Hallo liebe Experten,
Im August 2010 mietete ich eine kleine Wohnung von einem privaten Vermieter an. Bevor ich den Mietvertrag unterschrieb, sagte ich, dass ich die Absicht habe länger (mindestens 10 Jahre) zu mieten. Der Vermieter sagte, dass er das auch sehr begrüße. Die Wohnung war eine Raucherwohnung und enthielt u.a. textilen Fußbodenbelag. Der Vermieter lehnte einen neuen Fußboden ab. Ich wies ihn darauf hin, dass der textile Belag schon 10 Jahre alt sei und er erneuert werden müsse, aber wenn ich 10 Jahre wohnen bleiben könne, würde ich ihm mit den Kosten entgegen kommen.Ich übernahm die Fußbodenkosten, bezahlte die Handwerker, beaufsichtigte die Bauarbeiten und und und (Ich steckte über 6000€ in die Wohnung)…Ende August 2010 (14 Tage nach meinem Einzug!)kam der erste Makler mit einer Kaufinteressentin.Ich rief meinen Vermieter an und erinnerte ihn an unsere Absprache. Er versicherte mir, dass er nur zur Kapitalanlage verkaufen wolle.Ich sagte ihm, dass es für mich so unzumutbar sei und ich sofort wieder ausziehe und sagte ihm, dass ich ihm dann die Kosten insgesammt in Rechnung stelle. Er sagte, dass er die Wohnung doch nicht verkaufe…& Wochen später fand ich meine Wohnung als Top Immobile und Tagesschnäppchen im Internet.Beworben wird sie u.a. mit dem neuen Fußboden .Gerade ist wieder eine Interessentin da gewesen. Mir wird vom Maklerbüro immer gesagt, es sei doch „nur zur Kapitalanlage“, aber …Die heutige Interessentin hat Interesse und sprach auch gleich von Eigenbedarf. Ich fühle mich arglistig getäuscht. Was habe ich für Möglichkeiten? Muss ich damit rechnen innerhalb von 3 Monaten wieder auszuziehen? (Ich habe einen Standartmietvertrag)
Eigentlich habe ich vor zu einem Anwalt zu gehen! Könnte ich die Kosten für den nun erneut notwendigen Umzug dem alten Vermieter in Rechnung stellen?
Ich wäre Euch sehr dankbar für einen Tipp. Danke
Hallo aus Betrnburg,
ich nehme hier grundsätzlich jede Anfrage ernst. Ihre lässt mich der unglaublichen Rechtsausfasung wegen, schon schmunzeln.
NEIN, nach den Schilderungen
- liegt keine arglistige Täuschung vor
- besteht kein Rechtsanspruch
Nutzer fremden Eigentumes (Mieter) sind nicht rechtlos, haben keine Narrenfreiheit und Besichtigungen in zumutbaren Abständen und nach Absprache zu dulden!
Schöne Schnee- und Winterfreuden wünscht der Bernburger
Hallo Bernburger,
Danke für die schnelle Antwort. Ich meinte es SEHR ernst.
Es gab mündlich ganz klare Absprachen mit dem Vermieter:
1.Er vermietet NUR langfristig!
2. Er ist sich bewußt, dass er als Vermieter den Fußboden erneuern musste ( Amtsgericht Köln AZ: 213 C 501/97).
Und nur aufgrund der ersten Aussage mietete ich die Wohnung an und übernahme alle Kosten, weil ich davon ausgehen konnte, dass sich die Investition für mich lohnt. Ich bekam dafür keinerlei Mietminderung, aber er erhöhte den Kaufpreis.
Mir ist bewußt, dass ich Besichtigungen dulden muss und ich tue es auch, aber ich bin beruflich viel unterwegs und benötige die Wohnung als Rückzugsraum. Das ist sie aber garnicht- selbst an meinem Geburtstag standen die Makler vor der Tür…Wohnqulität Null!!!
Mit den Schee und Winterfreuden hält es sich in Grenzen, da ich das Bett hüten muss, aber trotzdem Grüße nach Bernburg und Danke für die schnelle (leider entmutigende) Antwort
Auch wenn Sie meine „unglaubliche Rechtsaufassung“ erstaunt, werde ich trotzdem nicht jedem Menschen misstrauisch gegenübertreten und alles schriftlich regeln. Es geht wohl eher um Recht und Moral…und juristisch ist naürlich alles „sauber“- das ist mir bewußt…
Habe übrigens vor 2 Wochen wunderbar im Bernburger Kloster gefeiert…
Hallo nach …
Amtsgericht Köln AZ: 213 C 501/97 ist Einzelfallentscheidung. Dagegen haben die Urteile des OLG Hamm speziell in Mietrechtssachen, bundesweite Entscheidungskraft
Mündliche Verträge (auch Wohnungsmietvertrag), gelten wie schriftliche aber: es hat schon seinen Grund, das bestimmte Verträge notariell beglaubigt werden müssen.
Hoffnungsvolle Optimisten verlieren schon mal bei skandalösen Fehlurteilen deutscher Gerichte, den Glauben an den Rechtsstaat.
Ich weiß jetzt nicht was vor 14 Tagen im Kloster Bernburg los war, bin natürlich am 11.12.2010 zur Klosterweihnacht (ab 12.30 Uhr) wieder dort.
Verbindliche Zeitmietverträge sichern, da sich an mündliche Absprachen erfahrungsgemäß später kaum jemand erinnert.
Gruß aus Bernburg
Hallo Bernburger,
Danke für die (immer noch nicht ermutigende:smile:)Nachricht. Doch da ich ein hoffnungsloser Optimist bin, lasse ich mich nicht entmutigen…
Wir haben im Kloster der Geburtstag meiner Freundin ganz groß gefeiert…war einfach toll!
Viel Spaß am 11.12. und Entschuldigung: ich komme aus Dresden, hatte ich gestern vergessen
Hier scheint die Sonne und ich stapfe jetzt tapfer durch den Schnee, trotz kranksein muss ich im Dienst einige Unterschriften erledigen
Danke nochmal: ich werde also keinen Anwalt einschalten und mich ganz ruhig verhalten: wird schon werden!
Ronja
Ohne eine schriftliche Vereinbarung sieht´s wohl schlecht aus…
aber 6000,- für eine Fußbogen sind schon sehr hoch gegriffen, da sind doch wohl noch andere Leistungen drin.
Am besten, nochmal das Gespräch mit dem Besitzer suchen.
Ansonsten: Augen zu und ANWALT!!!