Wie ist das eigendlich gerade mit der Gesetzeslage, muss in den Inhaltsstoffen einer Wurstware angegeben werden, ob bei der Herstellung Blutbestandteile verwendet wurden?
Gibt es irgendwelche anderen „Regeln“ aus denen man ableiten kann, ob eine Wurstware ohne Blutbestandteile hergestellt wurde?
1.41 - 1.42 (S. 4, erstmal nur Begriffserklärungen, damit man im Folgenden weiß, worüber man redet)
2.22 (S. 9)
2.23 (S. 10)
2.232 (S. 10)
2.222.4 (S.24)
2.224.2 (S. 28)
…
Den Rest suscht du dir bei Interesse bitte selber raus. Fazit aus dem Dokument für mich: Blut und Blutbestandteile dürfen in bestimmten Wurstsorten bestimmungsgemäß enthalten sein, in anderen Wustwaren nicht. Ob das jetzt deklariert werden muss, weiß ich nicht. Ich werde auch dazu mal nach Informationen suchen, weil mich das jetzt aber auch heftig interessiert.
mit schwebt die ganze Zeit im Hinterkopf, dass es eine Kennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe ab einer bestimmten Menge gibt. In einem Merkblatt zur Kennzeichnung von Wurstwaren für Direk… findet sich mein Verdacht in Punkt 4) ‚Verzeichnis der Zutaten‘ bestätigt.
Wahrscheinlich abgesehen von entsprechend ausgezeichnteter Wurst (z.B. Blutwurst) ist in den Würsten, die Blut und Blutbestandteile enthalten dürfen (siehe Link in meinem ersten Posting) weniger als 5% davon enthalten. Also wird es wohl nicht ausdrücklich ewähnt sein müssen, vermute und befürchte ich. Aber ich stecke nicht drin in diesem Thema, ein Metzger oder Jurist wird mehr dazu sagen können.
Entweder machst du dir eine Liste mit Würsten, die Blut enhalten dürfen, um sie künftig zu vermeiden. Oder aber du hälst dich an Peders Rat.
danke für die Sucharbeit. Das Dokument hatte ich mir vorher natürlich schon in halbstündiger Arbeit durchgelesen (bzw mehr überflogen). Aber so richtig schlauer bin ich nicht daraus geworden. Eben nur, dass Grundsätzlich enthalten sein kann, aber nicht ob es gekennzeichnet sein muss, oder ob es solche Regeln gibt (die ich schon mal hörte) wie:
Wenn Wurst geräuchert wird, oder
als Zutat „Milcheiweiß“ angegeben ist
dürfen keine Blutbestandteile enthalten sein.
Nur schätze ich, das stimmt gar nicht. Aber vielleicht gibt es ja andere „Regeln“…
als ich heute vormittag versucht habe, mich schlau zu machen, habe ich zwar so hübsche Sätze wie „Deutsche Wurst wird nach strengen Gesetzen, Vorschriften und Hastenichgesehen hergestellt“ gefunden, aber wie diese Vorgaben heißen, damit man sich der interessierte Laie einlesen kann, steht nirgends. Es war eine ziemlich mühsame und wenig fruchtbare Suche, was mich jetzt auch sehr ärgert. Noch nicht mal in den einschlägigen Kennzeischnungsrichtlinien war was zu holen.
Ich weiß noch nicht, ob ich mich jetzt genug interessiere, aber wenn ich es ganz genau wissen wollte, wären meine nächsten Ansprechpartner, bei denen ich direkt aufschlagen würde:
Aber es geht hier vielmehr um die Gesetzeslage, was von den
Inhalten angegeben sein muss.
vor ganz kurzem ging es Dir noch darum:
Gibt es irgendwelche anderen „Regeln“ aus denen man ableiten kann, ob eine Wurstware ohne Blutbestandteile hergestellt wurde?
Und genau darauf habe ich geantwortet. Die Regeln, nach denen halal geschlachtet und verarbeitet wird, und die, nach denen koscher geschlachtet und verarbeitet wird, sind „irgendwelche anderen Regeln“. Und beide Regelwerke sind in dieser Hinsicht absolut verlässlich.
Die Regeln, nach denen
halal geschlachtet und verarbeitet wird, und die, nach denen
koscher geschlachtet und verarbeitet wird, sind „irgendwelche
anderen Regeln“. Und beide Regelwerke sind in dieser Hinsicht
absolut verlässlich.
So gesehen hast du natürlich Recht. Und das ist ja auch schon mal ein guter Anhaltspunkt. Bei Schweinefleisch hilft das allerdings nicht weiter.
Im Grunde waren es ja zwei Fragen, eine nach der Gesetzeslage für die Etikettierung und eine nach geltenden Regeln bzgl Inhaltsstoffen
Es scheint nichts anderes übrig zu bleiben, als die einzelnen Schlachthöfe anzuschreiben.