Also, ich bin hartz4-Empfänger 21 Jahre und wohne noch
bei der Mutter.
Seid juni 2009 bekomme ich kein Kindergeld mehr vom
Jobcenter weil es eigentlich von der Kindergeldkasse
kommen soll. Nun habe ich zusammen mit einer
Sozialarbeiterin im Oktober 2009 die Kindergeldkasse
telefonisch angefragt und dann hieß es das ich das Geld
nachgezahlt bekomme. So sagte es auch die
Sozialarbeiterin ich muss das Geld eigentlich bekommen.
Nun habe ich das Geld bis heute nicht. Nun sagt mir der
Mitarbeiter der Kindergeldkasse ich würde keine
bewerbungen schreiben, so lange bekäme ich auch niemals
Kindergeld sagte er. Das Problem ist Ich war von August
09 bis Dezember 09 in Psychotherapie und warte noch bis
heute das die Therapie fortgesetzt wird. Ich kann
momentan nicht arbeiten weil ich niemals was auf die
Reihe bekommen würde außerdem müsste der neue Arbeitgeber
damit leben das ich die Arbeit wieder beenden muss weil
ich ja wieder in eine Therapie komme.
Zusammenfassend: Müsste ich nicht eigentlich das
Kindergeld bekommen? Oder hat der Mann recht?
Ich bekomme etwas Hartz4 und keine anderen gelder
momentan.
also kindergeld ist nicht an bewerbungen oder ähnliches gekoppelt sondern im gesetz geregelt wann es jemanden über 18 zusteht und das wäre dann der fall wenn eine berufsausbilung nicht zeitnah stattfinden kann ( auch im Sinne des §32 Einkommensstuergesetz) bis 21 und bis 27 wenn eine berufsausbildung mangels ausbibildungsplatz nicht beginnen oder fortstetzen kann oder wegen körperlichen /seelischen Behinderung welcher fall nun konkret zutrifft muss geprüft werden aber bis 21 steht es dir zu .
mfg david38
Es muss Sie nicht interessieren, ob Sie Kindergeld bekommen, wenn Sie Hartz IV (Alg II) erhalten. Exakt den Betrag, der Ihnen an Kindergeld fehlt, bekommen Sie an Alg II jeden Monat mehr. Umgekehrt: Wenn Sie das Kindergeld nachgezahlt bekommen, wird Ihnen exakt dieser Betrag vom Alg II agezogen. Das Beste ist, Sie besorgen sich eine Arbeit. Wenn Sie dann das Kindergeld nachgezahlt bekommen, erhalten Sie es zusätzlich und können es behalten.
Aber die Geschichte klingt zu verworren bei Ihnen. Kindergeld hat mit Bewerbungen nichts zu tun. Wenn Sie sich nicht bewerben, riskieren Sie, dass Ihr Alg II - bis zu 100% der Regelleistung - gekündigt wird. Suchen Sie sich einen Anwalt und wenden sich an eine andere Sozialberatung (Auch, wenn Sie keine Schulden haben, Schuldnerberater von Caritas, ASB oder Diakonie sind eine gute Wahl). Machen Sie mit dem Amt nichts telefonisch, sondern alles (mindestens zusätzlich) schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
F.T.Hofmann