Wurde Kannibalismus inzwischen gesetzl. verboten?

Hallo Leute,

im Kollegenkreis haben wir im Zusammenhang mit dem „Kannibalen von Rothenburg“ erörtert, dass der Kannibale nicht wegen Kannibalismus verurteilt wurde, sondern wegen anderer Delikte. Und zwar deswegen, weil es kein Gesetz gegen Kannibalismus in Deutschland gibt.
Wir stellten uns die Frage, ob der Gesetzgeber inzwischen reagiert hat. Anscheinend nicht, denn das wäre doch durch die Presse gegangen. Aber vielleicht haben wir das übersehen.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob Kannibalismus überhaupt gesetzlich verboten werden muss, denn in der Regel dürfte zu einem hohen Strafmaß die Gesetze für Mord, Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Selbstmord ausreichen. Aber was wäre denn der Kannibalismus, juristisch betrachtet, wenn jemand einen Toten isst, der eines natürlichen Todes gestorben ist? Das wäre dann wohl Leichenschändung… mit einem für meine Meinung nach zu geringen Strafmaß.
Ich bin der Ansicht, dass wir aus oben genannten Gründen ein Gesetz gegen Kannibalismus brauchen mit einem entsprechend hohem Strafmaß im Strafgesetzbuch, denn warum sollte der Schutz und das Recht des Bürgers mit seinem Tod enden?

Bitte teilt mir mit, wenn ihr entweder über ein Gesetz etwas wisst oder über eine evtl. Gesetzesvorlage.

Euer Stefan

Wir stellten uns die Frage, ob der Gesetzgeber inzwischen
reagiert hat.

Nö. Wozu auch? Man braucht nicht für alles Erdenkliche einen Spezialtatbestand.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob Kannibalismus überhaupt
gesetzlich verboten werden muss, denn in der Regel dürfte zu
einem hohen Strafmaß die Gesetze für Mord, Beihilfe zum Mord
und Beihilfe zum Selbstmord ausreichen.

Beihilfe zum Selbstmord ist gar nicht strafbar, weil Selbstmord nicht strafbar ist.

Aber was wäre denn der
Kannibalismus, juristisch betrachtet, wenn jemand einen Toten
isst, der eines natürlichen Todes gestorben ist? Das wäre dann
wohl Leichenschändung… mit einem für meine Meinung nach zu
geringen Strafmaß.

Kennst du das Strafmaß für „Leichenschändung“ überhaupt? Und wenn ja, wieso ist denn deiner Meinung nach zu niedrig? Hast du dir vorab denn mal Gedanken über die Strafzwecke gemacht? Ohne dass man sich solche Fragen beantwortet hat, kann man nicht ernsthaft darüber sprechen, ob ein Strafmaß zu hoch oder zu niedrig ist.

Für eine Störung der Totenruhe kann man übrigens bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen, § 168 StGB. Drei Jahre, das ist 'ne verdammt lange Zeit. Ich finde diesen Strafrahmen völlig übertrieben. Das Strafrecht muss immer die ultima ratio sein und es darf nur dort eingreifen, wo die Mittel des Zivil- und des öffentlichen Rechts nicht ausreichen. Nicht alles, was anstößig ist, ist auch strafwürdig.

Ich bin der Ansicht, dass wir aus oben genannten Gründen ein
Gesetz gegen Kannibalismus brauchen mit einem entsprechend
hohem Strafmaß im Strafgesetzbuch, denn warum sollte der
Schutz und das Recht des Bürgers mit seinem Tod enden?

Tut er nicht. Da du ja von einem zu geringen Strafmaß ausgehst, müsstest du die Unsinnigkeit deiner Aussage selbst erkennen; denn was unter Strafe steht, ist rechtswidrig, und dann gibt es also eine Norm mit Schutzzweck.

Bitte teilt mir mit, wenn ihr entweder über ein Gesetz etwas
wisst oder über eine evtl. Gesetzesvorlage.

Mach ich.

Levay

Nabend!

im Kollegenkreis haben … erörtert, dass der Kannibale nicht wegen
Kannibalismus verurteilt wurde, sondern wegen anderer Delikte.
Und zwar deswegen, weil es kein Gesetz gegen Kannibalismus in
Deutschland gibt.

zum Rest hat ja Levay schon seinen Beitrag geschrieben (meine vollste Zustimmung dazu). Hast du mal nachgeprüft, wegen welchem „anderen Delikt“ der Mensch verurteilt wurde? Nicht nur wegen irgendwas popeligen, er sitzt nun wegen Mord! Das ist in Deutschland die schwerste Straftat die es gibt. Der Mensch hat 2 Mordmerkmale nach Überzeugung des Gerichts begangen: Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Tötung zur Ermöglichung einer weiteren Straftat. Zum nachlesen: BGH Az. 2 StR 310/04 v. 22.04.2005!

Ich weiss nicht wozu es noch eines weiteren Deliktes im StGB bedarf!

Mfg vom

showbee

Kannibalismus = Störung der Totenruhe = verboten
Hallo!

Ich bin juristischer Laie, aber mein Verstand sagt mir, da Kannibalismus immer eine Störung der Totenruhe ist, ist Kannibalismus somit in Deutschland gesetzlich verboten.

Liebe Grüße
Kata Rina

Ich bin der Ansicht, dass wir aus oben genannten Gründen ein
Gesetz gegen Kannibalismus brauchen mit einem entsprechend
hohem Strafmaß im Strafgesetzbuch, denn warum sollte der
Schutz und das Recht des Bürgers mit seinem Tod enden?

Und was tust Du gegen die sexuelle Not der Landstreicher?

Gruß - Rolf

He Stefan,

offenbar kochst du nie! Sonst würdest du wissen, wie schwer das ist, sich ständig ein neues Gericht auszudenken!

Gruß!

Horst

Kennst du das Strafmaß für „Leichenschändung“ überhaupt? Und
wenn ja, wieso ist denn deiner Meinung nach zu niedrig? Hast
du dir vorab denn mal Gedanken über die Strafzwecke gemacht?
Ohne dass man sich solche Fragen beantwortet hat, kann man
nicht ernsthaft darüber sprechen, ob ein Strafmaß zu hoch oder
zu niedrig ist.

Für eine Störung der Totenruhe kann man übrigens bis zu drei
Jahre ins Gefängnis kommen, § 168 StGB. Drei Jahre, das ist
'ne verdammt lange Zeit. Ich finde diesen Strafrahmen völlig
übertrieben. Das Strafrecht muss immer die ultima ratio sein
und es darf nur dort eingreifen, wo die Mittel des Zivil- und
des öffentlichen Rechts nicht ausreichen. Nicht alles, was
anstößig ist, ist auch strafwürdig.

Hallo Levay
über das mögliche Strafmaß habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Hier geht es doch „nur“ um den Schutz der Angehörigen und nicht um den Schutz des Toten. Selbst religiöse Befindlichkeiten sind fraglich, da wohl nicht mehr allgemein davon ausgegangen wird, dass nur die „Seele“ einer mumifizierte Leiche in was auch immer übergehen kann.
Da gibt es einiges an Strafmaß, was den Lebenden weniger „gerecht“ wird.
Grüße
Ulf

Hier geht es doch „nur“ um den Schutz der Angehörigen

Nein.

und nicht um den Schutz des Toten.

Doch (auch): postmortaler Persönlichkeitsschutz (ich habe auf deine Behauptung hin extra noch mal nachgelesen).

Levay