Wurzelkanal behandlung hilfe

Hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.Ich hatte eine Wurzelkanalbehandlung bei meinem alten Za. Da ich aber nicht mit ihr klar kam, weil ich angst patient bin wechselte ich zu einer anderen. So nun muss ich bei der neuen nichts zahlen obwohl sie von vorne am selben zahn anfing. Zahn nr 46. Ich muss aber bei meinem alten za. 200 euro zaheln. Das ist die auflistung der rechnung.

Geb nr 236 Exstirpation d.vitalen pulpa einschl.Exkavierenu.temp. Verschl.Anz 3 Faktor 1,9000 Betrag 35,28

geb nr 239 Trepanation eines zahnes Ant. 1 Faktor 1,9000 Betrag 6,95

geb nr 241 Aufbereitung eines Wurzelkanals Anz. 3 Faktor 1,9000 Betrag 89,76

Geb nr 242 Zusätzliche anwendung elektrophysikalischchemicher methoden Anz. 3 Fak. 1,9000 Betrag 22,44

Geb nr Ä56 Verweilen ohne unterbrechung und ohne erbringung anderer ärztl. leistungen je angefangene halbe stunde Anzahl 2 Faktor 1,9000 Betrag 37,76

So kann mir hier bitte wer weiter helfen muss ich es bei dem Za bezahlen? Obwohl es bei dem anderen nichts kostet? Danke schonmal

Morgen,

vor ab erst mal eine kurze Frage, hast du bei deinem altem Zahnarzt etwas unterschrieben? Wurdest du aufgeklärt? Wenn ja dann musst du.

Auf die Positionen gehe ich nachher ein wenn ich etwas Zeit habe.

Gruß

ich nochmal,

also alle Postionen in der Rechnung sind korrekt, der Satz ist niedriger als normal (2,3), außer die Postion Ä56, die kommt nur zum Ansatz wenn der ZA untätig war und neben dir saß.
Gruß

Hallo sunale,

erstmal stellt sich ja die Frage, wie Du versichert bist. Wenn du Kassenpatient bist, sollte vor der Behandlung eine Aufklärung - auch im Hinblick auf die Kosten - erfolgt sein.

Zu den Positionen selbst: die sind soweit korrekt und wie lucie schon angemerkt hat, unter dem „Standard“-Faktor.
Lediglich die Verweilgebühr Ä56 finde ich fragwürdig. Zum einen gehört die Position zum reduzierten Gebührenrahmen (da liegt der Mittelwert bei 1,8) - das heißt, hier muß eine Begründung dabeistehen. Zum anderen frage ich mich, warum wurde diese Position berechnet? Hast du einen Termin nicht eingehalten?

LG Kathi

Prinzipielle Anmerkung;
Für diese Beträge-wie aufgeführt-ist eine ordentliche Wurzelbehandlung NIEMALS durchzuführen,ohne daß der ZA ordentlich draufzahlt–ODER es geht so schnell,daß man dann nicht von einer Wurzelbehandlung reden kann und die Sache schief gehen MUSS!nebenbei : "umsonst"gibt es NIRGENDS!!Also nix gezahlt ist auch "von der Kasse bezahlt"Und diese Beträge bedeuten IMMER ein betriebswirtschaftliches Minus,es sei denn siehe oben ,es wird im Schnelldurchgang gepfuscht.Und wer will das eigentlich??.Eine Endo am Molaren(Backenzahn)-fast immer 4(!)Wurzelkanäle-geht nicht sauber unter eineinhalb bis 2-Stunden!Das sind 300-400 €Betriebskosten-noch ohne Verdienst!!Kannst Du rechnen?
Grüße Frank

Morgen Kathi,

seit wann kann man die Ä56 fürs nicht einhalten eines Termins berechnen? Dachte die wäre nur möglich wenn Patient anwesend ist aber nichts gemacht werden kann/ wird.?

Würd mich über ne Aufklärung meinerseits freun.

Gruß LuciA

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Schon öfters gesehen, dass es Praxen so machen…

Mich hätte ja eben deswegen der Zusammenhang interessiert :smile:

Schon öfters gesehen, dass es Praxen so machen…

Mhh da muss es noch lange nicht richtig sein…
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

http://www.pas-hammerl.de/preview/de/10/17/0/PRE=con…

http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/1300_0_3589

Der Patient muss nämlich anwesend sein.

Mich hätte ja eben deswegen der Zusammenhang interessiert :smile:

Würde nur dann eine Rolle spielen wenn der Patient einen Termin hat, nicht Beraten wurde Ä1/ä3, oder sonst irgendwie behandelt wurde.

1 Like

Das ist auch richtig!
aber wie heißt es so schön wo kein Kläger da kein Richter!
Leider!

Gruß

Da gebe ich dir ja auch vollkommen Recht. Ich würde halt nur gern verstehen, wofür die Leistung denn abgerechnet werden sollte?

hallo nochmal und danke für die vielen beiträge.
Mir wurde gesagt es könne was kosten, und ich hatte auch was unterschrieben aber da stand nichts von bezahlen.

Ich hatte einen termin absagen müssen da mein kind fieber hatte und den habe ich telefonisch abgesagt.

Aber ist es denn normal das die eine praxis geld verlangt und die andere nicht?
ich bin kassenpatientin.

Da gebe ich dir ja auch vollkommen Recht. Ich würde halt nur
gern verstehen, wofür die Leistung denn abgerechnet werden
sollte?

Servus Kathi,

die Antwort ist doch simpel:

weil man keine Kohle kassieren kann, wenn man sie nicht verlangt. :wink:)

Es wird wohl der Versuch sein, den ‚entgangenen Gewinn‘ aus dem Termin für das kranke Kind wieder reinzuholen.

Daimler wird ja auch immer teurer

Gruß

Kai Müller

Eine Endo am Molaren(Backenzahn)-fast immer
4(!)Wurzelkanäle-geht nicht sauber unter eineinhalb bis
2-Stunden!Das sind 300-400 €Betriebskosten-noch ohne
Verdienst!!Kannst Du rechnen?

Servus Frank,

und was lernt uns das jetzt?

Zahlen?

Zum Staatsanwalt gehen?

Eine mildtätige Sammlung für den Zahnarzt initiieren, bevor er in die Insolvenz geht?

Gruß

Kai Müller

Servus Sunala,

lass Dir eine Kopie von dem geben, was Du unterschrieben hast (sollte man grundsätzlich machen) - dann komm’ wieder. Bis dahin nix zahlen.

Zu ‚Preisunterschieden‘ bei Zahnärzten:

Zahnärzte können sich - bei Privathonoraren - innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens halten. Das führt zu Preisunterschieden für die scheinbar gleiche Leistung.

Die Frage ist allerdings hier, ob-, und wenn ja, in welcher Höhe-, ein Honorar von Dir verlangt werden darf.

Keine schriftlich belegte Aufklärung über Kosten bei einer Kassenpatientin - keine Fälligkeit des Betrages - keine Kohle.

Isso :wink:

Gruß

Kai Müller

Eine Endo am Molaren(Backenzahn)-fast immer
4(!)Wurzelkanäle-geht nicht sauber unter eineinhalb bis
2-Stunden!Das sind 300-400 €Betriebskosten-noch ohne
Verdienst!!Kannst Du rechnen?

Servus Frank,

Hi Kai,

und was lernt uns das jetzt?

das lehrt(!) uns ganz einfach : ein gewisser betriebswirtschaftlicher input hat noch nie geschadet!Die Brettbeschreibung weist eindeutig auf Erwähnung von Zahlen/Rechnungen hin!(im Gegensatz zum Jura-Brett(!)

Zahlen?

Das soll zeigen,daß viele Zahnärzte eher an die untere statt an die obere Grenze der Liquidation gehen!

Zum Staatsanwalt gehen?

was soll der polemische Ton?

Eine mildtätige Sammlung für den Zahnarzt initiieren, bevor
er in die Insolvenz geht?

siehe oben-mehr als überflüssige Bemerkung!

außerdem: die Frage,warum der eine Zahnarzt nix(!)und der andere etwas berechnet hat ,ist mit den erwähnten Zahlen unter Umständen verdeutlicht,ansonsten sollte der Frager sich an die behandelnden Zahnäzte wenden.

Gruß

dito Frank

Kai Müller