Wurzeln der Nachbarbäume auf dem Grundstück?

Hallo,

gibt es Regelungen bzgl. Bäumen und Baumwurzeln zwischen/auf benachbarten Grundstücken in Wohngebieten?

Die Situation, z.B. 20 gefällte Bäume 10-15 Meter aus dem letzten Jahr
haben noch ihr Wurzelwerk.
An der Grenze, wo jetzt eine Mauer gebaut werden soll, sind in 5 bis 30 cm Tiefe etwa 30 Wurzeln mit einem Durchmesser von bis zu 25 cm.

Danke!

Hallo,

gibt es Regelungen bzgl. Bäumen und Baumwurzeln zwischen/auf benachbarten Grundstücken in Wohngebieten?

Ja.

Die Situation, z.B. 20 gefällte Bäume 10-15 Meter aus dem letzten Jahr
haben noch ihr Wurzelwerk.
An der Grenze, wo jetzt eine Mauer gebaut werden soll, sind in 5 bis 30 cm Tiefe etwa 30 Wurzeln mit einem Durchmesser von bis zu 25 cm.

Und was willst Du jetzt wissen? Ob Du die durchtrennen darfst? Oder ob die jemand anderes durchtrennen/entfernen muss?

Grüße

Hallo

gibt es Regelungen bzgl. Bäumen und Baumwurzeln zwischen/auf
benachbarten Grundstücken in Wohngebieten?

Ja, es gibt die Regeln im BGB (§ 910).
In manchen Ländern gilt jedoch auch ein Nachbarrechtsgesetz.
Weiterhin gelten unter Umständen Pflanzgebote in Bebauungsplänen.
Und dann gibt es noch Baumschutzsatzungen und Schonfristen.

Die Situation, z.B. 20 gefällte Bäume 10-15 Meter aus dem
letzten Jahr
haben noch ihr Wurzelwerk.
An der Grenze, wo jetzt eine Mauer gebaut werden soll, sind in
5 bis 30 cm Tiefe etwa 30 Wurzeln mit einem Durchmesser von
bis zu 25 cm.

Tja, die müssen wohl weg. Ist aber jetzt eine eher bautechnische als eine juristische Aussage.

Was ist eigentlich die Frage?

smalbop

Darf ich den Nachbarn auffordern die zu entfernen?

Sorry, darf man den Nachbarn zum entfernen auffordern, bzw. ist er dazu verpflichtet:
Übrigens, die Bäume saßen 30-50 cm vor der Grundstücksgrenze…

Sorry, darf man den Nachbarn zum entfernen auffordern, bzw.
ist er dazu verpflichtet:
Übrigens, die Bäume saßen 30-50 cm vor der
Grundstücksgrenze…

Laut BGB ist derjenige zum Entfernen berechtigt , den die Wurzel stören. Verpflichtet ist keiner.

_Landes_rechtlich - ich erwähnte es bereits - kann anderes gelten. Dazu müsste man halt wissen, wo die Wurzeln sind…

Gruß
smalbop

Darf ich den Nachbarn auffordern die zu entfernen?

Ja, man darf jeden auffordern etwas zu tun oder zu unterlassen, ob derjenige nun aber dazu verpflichtet ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zu den landesrechtlichen Grundlagen wurde ja schon geschrieben.
Übrigens, gibt es für den Anspruch, Bäume und Anpflanzungen zu entfernen einen zeitlichen Rahmen. Von im Boden verbleibenden Wurzeln geht in der Regel auch keine Gefahr mehr aus. Wenn man die Bäume geduldet hat, was soll dann die Beseitigung der Wurzeln?
Insofern ist es fraglich ob sich eine Schiedsstelle oder ein Gericht dem Ansinnen auf Entfernung anschließt.
Der Anspruch auf Beseitigung stellt in der Regel sowieso nur auf den, die Nutzung des eigenen Grundstückes störenden Teil ab.
JW III

Danke, die Wurzeln sind in Hessen.

An der Grenze, wo jetzt eine Mauer gebaut werden soll, sind in 5 bis 30 cm Tiefe etwa 30 Wurzeln mit einem Durchmesser von bis zu 25 cm. …

Das war der Ursprung.

Die Firmen, die Angebote machen, rechnen einen Aufschlag von ca. 600 Euro, um die Wurzeln so zu entfernen, dass beim Nachbarn kein Schaden am Zaun bei den Arbeiten entstehen wird.
Das ist das Thema!

Danke, die Wurzeln sind in Hessen.

In Hessen gibt es zur Wurzelbeseitigung keine weiter gehenden Verpflichtungen als im BGB.

s.

Das war der Ursprung.

Ich weiss

Die Firmen, die Angebote machen, rechnen einen Aufschlag von
ca. 600 Euro, um die Wurzeln so zu entfernen, dass beim
Nachbarn kein Schaden am Zaun bei den Arbeiten entstehen wird.
Das ist das Thema!

Ok, jetzt habe ich verstanden, man will dass der Nachbar die Kosten übernimmt,weil, wenn man es es selbst macht, den nachbarn keine Kosten berechnen kann, oder?