Hi,
ich weiß nicht ob ich geblitzt worden bin. Bin heute auf der mittleren Spur einer Autobahn gefahren, es befand sich ein Auto mit gleicher Geschwindigkeit vor mir sowie ein Auto mit etwas niedrigerer Geschwindigkeit neben mir. Als ich den weißen Blitz gesehen habe befand ich mich etwa 10-20 meter vor dem Blitzer und das Auto das neben mir fuhr ist durch die geringere Geschwindigkeit inzwischen ein kleines Stück weiter hinten gewesen.
Was glaubt ihr wurde ich geblitzt? Es sind wohl etwa 30 km/h zu viel gewesen, kann man da noch irgendwie Einspruch erheben?
Was glaubt ihr wurde ich geblitzt? Es sind wohl etwa 30 km/h zu viel gewesen, kann man da noch irgendwie Einspruch erheben?
LOL!
Natürlich kann man da Einspruch erheben. Da spricht ja gar nichts dagegen.
Also gegen den Fakt 30 km/h zu schnell gefahren zu sein? Das erscheint mir ebenso lachhaft wie gegen den Schneefall Einspruch einlegen zu wollen. DerUP hat ja hier selber gesagt, dass er ungefähr soviel zu schnell war. Und will jetzt dagegen Einspruch einlegen. Das ist von dr Argumentation her irgendwie schief.
Natürlich kann man da Einspruch erheben. Da spricht ja gar nichts dagegen.
Also gegen den Fakt 30 km/h zu schnell gefahren zu sein? Das
erscheint mir ebenso lachhaft wie gegen den Schneefall
Einspruch einlegen zu wollen. DerUP hat ja hier selber gesagt,
dass er ungefähr soviel zu schnell war. Und will jetzt dagegen
Einspruch einlegen.Das ist von dr Argumentation her irgendwie
schief.
von dieser schiefen Argumentation leben leider nicht wenige Rechtsanwälte. Vielleicht stand das Blitzgerät nicht wie vorgeschrieben am Straßenrand, vielleicht hat ein zweites Fahrzeug den Blitz ausgelöst, vielleicht stand das Gerät zu knapp hinter dem Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung usw. Beim Führerschein und beim empfindlichsten Organ des Menschen (Portemonnaie) hörte für viele das Schuldbewußtsein auf.
von dieser schiefen Argumentation leben leider nicht wenige
Rechtsanwälte. Vielleicht stand das Blitzgerät nicht wie
vorgeschrieben am Straßenrand, vielleicht hat ein zweites
Fahrzeug den Blitz ausgelöst, vielleicht stand das Gerät zu
knapp hinter dem Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung usw.
Beim Führerschein und beim empfindlichsten Organ des Menschen
(Portemonnaie) hörte für viele das Schuldbewußtsein auf.
Du hast nocht nicht den entscheidenden Punkt des Einwands verstanden:
Man kann nicht gegen einen vorhandenen Verkehrsverstoß Einspruch einlegen, sofern er stattgefunden hat, sondern allenfalls die Beweiskraft der Feststellung dieses verstoßes anzweifeln und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Im übrigen gebe ich dir recht. Hätten die Leute beim erwischt werden nur ebensoviel Schneid wie beim rasen. Aber beim Bußgeld erwischt es einen halt selbst, während beim rasen die Chance (bzw. die Vorstellung) besteht, dass man allenfalls jemand anderen totfährt.
Natürlich kann man da Einspruch erheben. Da spricht ja gar nichts dagegen.
Also gegen den Fakt 30 km/h zu schnell gefahren zu sein? Das
erscheint mir ebenso lachhaft …
Eben. Ich finde das ganze Posting nur witzig (ist ja auch Fasching). Aber es spricht nichts dagegen, dass man noch mehr Zeit investiert und vielleicht die Rechnung auch noch ein wenig erhöht. Einspruch kann man immer erheben, auch gegen Schneefall (Össis dürfen auch gegen Eis, siehe weiter unten). Ob’s was hilft, habe ich ja nicht gesagt. Aber man kann gut am Stammtisch darüber erzählen (oder im Forum).
Hätten die Leute beim erwischt
werden nur ebensoviel Schneid wie beim rasen. Aber beim
Bußgeld erwischt es einen halt selbst, während beim rasen die
Chance besteht, dass man allenfalls
jemand anderen totfährt.
Das musste ich jetzt einfach nochmal fett markieren.