Hallo Leute,
im Kollegenkreis haben wir im Zusammenhang mit dem „Kannibalen von Rothenburg“ erörtert, dass der Kannibale nicht wegen Kannibalismus verurteilt wurde, sondern wegen anderer Delikte. Und zwar deswegen, weil es kein Gesetz gegen Kannibalismus in Deutschland gibt.
Wir stellten uns die Frage, ob der Gesetzgeber inzwischen reagiert hat. Anscheinend nicht, denn das wäre doch durch die Presse gegangen. Aber vielleicht haben wir das übersehen.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob Kannibalismus überhaupt gesetzlich verboten werden muss, denn in der Regel dürfte zu einem hohen Strafmaß die Gesetze für Mord, Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Selbstmord ausreichen. Aber was wäre denn der Kannibalismus, juristisch betrachtet, wenn jemand einen Toten isst, der eines natürlichen Todes gestorben ist? Das wäre dann wohl Leichenschändung… mit einem für meine Meinung nach zu geringen Strafmaß.
Ich bin der Ansicht, dass wir aus oben genannten Gründen ein Gesetz gegen Kannibalismus brauchen mit einem entsprechend hohem Strafmaß im Strafgesetzbuch, denn warum sollte der Schutz und das Recht des Bürgers mit seinem Tod enden?
Bitte teilt mir mit, wenn ihr entweder über ein Gesetz etwas wisst oder über eine evtl. Gesetzesvorlage.
Euer Stefan