Wurzelbehandlung - Revision

Hi

Mir steht eine erneute Wurzelbehandlung bevor, da sich der Wurzelbehandelte Backenzahn im Unterkiefer erneut entzündet hat. Heute hat der Arzt es geröntgt und schon deutliche Entzündungszeichen gesehen (ich merke das auch selber… tut häufiger mal weh)

Der Arzt will mir nun einen Kostenvoranschlag schicken.

Da man in letzter Zeit immer häufiger von irgendwelchen „krummen Dingern“ hört, was sich Zahnärzte so einfallen lassen, um ihren Patienten das Geld aus der Tasche zu ziehen, und ich meinem Zahnarzt auch nur VOR den Kopf gucke und bisher bei ihm noch keine privat abgerechneten Sachen hab machen lassen (müssen), meine Frage:

Wo kann ich mich als Patient noch weiter informieren, ob, und wie die Kosten gerechtfertigt sind, was man in welchem Falle machen sollte (Stichwort Wurzelspitzenresektion - sinnvoll oder nicht?) etc.

Der Zahnarzt hat Zertifikate im Bereich Endodontologie - ich bin extra zu einem Experten gegangen damit (die erste Behandlung war bei einem „normalen“ Zahnarzt und offenbar ist das nicht so glücklich verlaufen).

Der jetzige sagt, dass man ohne die teuren Zusatzgeräte keine vernünftige Behandlung machen kann und dass auch dann die Erfolgschance nur 60 zu 40% steht, dass der Zahn erhalten werden kann.

Danke und Grüße

Karana

Servus Karana,

wenn der ZA eine Kassenzulassung hat, ist es etwas anderes, als wenn er Privatzahnarzt ist.

Als Kassenpatientin kann es sein, dass Dein Zahn nach den Richtlinien überhaupt nicht wurzelbehandelt werden darf.
Die entsprechenden Richtlinien sind für Laien schwierig zu verstehen (für mich auch). Trotzdem will ich sie hier nicht verschweigen :wink:

https://docs.google.com/viewer?docex=1&url=http://ww…

In jenen Fällen, wo die RiLis eine Behandlung ausschließen, kann/darf ein Vertragszahnarzt die Behandlung nicht als Sachleistung erbringen. Er kann dann mit Patienten vereinbaren, dass die private Gebührenordnung (GOZ) gelten soll. Eine richtliniengerechte Behandlung muss aber als Sachleistung zuzahlungsfrei erbracht werden.

Nun ist der Bewertungsmaßstab für Kassenleistungen vor einigen Jahren so verändert worden, dass eigentlich sinnvolle und notwendige Teilmaßnahmen nicht mehr vorgenommen werden dürfen. Das sind desinfizierende Spülungen, medikamentöse Einlagen über (glaube ich) drei hinaus und die elektronische Bestimmung der Wurzelkanallänge. In der privaten Gebührenordnung stehen diese Leistungen als notwendige im Katalog, gesetzlich Versicherte haben ohne sie auszukommen. Diese Leistungen berechnen Zahnärzte ebenfalls privat. Tun sie es nicht, schenken sie entweder komplizierte Behandlungsweisen her (Samariter-Syndrom :wink:, oder sie erbringen die Leitungen nicht, was ein Qualitätsverlust wäre.

All dies muss - mit Steigerungsfaktor - im Heil- und Kostenplan stehen.

Wenn Du jetzt verzagen willst, komm halt wieder, wenn Du den Kostenplan hast. Die Stamm-Zahnis hier bei www und die Moderatorin haben noch jeden katholisch gemacht :wink:)

Gruß

Kai Müller

Hallo,

Es ist richtig, dass die Wurzelkanalbehandlung (und auch die Revision derselben) eigentlich im Leistungskatalog der Krankenversicherung steht und damit auch ohne Zuzahlung zu erbringen ist.
ABER:
Der Zeitbedarf für eine Wurzelkanalbehandlung ist sehr variabel. Die Bandbreite ligt hier von 15 Minuten fur eine schnell mal hingeschluderte Wurzelfüllung bis zu mehrere Stunden für eine komplizierte Revisionsbehandlung (wie bei Dir). Das Honorar ist aber immer dasselbe.

Deshalb finde ich es legitim (und mache das auch so) für eine komplizierte Behandlung ein zusätzliches Honorar zu verlangen. Ansonsten müsste man bei solchen Behandlungen prinzipiell drauflegen, oder sie gar nicht erst anbieten.

Wie, das macht jeder Behandler anders:
Man kann den Weg gehen, die Behandlung komplett privat zu erbringen. Dies muss manchmal auch sein, weil die Kassen hier bestimmte Ausschusskritierien vergeben haben (wie Dir Kai schon erklärt hat). Dies Kriterien sind nicht wirklich nachvollziehbar und können auch wunderbar hin- und herinterpretiert werden.

Man kann auch die Behandlung an sich über die Kasse abrechnen und nur einzelne zusätzliche Leistungen privat verlangen, die nur im Gebührenrahmen der privaten Krankenversicherung zu finden sind.
Dies hat den Vorteil, dass es für den Patienten billiger wird, hat aber den Nachteil, das es sich rechtlich etwas in einer Grauzone bewegt (weil Zuzahlungen zu Wurzelkanalbehandlungen ja eigentlich ausgeschlossen sind). Deshalb entscheiden sich viele Zahnärzte, die sich auf Endodontie spez. haben, nur noch komplett privat abzurechnen.

Ob Du jetzt über den Tisch gezogen wirst oder nicht, kannst Du als Patient immer schwer entscheiden, ein gewisses Vertrauen muss man da wohl mitbringen. Eine Faustregel sollte aber sein, dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zur aufgewendeten Arbeitszeit steht!!

Viele Grüße Christian

Deshalb finde ich es legitim (und mache das auch so) für eine
komplizierte Behandlung ein zusätzliches Honorar zu verlangen.
Ansonsten müsste man bei solchen Behandlungen prinzipiell
drauflegen, oder sie gar nicht erst anbieten.

Servus Christian,

was Du da schilderst mag einleuchten, aber - da gibt es kein Vertun - legitim ist diese Vorgehensweise eben nicht. Eine Zuzahlung für ‚Kassen’leistungen‘ ist nur zugelassen, wenn sie explizit geregelt ist. Das trifft z.B. ür Composite-Füllungen in Adhäsivtechnik meistens zu. Vitalexstirpationen, Wurzelkanalaufbereitungen, medikamentöse Einlagen, Wurzelfüllungen sind als Sachleistungen zu erbringen. Zuzahlungen sind verboten. Anders ist es mit Leistungen, die im sachlichen Zusammenhang mit Wurzelbehandlungen erbracht werden, die aber nicht im Katalog der Vertragsleistungen (BEMA) stehen. Das sind die ‚zusätzlichen physikalischen Maßnahmen‘, die aus dem BEMA ohne Sinn und Verstand gestrichen wurden, die aber in der staatlich verordneten privaten Gebührenordnung (GOZ) genauso drinstehen wie die ‚elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals‘. Auch dies ist eine Maßnahme, die Röntgenbilder erpart, die mindestens ebenso genau ist wie die ‚Röntgenmessaufnahme‘, die aber aus blödsinnigen historischen Gründen nicht im BEMA steht. Diese (und ein paar denkbare andere) Maßnahmen können nach Vereinbarung privat berechnet werden. Sie sind dann aber eben keine ‚Zuzahlung‘, sondern eigenständige Einzelleistungen, die nicht Bestandteil der Schmalspur-Therapie sind, die als ausreichend für gesetzlich Versicherte gilt.
Ganz hilfreich, wenn auch schmale Kost für Nichtfachleute ist dieser Link hier:

http://www.iww.de/aaz/archiv/endodontie-so-rechnen-s…

Ansonsten, Christian, kannst Du Dich gerne der Forderung meines Zahnärzteverbandes, DAZ, anschließen, der eine realistisch kalkulierte, auskömmliche Honorierung für endodontische Maßnahmen für unbedingt nötig hält. Es kann nicht angehen, dass wir uns für Teile des Leistungsgeschehens an den ‚Fakelaki‘-Gebräuchen unserer griechischen Kollegen ein Beispiel nehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fakelaki

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird uns der ‚STERN‘, oder ein investigatives Fernsehmagazin die ‚silberne Handschelle‘ zusprechen, wenn wir uns nicht um mehr Transparenz bemühen.

Sorry, didn’t want to resist.

Kai Müller

wenn der ZA eine Kassenzulassung hat, ist es etwas anderes,
als wenn er Privatzahnarzt ist.

Hi, danke estmal für deine Antwort!

Der Arzt behandelt gesetzlich Versicherte, und wenn es möglich ist, rechnet er auch darüber ab, natürlich.
Ich hab den Kostenplan noch nicht vorliegen, aber so wie ich es verstanden habe, rechnet er das, was er abrechnen KANN über die Krankenkasse ab, und zusätliche Sachen rechnet er dann privat ab.

Als Kassenpatientin kann es sein, dass Dein Zahn nach den
Richtlinien überhaupt nicht wurzelbehandelt werden darf.

Das „Problem“ ist ja, dass er schon wurzelbehandelt wurde, über die Krankenkasse, von einem anderen Zahnarzt, der es wohl verbockt hat (das unterstelle ich ihm jetzt einfach mal).
Eine weitere BEhandlung ist wohl nach der GKV nicht drin, habe ich das richtig verstanden? Was genau bietet mir die GKV denn an, um die Entzündung da in der Wurzel loszuwerden? Direkt raus mit dem Zahn?

Nun ist der Bewertungsmaßstab für Kassenleistungen vor einigen
Jahren so verändert worden, dass eigentlich sinnvolle und
notwendige Teilmaßnahmen nicht mehr vorgenommen werden dürfen.

Das hat sich mir schon herauskristallisiert. Ich möchte den Zahn gerne behalten, ich möchte auch etwas dafür ausgeben, aber ich möchte wissen, was ich dem Zahnarzt dafür geben sollte, und ab wann es sich um Abzocke handelt.

Wenn Du jetzt verzagen willst, komm halt wieder, wenn Du den
Kostenplan hast. Die Stamm-Zahnis hier bei www und die
Moderatorin haben noch jeden katholisch gemacht :wink:)

I’ll be back :wink: Danke nochmal

Karana

Hallo,

kurz und knapp die Kasse zahlt dir zwar die Reviosion aber nach Timbuktu, vorrausgesetzt es ist Erfolg garantiert. Wobei das schwachsinnig ist den eine Garantie darauf und auf andere med. Leistungen gibt es nicht, es ist alles ein Behandlungsversuch!

Dann zahlt dir die GKV auch noch eine Wurzelspitetzenresektion, aber auch da gibt es keine Garantie auf Erfolg.

Ohne einen expliziten Kostenvoranschlag, kann man dir noch nicht sagen ob es denn Abzoke sei oder nicht.

Gruß

Hallo Kai

was Du da schilderst mag einleuchten, aber - da gibt es kein
Vertun - legitim ist diese Vorgehensweise eben nicht. Eine
Zuzahlung für ‚Kassen’leistungen‘ ist nur zugelassen, wenn sie
explizit geregelt ist. Das trifft z.B. ür Composite-Füllungen
— schnipp

Genau das hatte ich ja gemeint. Ich wollte den Fragesteller jedoch jetzt nicht durch - selbst für uns - schwer zu durchschauende Abrechnungsdetails verwirren.
De Facto ist die Berechnung der el. Längenmessung, der phys , der adhäsiven Aufbaufllg, … für den Patienten eine Zuzahlung zur Wurzelkanalbehandlung (auch wenn´s technisch gesehen anders ist). Die Leistungen sind zwar separat, werden aber ja im Zusammenhang mit der WKB erbracht. Zusätzlich geht seit diesem Jahr auch noch der Zuschlag für die Anwendung des OP-Mikroskops als analoge Leistung, sowie die Berechnung von Einmal-Niti-Instrumenten (laut Aussage der bay. KZV ist dies beides zulässig). Für Spezialfälle, wie Instrumentenentfernung oder ähnliches nutze ich Analogpositionen nach §6 (weil weder im BEMA noch in der GOZ enthalten).

Trotzdem hast Du natürlich vollkommen recht. Das ganze wirkt auf den Patienten nicht sonderlich transparent. Aber die Alternative bestünde dann darin alle schwierigen Endos komplett privat zu verrechnen, und dann wird´s ja für den Patienten noch teurer.

Außerdem sehe ich das auch überhaupt nicht ein: Wenn ein Patient zu Pfuscher XY geht, der eine Endo nach Kassenmaßgabe macht (mit den bekannten Erfolgsquoten), bekommt er seine Behandlung bezahlt. Wenn man die Behandlung aber einigermaßen nach dem Stand der Wissenschaft durchführt muss der Patient auf die Bezahlung der Kasse komplett verzichten? Das darf doch nicht sein.

Ansonsten, Christian, kannst Du Dich gerne der Forderung
meines Zahnärzteverbandes, DAZ, anschließen, der eine
realistisch kalkulierte, auskömmliche Honorierung für
endodontische Maßnahmen für unbedingt nötig hält. Es kann
nicht angehen, dass wir uns für Teile des Leistungsgeschehens
an den ‚Fakelaki‘-Gebräuchen unserer griechischen Kollegen ein

Dass sich die Situation durch Resolutionen irgendwelcher Art dramatisch ändert, kann ich nicht wirklich glauben. Zudem hat der DAZ innerhalb der Zahnärzteschaft kaum Rückhalt - auch wenn er IMHO vernünftige Positionen vertritt.

Viele Grüße Christian