Würde Straftat vorliegen? Falls ja welche?

Hallo zusammen,

angenommen ein Mieter würde seinem Vermieter für senil oder unbewandert halten und diesem in einem Gespräch mehrfach sagen, dass die Einbauküche in dem Mietobjekt mit den Mietzahlungen abbezahlt"wäre und sich deshalb im Eigentum des Mieter befinden würde und der Mieter diese insofern als sein Eigentum beim Auszug mitnehmen könnte.

Das wäre natürlich völlig Hahnebüschen zumal nichts dergleichen aus dem Mietvertrag hervorgehen würde.

Meine Frage lautet:
Würde in einem solchen Fall nur eine unglaubliche Dreistigkeit vorliegen oder würde auch ein Straftatbestand vorliegen, falls ja welcher und wäre es ein Antragsdelikt das innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden müsste?

Hallo,

In welchem Fall genau? Wenn der Mieter dem Vermieter ankündigt, dass er dessen Eigentum mitnimmt? Das ist keine Straftat. Wenn der Mieter allerdings die Ankündigung wahr macht, ist aus meiner Sicht der Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt.

Ich fand dazu sogar den Bericht eines Urteils: (hier wurde noch zusätzlich keine Miete bezahlt):

Grüße
Pierre

hi,

ich vermute, es ist gemeint, dass die Küche auch tatsächlich mitgenommen wird. Steht leider nicht da.
Oben ist nur von einem Gespräch die rede, das ist kaum strafbar.

grüße
lipi

mmhhh. Ist eine Ankündigung schon ein Versuch? Den selbst der wäre nach §246 StGB strafbar.

§ 246 StGB Unterschlagung

Und da es sich wohl nicht um „geringwertige Sachen“ handeln würde, braucht es dazu auch keinen Strafantrag.

Strafrahmen 3 Jahre oder Geldstrafe.

Nein. Der Versuch ist dann gegeben, wenn der Täter unmittelbar (!) zur Tat ansetzt. D.h. einer, der plant, irgendwo einzubrechen, seine Utensilien in der Nähe des Hauses versteckt, die Bewohner bzw. deren Gewohnheiten ausspioniert und mit der Brechstange ums Haus schleicht, hat den Versuch noch nicht unternommen. Erst, wenn er die Brechstange in den Spalt zwischen Tür und Zarge schiebt, ist der Versuch gegeben.

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Wenn es ein Irrtum des Mieter wäre, würde ja keine Straftat vorliegen, dies wurde in der Fragestellung ja auch nicht behauptet, aber wenn es sich nicht um eine falsche Rechtsauffassung des Mieter sondern um Vorsatz handeln würde, wäre es doch wohl versuchte Unterschlagung oder versuchter Diebstahl.

Denn sonst könnte jeder beispielsweise ins Altersheim gehen und sagen er wäre der Brieftaschenkontroleur und man wäre gesetzlich dazu verpflichtet dessen Leistung in Anspruch zu nehmen und 10% des Geldes in der Brieftasche als Provision abzuführen oder ähnliches. Oder gibt es jemand der der Auffasung wäre auch dies wäre legal? Und falls ja was wäre dann der Unterschied zum geschilderten Fall?

Hi

Solange nur davon geredet wird, liegt gar keine Straftat vor.

Die Franzi

Dies waere eine sehr selten bis nie praktizierte Methode. Die Einbaukueche gehoert entweder dem Vormieter und er verkauft sie an den Mieter. Oder an den Vermieter. Oder der Vermieter kauft die Einbaukueche, in den beiden letzten Faellen gehoert sie dem Vermieter. Eine Art Mietkauf vom Vermieter an den Mieter muesste als absolute Besonderheit im Mietvertrag erwaehnt sein, unter zusaetzliche Vereinbarungen.
.
Nach Meinung des Mieters zahlt er noch eine Weile laenger Miete und dann gehoert ihm die ganze Wohnung?

Hallöchen,

eine Unterschlagung würde nicht vorliegen, wenn es zum Ausbau käme, der mit Einverständnis des Vermieters erfolgt.
ABER:
Diese Einverständnis kam dann wohl auf Grund eines Mangels an Urteilsvermögen des Vermieters zu Stande, der vom Mieter ausgenutzt wurde, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Er bekommt die Leistung „Küche“, die einige Hundert bis Tausend Euro wert ist, für Null Euro.
Das ist ein auffälliges Missverhältnis.
Ich sähe dann den §291 StGB erfüllt, aber nur, wenn man dem Mieter nachweisen kann, dass er nicht selber einem Rechtsirrtum aufgesessen ist und von der „mentalen Unterfunktion“ des Vermieters wusste.

(Der Paragraf ist mit „Wucher“ betitelt - damit wird ja meist ein völlig überzogener Preis für eine Ware benannt, aber im Gesetz ist nur ein „auffälliges Missverhältnis“ aufgeführt - das kann auch ein extrem tiefer Einkaufspreis sein.)