Wurde Freigestellt vom Arbeitgeber und zeitkonto?

Guten abend,

ich habe mal ne frage. Ich war über die zeitarbeitsfirma Con-Log von 2.11.11 bis zum 2.3.12 in einem betrieb tätig. Ich hatte eine Arbeitsvertrag vom 2.11.11-31.10.12 aber ich wurde nach 5 Monaten entlassen weil ich nicht mit den läuten dort klar kam. Ich habe meine kündigung/freistellungsschreiben am 2.3.bekommen persönlich, und da steht dass ich freigestellt sei und jetzt ne kündigungsfrist habe von 2 wochen also bis zum 16.3. und dass in der zeit von meinem Zeitkonto ausbezahlt werden solle. Ich habe laut letztem stand, 82 überstunden und 8 urlaubstage. am 3.3. habe ich mich krankschreiben lassen und habe es per einschreiben geschickt. Da bekomme ich einen anruf von meiner Zeitarbeitsfirma und da sagen die mir " Ja wir haben ihr krankschreiben bekommen, aber sie waren spät mit dem krank machen weil lt. Tarif igz, wenn ein krankschreiben nach erhalt des kündigungs abgegeben wird sei es ungültig und dass ich garnichts ausbezhalt bekomme vom zeitkonto. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen wie ich handeln muss? Das sind ca. 1000€ die da liegen. Hilft mir bitte…

mfg

nehmen Sie sich einen Anwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

das ist ja alles sehr kurios! Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ich glaube nicht, dass das alles so korrekt ist! Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten; eine Erstberatung ist nicht teuer!
Ich habe so den Eindruck, das die Zeitarbeitsfirma da eine miese Nummer abzieht!

Gruß

G. Maßberg

Hallo Terhis 45,

zwischenzeitlich solltest Du Deine „letzte“ Lohnabrechnung von der Zeitarbeitsfirma erhalten haben.

Nach Deiner Schilderung muß die Lohnabrechnung folgende Positionen zu Deinen Gunsten enthalten:

a) Arbeitlohn für den 1. +. 2. 03. 2012
b) Lohnfortzahlung vom 03. bis 16. 03. 2012
c) Auszahlung des Arbeitszeitkontos mit 82 Stunden
d) Urlaubsabgeltung mit 8 Tagen, etwa 64 Stunden

Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, empfehle ich eine Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der für Dich eine LEISTUNGS-Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt.

Ohne Anwalt musst Du persönlich zum Arbeitsgericht gehen. Dort gibt es einen „Rechtspfleger“, bei dem Du Deine Klage mit den vier vorgenannten Punkten zu Protokoll geben kannst.

Wenn es so ist, wie Du es geschildert hast, sind Deine Ansprüche unstrittig!

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

Hallo,
es ist leider tatsächlich richtig: wenn Zeiten, in denen Stundenguthaben durch Freizeit ausgeglichen werden, mit Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, die Freizeit als genommen gilt. Die Stunden werden nicht auf das Zeitkonto zurück übertragen. Wenn Sie am Ende der Kündigungsfrist noch ein Guthaben auf Ihrem Zeitkonto haben, muss Ihnen das ausgezahlt werden.
Viele Grüße,
Maria

Hallo, was die zeitarbeitsfirma dir da erzählt stimmt natürlich nicht. Ich war auch einmal bei einer ZA mit IGZ Vertrag tätig, als die mir gekündigt haben hab ich mich auch einen Tag später krnak schreiben lassen und diese Krankheitstage ausbezhalt bekommen zzgl. gutstunden und urlaubstage! eigentlich dürfen die gutstunden nur ausbezhalt wrden wenn DU damit einveratanden bist die müssten dich bis zum Ende in einer einer anderen Fa. unterbringen. An deiner Stelle würde ich zum anwalt gehen.

Servus,

hier hast du mal den Tarifvertrag
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/pdf/Elkat/T…

also wenn ich den Tarifvertrag richtig verstanden hab, haben die recht und du die A…-karte gezogen. Hat wohl nichts mit der Kündigung zutun, sondern mit der bereits erteilten freistellung. Lies aber selber nochmal. Ich glaub unter Manteltarifvertrag unter 3.2 war es.

Greetz Nordi

Hallo,

zum Inhalt des Tarifvertrages kann ich nichts mitteilen, da mir dieser unbekannt ist. Schaue mal in deinen Arbeitsvertrag, was zum Thema Kündigung, Kündigungsfrist, Freistellung von der Arbeit usw. geregelt ist. An diese Dinge muss sich der AG halten.
Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder jeweils zum 15. des Monats. Ich kann mir nicht vorstellen, das der Tarifvertrag schlechtere Bedingungen vorsieht.
Es ist (teilweise) üblich, das gekündigte Mitarbeiter von der Arbeit unter Anrechnung des Zeitkontos bzw. Urlaub freigestellt werden. Sollte danach noch „Guthaben“ bestehen, wird dies i.d.R. ausbezahlt.
Gruß Svalroph

Danke an alle die mir weitergeholfen haben. Vielen vielen dank, ich habe mich von einem anwalt beraten lassen und leiter muss ich sagen dass die 2 wochen vom zeitkonto ausbezahlt werden und die reststunden die dann bleiben und die urlaubstage normal ausbezahlt werden. Vielen vielen dank dass ihr mir weitergeholfen habt.

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag:
Ich würde auf jeden Fall nachprüfen, ob das wirklich so in dem Tarifvertrag steht - kann ich mir nämlich kaum vorstellen.
Also: Tarifvertrag besorgen und nachschauen.
Und ich würde auf jeden Fall den Anspruch auf den Betrag - bitte exakte Summe ausrechnen (brutto)! - SCHRIFTLICH PER EINSCHREIBEN GEGEN RÜCKSCHEN geltend machen.
Für alles Weitere bitte unbedingt mit Ihrer Gewerkschaft sprechen (ich hoffe doch, Sie sind Mitglied?) oder Anwaltskollegin / - kollegen aufsuchen!
Und VORSICHT: Es gibt meistens WIRKSAME arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen!
Also SCHNELL geltend machen!
Viel Glück!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo
ich denke das ist totaler Blödsinn von der Firma.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Tarifvertrag geregelt ist, dass man wenn man nach dem Kündigungsschreiben krank ist, dies nicht gelte.
Ich denke Du bekommst dann als Abgeltung auch die Überstunden bezahlt. Allerdings könnte eine Urlaubsabgeltung nicht greifen, wenn man bis zum letzten Tag der Kündigung krank geschrieben ist.
Frage aber bitte einen Anwalt oder Klage beim Arbeitsgericht.
MFG
Marcjue

hallo,
einen Fachanwalt für Arbeitsrecht umgehend und das Problem sachlich darlegen, damit dieser den juristischen Weg, notfalls über das Arbeitsgericht einleiten kann.
Die meisten Zeitarbeitsfirmen sind für mich unseriös.
LG
SN

Hallo Terhis,
danke für Deine Anfrage.
Ja, wie sich die Sache so darstellt, sollst Du hier anständig über den Tisch gezogen werden. Eine Kündigung mit Aufrechnung des Arbeitszeitkontos ist schon mal nicht rechtens.
Da diese Angelegenheit doch sehr komplex ist, läßt sich soetwas nicht einfach beantworten.
Ich schlage Dir vor einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Solltest Angst vor den Kosten haben, brauchst Du nicht. Da ich davon ausgehe, dass Du kein großes Vermögen hast, hast Du Anspruch auf Prozesskostenkilfe. Den Antrag erledigt der Anwalt für Dich.
Also kosten Dich Anwalt und evtl. Gericht nichts.
Mach das und viel Glück dabei.
Kaktus*1

Hallo,

sie müssen den Tarifvertrag genau lesen, wenn da steht was der Arbeitgeber sagt, dann haben sie schlechte Karten, sonst müsen sie beim Gewerkschaft nachfragen.

Gruß
Marinel1

Leute vielen dank für euro hilfe, ich habe alles ausbezahlt bekommen von der za firma. Mein anwalt hat nichts getahn, plötzlich sehe ich 837€ auf meinem konto. ich war so frooh :smile:

danke für alles