Wurst ohne Blutbestandteile

Wie ist das eigendlich gerade mit der Gesetzeslage, muss in den Inhaltsstoffen einer Wurstware angegeben werden, ob bei der Herstellung Blutbestandteile verwendet wurden?

Gibt es irgendwelche anderen „Regeln“ aus denen man ableiten kann, ob eine Wurstware ohne Blutbestandteile hergestellt wurde?

Servus,

Gibt es irgendwelche anderen „Regeln“ aus denen man ableiten
kann, ob eine Wurstware ohne Blutbestandteile hergestellt
wurde?

geh zu einem Metzger, bei dem das „Halal“-Zertifikat an der Wand hängt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

nach einigem Suchen bin ich auf die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse gestoßen.

Schau mal in folgende Unterpunkte:

  • 1.41 - 1.42 (S. 4, erstmal nur Begriffserklärungen, damit man im Folgenden weiß, worüber man redet)

  • 2.22 (S. 9)

  • 2.23 (S. 10)

  • 2.232 (S. 10)

  • 2.222.4 (S.24)

  • 2.224.2 (S. 28)

Den Rest suscht du dir bei Interesse bitte selber raus. Fazit aus dem Dokument für mich: Blut und Blutbestandteile dürfen in bestimmten Wurstsorten bestimmungsgemäß enthalten sein, in anderen Wustwaren nicht. Ob das jetzt deklariert werden muss, weiß ich nicht. Ich werde auch dazu mal nach Informationen suchen, weil mich das jetzt aber auch heftig interessiert.

Bis hierher erst mal LG
Barbara

Kennzeichnung
Hallo,

mit schwebt die ganze Zeit im Hinterkopf, dass es eine Kennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe ab einer bestimmten Menge gibt. In einem Merkblatt zur Kennzeichnung von Wurstwaren für Direk… findet sich mein Verdacht in Punkt 4) ‚Verzeichnis der Zutaten‘ bestätigt.

Wahrscheinlich abgesehen von entsprechend ausgezeichnteter Wurst (z.B. Blutwurst) ist in den Würsten, die Blut und Blutbestandteile enthalten dürfen (siehe Link in meinem ersten Posting) weniger als 5% davon enthalten. Also wird es wohl nicht ausdrücklich ewähnt sein müssen, vermute und befürchte ich. Aber ich stecke nicht drin in diesem Thema, ein Metzger oder Jurist wird mehr dazu sagen können.

Entweder machst du dir eine Liste mit Würsten, die Blut enhalten dürfen, um sie künftig zu vermeiden. Oder aber du hälst dich an Peders Rat.

LG Barbara

Hallo Blumepeder

Metzger, bei dem das „Halal“-Zertifikat …

Ja, das ist klar. Oder zu einem jüdischen Laden, der koscherne Wurstwaren verkauft.

Aber es geht hier vielmehr um die Gesetzeslage, was von den Inhalten angegeben sein muss.

Kleines Beispiel: Wenn als Inhaltsstoff „Eiweiß“ angegeben ist, kann das dann Hühnereiweiß, Milcheiweiß oder Bluteiweiß sein?

Hallo Barbara,

danke für die Sucharbeit. Das Dokument hatte ich mir vorher natürlich schon in halbstündiger Arbeit durchgelesen (bzw mehr überflogen). Aber so richtig schlauer bin ich nicht daraus geworden. Eben nur, dass Grundsätzlich enthalten sein kann, aber nicht ob es gekennzeichnet sein muss, oder ob es solche Regeln gibt (die ich schon mal hörte) wie:

  • Wenn Wurst geräuchert wird, oder
  • als Zutat „Milcheiweiß“ angegeben ist
    dürfen keine Blutbestandteile enthalten sein.

Nur schätze ich, das stimmt gar nicht. Aber vielleicht gibt es ja andere „Regeln“…

Gruß,
mkay

Hallo Barbara,

danke, das Dokument kannte ich noch nicht.
Aber wenn ich das richtig verstehe, beziehen sich die 5% ausschließlich auf Trinkwasser!

Wäre auch komisch, wenn ich 4% sonstwas reinmischen dürfte ohne es anzugeben, oder? Könnten ja auch allergieauslösende Stoffe sein…

Gruß,
mkay

N’Abend,

als ich heute vormittag versucht habe, mich schlau zu machen, habe ich zwar so hübsche Sätze wie „Deutsche Wurst wird nach strengen Gesetzen, Vorschriften und Hastenichgesehen hergestellt“ gefunden, aber wie diese Vorgaben heißen, damit man sich der interessierte Laie einlesen kann, steht nirgends. Es war eine ziemlich mühsame und wenig fruchtbare Suche, was mich jetzt auch sehr ärgert. Noch nicht mal in den einschlägigen Kennzeischnungsrichtlinien war was zu holen.

Ich weiß noch nicht, ob ich mich jetzt genug interessiere, aber wenn ich es ganz genau wissen wollte, wären meine nächsten Ansprechpartner, bei denen ich direkt aufschlagen würde:

  • Verbraucherzentrale
  • BMELV
  • vielleicht die Fleischereiinnung meiner Heimat

Es kann ja wohl nicht sein, dass man in Zeiten des Internets kaum Infos findet. Vielelicht haben wir aber auch nur die falschen Suchworte?

Wenn du weiter kommst, wäre ich dankbar für Informationen.

LG Barbara

Servus,

Aber es geht hier vielmehr um die Gesetzeslage, was von den
Inhalten angegeben sein muss.

vor ganz kurzem ging es Dir noch darum:

Gibt es irgendwelche anderen „Regeln“ aus denen man ableiten kann, ob eine Wurstware ohne Blutbestandteile hergestellt wurde?

Und genau darauf habe ich geantwortet. Die Regeln, nach denen halal geschlachtet und verarbeitet wird, und die, nach denen koscher geschlachtet und verarbeitet wird, sind „irgendwelche anderen Regeln“. Und beide Regelwerke sind in dieser Hinsicht absolut verlässlich.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Hallo Blumepeder,

Die Regeln, nach denen
halal geschlachtet und verarbeitet wird, und die, nach denen
koscher geschlachtet und verarbeitet wird, sind „irgendwelche
anderen Regeln“. Und beide Regelwerke sind in dieser Hinsicht
absolut verlässlich.

So gesehen hast du natürlich Recht. Und das ist ja auch schon mal ein guter Anhaltspunkt. Bei Schweinefleisch hilft das allerdings nicht weiter.

Im Grunde waren es ja zwei Fragen, eine nach der Gesetzeslage für die Etikettierung und eine nach geltenden Regeln bzgl Inhaltsstoffen

Es scheint nichts anderes übrig zu bleiben, als die einzelnen Schlachthöfe anzuschreiben.

Gruß,
mkay