilt zunächst das, was die Parteien vertraglich vereinbart haben. Ergeben sich Diskrepanzen zum tatsächlich Gewollten (Rechenfehler, Tippfehler) etc. gilt das, was die Parteien bei Vertragsabschluss tatsächlich vereinbaren haben wollen. Wenn man mit Hilfe des übrigen Schriftverkehrs oder mit Hilfe von Zeugenaussagen nachweisen kann, das tatsächlich etwas anderes gewollt war, als schriftlich niedergelegt wurde, dann gilt der damalige Parteiwille. Entscheidend ist, ob der Nachweis, dass etwas anderes gewollt war, gelingt oder nicht.