Wurde geblitz mit 33km/h zu schnell

Brauche euren Rat!! ich wurde in der 30er Zone geblitz und war 33km/h zu schnell. Dazu kommt es dass ich noch in der Probezeit bin. Da das Auto auf mein Vater angemeldet ist, hatte er ein schreiben bekommen und als ers sich nicht meldete , bekam ich eine Woche später auch eines.

ich fange ab septemebr eine ausbildung an und bin auf das Auto angewiesen.

meint ihr es würde gehen, wenn er sich dafür opfert?

was kommt dann alles auf ihn zu ?

Schon nach dem Problem gegoogelt? Unter dem Stichwort „Bußgeldrechner“ wird die Strafe ausgrechnet und Hilfen um diese zu „mildern“.

Gruß Ulli

Es tut mir leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen!

Gabi

Hallo Herr Ahnungslos,

33 zu schnell in einer 30er-Zone und dann noch in der Probezeit - tschja, da kann man nur den Daumen drücken, dass Vatter das übernimmt. Ob man auf den Führerschein angewiesen ist, oder nicht, das kratzt keinen. Man hat aber oftmals die Möglichkeit ein Fahrverbot im Urlaub zu absolvieren.

Habe etwas im Netz gefunden:

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 33 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


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Hey, du hast Post bekommen! Dein Bild ist auf dem Foto! Die Suppe mußt du selber löffeln. Dein Daddy kann dich nicht raus boxen.
Außer Geld löhnen, darfst du wohl für 1 Monat nicht selber fahren,kannst dir den Monat aber raussuchen.
Ob du deinen Arbeitgeber davon erzählen willst, mußt du selbst entscheiden, es gibt dafür gute Gründe aber auch Gründe die gagegen sprechen.

Hallo Herr Ahnungslos,
was auch immer dich geritten hat mit 63km/h durch eine 30er Zone zu rauschen, immerhin gibts die ja nicht umsonst (Schule, Kinder, Lärm, Sicherheit, etc.)…
Nun ja?!?!
Warum hast du eigentlich Post bekommen? Bist du auch als Fahrer eingetragen?
Also, pass auf: Bei einem Bekannten von mir gabs einen ähnlichen Fall, ging allerdings nur um eine kleinere Geldstrafe. Die Erklärung war damals so, dass in der Regel der Fall immer beim zuletzt Angeschriebenen liegt, d.h. momentan musst du nachweisen, dass du nicht gefahren bist. Das dürfte schwer werden, zumal es ein Bild gibt, du Anfänger bist und daher genau hingesehen wird! Dein Vater hätte dir nur helfen können, wenn er sich gleich gemeldet hätte. Nachträglich anzumelden, „Ach so, ich bin doch gefahren“, dein Daddy in großen Ehren, geht soviel ich weiß leider nicht mehr. Über die Strafe wurde schon richtig hier berichtet. Ob es eine 30er Zone, oder 50er Zone war spielt Gott sei Dank für dich keine Rolle mehr. Rechtlich gibt es nur noch innerorts und Höchstgeschwindigkeit!
Wenn du schon ordentlich Gas geben zu glauben meinst würde ich in Zukunft schauen, unter der magischen Grenze von 20 km/h Überschreitung zu bleiben, dann hast du diese (teuren, nervigen) Probleme nicht mehr! Mit etwas Glück und Entgegenkommen seitens der Staatsgewalt kannst du die Zeit in der du den Lappen abgibst selbst bestimmen. Die ersten Ferien am Meer zu verbringen ist dann zwar gestorben, aber man muss sich nicht gleich im 1. Lehrjahr so eine Blösse geben :wink:
Hoffe dir geholfen zu haben,
Grüße, d.asturias