Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter würde seinem Vermieter für senil oder unbewandert halten und diesem in einem Gespräch mehrfach sagen, dass die Einbauküche in dem Mietobjekt mit den Mietzahlungen abbezahlt"wäre und sich deshalb im Eigentum des Mieter befinden würde und der Mieter diese insofern als sein Eigentum beim Auszug mitnehmen könnte.
Das wäre natürlich völlig Hahnebüschen zumal nichts dergleichen aus dem Mietvertrag hervorgehen würde.
Meine Frage lautet:
Würde in einem solchen Fall nur eine unglaubliche Dreistigkeit vorliegen oder würde auch ein Straftatbestand vorliegen, falls ja welcher und wäre es ein Antragsdelikt das innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden müsste?