Wurde fotografiert bei Verkehrsverstoß

Ich bin vorhin durch eine Baustelle gefahren (zahlreiche andere Autos auch). Dabei wurde ich sehr auffällig von einem Rentner + Frau fotografiert. Ich ahne schon das ein Bußgeld folgen könnte wenn dieser Hobbysheriff mich meldet.

Sollte es dazu kommen, dann zahle ich die Strafe natürlich.
Wie verhält es sich jedoch mit dem Foto. Kann ich den Rentner anzeigen zwecks Recht am eigenen Bild und deren Veröffentlichung?

Ist als Beweis meineserachtens ungültig als Beweis

Entschuldigung war eben daneben mit meiner Antwort. Dieses Photo ist als Beweis nicht gültig

Servus,

gibt es dafür auch sowas wie Begründungen, Rechtsquellen oder sowas?

Schöne Grüße

MM

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Ich nehme an, diese Baustelle war gesperrt (Zeichen 250)? Dann gilt:

141 Vorschriftswidrig Fußgängerbereich (Zeichen 239,
242.1, 242.2) benutzt oder ein Verkehrsverbot
(Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) nicht beachtet

141.2 mit den übrigen Kraftfahrzeugen der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 25 €

Falls etwas kommt, solltest du vielleicht einfach zahlen.

Doch, es dient als Erinnerungshilfe für die Zeugen „Rentner und Frau“.
Ähnlich einem Notizblock wo man Kennzeichen, Datum und Uhrzeit und vielleicht auch Angaben zum Fahrer notiert hatte.
Denn es ist doch letztlich die Zeugenaussage die einen möglichen Verkehrsverstoss bekannt macht und ein Verwarngeldverfahren auslöst.

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Mir geht es nicht um das Zahlen oder nicht. Es geht mir darum das diese Person ein Foto von mir macht und mit der Übergabe ans Ordnungsamt dieses Bild veröffentlicht. Ich glaube kaum das eine Veröffentlichung ohne mein Einverständnis rechtens ist.

Dann glaubst du falsch:

"Fast drei Viertel aller Anzeigen zu Verkehrsdelikten im Landkreis
Osterode, die sich nicht um Tempoverstöße oder rote Ampeln drehen,
kommen von einem als „Knöllchen-Horst“ bekannten Frührentner: 14,7
Anzeigen hat Horst Nilges damit pro Tag gestellt. (…)

Nur in 30 Fällen, in denen auch Beweisfotos vorgelegt wurden, seien
Verfahren gegen die von „Knöllchen-Horst“ angezeigten Verkehrsteilnehmer
eingeleitet worden, sagte Geißlreiter. Tatsächlich schreibt Nilges aber
unter jede seiner Anzeigen, dass für den Fall des Bestreitens Fotos vorlegt werden könnten. Warum also nicht jeder Anzeige nachgegangen wird, ist bisher offen geblieben." http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Knoellchen-Horst-stellt-rund-15-Anzeigen-pro-Tag-in-Osterode

Hallo!

Rentner + Frau … Hobbysheriff … lauter Mutmaßungen. War bestimmt eine Zivilstreife ; -)

Ist eine gute Idee zum Umgang mit dem nächsten Blitzerfoto.

Amüsierte Grüße
Wolfgang

Naja da ja das Bild weder veröffentlicht wurde oder werden wird, wirst du mit einer Anzeige oder Klage (wäre angebrachter, wenns denn uberhaupt angebracht wäre) vermutlich abblitzen.
Besser wäre eine Klage, dann kostets dich richtig Lehrgeld.
Vermutlich wird nur das Auto samt Kennzeichen erkennbar sein, somit fällt das Recht am eigenen Bild sohin auch weg, es sei denn dein Auto hat Persönlichkeit..
Hast du mit deinem Auto schon gesprochen ob es eine Anzeige oder Klage einbringen will?
OL

das ist unsinn. das ordnungsamt ist keine öffentlichkeit.

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bist du immer noch. deine antwort ist schlicht unsinn. selbstverständlich ist das bild ein beweis.

Das privat aufgenommene Bild hat nicht den Beweiswert wie das vom Amt. Könnte manipuliert sein, wird vor Gericht nicht anerkannt, falls was doch kommen sollte, erfolgreich Einspruch einlegen, hatte ich auch mal grins

Weil offensichtlich niemand einen Denunzianten will. Er verursacht viel Arbeit,stiftet Unruhe unter den Betroffenen, seine Arbeit wird nur von wenigen geschätzt, da greift man nach jedem Strohhalm, drumrum zu kommen. Kein Foto … also aussichtslos! Er sagt, er hat eins … dann warten wir mal, bis er es schickt.

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Hallo,

Um welche Art von Verstoss soll es denn gehen? Unerlaubtes Befahren einer bestimmten, gesperrten Strecke mag man so nachweisen können, aber sonst? Wenn Dein Auto kein Head-Up-Display hat, das die spiegelverkehrte Geschwindigkeit an der Frontscheibe von außen sichtbar macht, kannst Du mir gern mal erklären, wie man einen Geschwindigkeitsverstoss mit einem einzelnen Foto nachweisen möchte. Oder haben die beiden eine Streckenmessung mit Stoppuhr gemacht oder von einer bestimmten Vergleichsstrecke ein Video? :wink:

Gruß vom
Schnabel

Natürlich kann das Foto verwendet werden.
Und da die Behörde es auch nicht veröffentlicht, liegt auch kein Verstoß wg. „Recht am eigenen Bild“ oder ähnlichem vor

Ändert aber nichts an der Tatsache dass Fotos von Verkehrsverstössen (ausser Tempo und Rotlichtverstoss) beim O-Amt ein zulässiges Bewismittel sind.

Dass der Typ dringend eingewiesen gehört ist mir auch klar, spät. seitdem er mal einen Rettungshubschrauber wegen „Falschparken“ angezeigt hat.

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Servus,

der Einspruch ist das Rechtsmittel im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren im Steuerrecht.

Schöne Grüße

MM

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das ist leider das einzige, was von deiner antwort übrigbleibt. es gibt hier wie sonstwo keinen ‚beweiswert vom amt‘ und was du mal irgendwann irgendwo hattest kannst du dir getrost irgendwohin stecken - das hat in keinerlei hinsicht irgendeinen wert als ersatzargument.
ein richter ist in der würdigung der beweise frei. das foto existiert. es gibt genau gar keinen hinweis auf eine fälschung. es gibt genau gar keinen hinderungsgrund, es auch als beweis zu verwenden.

du liegst komplett daneben!

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Es gibt sogar eine App dafür und ein Onlineservice der Polizei, dort kann man das „Beweisfoto“ direkt mit hoch laden.
Hab ich selbst schon genutzt :smile:
Daher sehe ich schwarz für Dich/Euch.